…unrichtige oder unvollständige Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden.") Im gegenständlichen Fall ist laut Aktenlage eine solche indirekte Stellvertretung der Bf durch ein Speditionsunternehmen gegeben und ergibt sich daraus die Zollschuldnerschaft der Bf aus obzitierter Bestimmung, und zwar sowohl nach dem dort…
…Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Zollschuldners eingenommen. Der Eintritt der so frei gewählten Zollschuldnereigenschaft erweist sich als Ausfluss des im Speditionsgeschäft immanenten Geschäftsrisikos und die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme…
…der Abgabenschuld heranzuziehen. Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Handelnden eingenommen und sich in jene rechtliche Stellung gesetzt, um im Falle einer Zollschuldvorschreibung nach Art. 203 ZK als…
…der Abgabenschuld heranzuziehen. Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Handelnden eingenommen und sich in jene rechtliche Stellung gesetzt, um im Falle einer Zollschuldvorschreibung nach Art. 203 ZK als…
…der Abgabenschuld heranzuziehen. Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Handelnden eingenommen und sich in jene rechtliche Stellung gesetzt, um im Falle einer Zollschuldvorschreibung nach Art. 203 ZK als…
…Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Zollschuldners eingenommen. Der Eintritt der so frei gewählten Zollschuldnereigenschaft erweist sich als Ausfluss des im Speditionsgeschäft immanenten Geschäftsrisikos und die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme…
…Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Zollschuldners eingenommen. Der Eintritt der so frei gewählten Zollschuldnereigenschaft erweist sich als Ausfluss des im Speditionsgeschäft immanenten Geschäftsrisikos und die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme…
…Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Zollschuldners eingenommen. Der Eintritt der so frei gewählten Zollschuldnereigenschaft erweist sich als Ausfluss des im Speditionsgeschäft immanenten Geschäftsrisikos und die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme…
…Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Zollschuldners eingenommen. Der Eintritt der so frei gewählten Zollschuldnereigenschaft erweist sich als Ausfluss des im Speditionsgeschäft immanenten Geschäftsrisikos und die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme…
…Darüber hinaus hat die Bf. im verfahrensgegenständlichen Einfuhrfall aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Position des Zollschuldners eingenommen. Der Eintritt der so frei gewählten Zollschuldnereigenschaft erweist sich als Ausfluss des im Speditionsgeschäft immanenten Geschäftsrisikos und die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme…
…Darüber hinaus hat die Bf. in den verfahrensgegenständlichen Einfuhrfällen aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Rechtsposition des Anmelders eingenommen und sich in jene rechtliche Stellung gesetzt, um im Falle einer Nacherhebung als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden…
…Darüber hinaus hat die Bf. in den verfahrensgegenständlichen Einfuhrfällen aus eigenen Stücken im eigenen Namen und für fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung) die Rechtsposition des Anmelders eingenommen und sich in jene rechtliche Stellung gesetzt, um im Falle einer Nacherhebung als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden…
…Player in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung überführen. Dabei erklärte sie jeweils als indirekte Vertreterin der jeweiligen Warenempfänger in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu handeln. Im Zuge einer nachträglichen Prüfung wurde festgestellt, dass die in den Anmeldungen genannten Empfänger weder eine…
…gesehen werden, als indirekter Vertreter zu handeln. Eine indirekte Vertretung der Bf. liege nicht vor, weshalb die Zollschuld auch nicht nach Art 201 Abs. 3 ZK für die Bf. entstehen konnte. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Stellvertretung gegenüber den Zollbehörden ist im Art. 5…
…womit das o.a. Erstattungsverfahren in Gang gesetzt wurde. In abgabenrechtlicher Hinsicht ist dazu auszuführen: Das gemeinschaftliche Zollrecht enthält zum Rechtsinstitut der Stellvertretung im ZK folgende zentrale Regelung: Art.5 Abs.1: Unter den Voraussetzungen des Art. 64 Abs.2 und vorbehaltlich der im Rahmen…
…wird, bewirkt aber, dass das Handeln des Vertreters - anders als bei der direkten Stellvertretung - nicht den Ausschluss seiner Eigenhaftung zur Folge hat. Bei Abgabe einer Zollanmeldung wird daher nicht nur der indirekt Vertretene, sondern auch der indirekte Vertreter selbst Zollschuldner, weil er Anmelder gem. Art…
…als Versender / Ausführer und damit auch Verfahrensinhaber geführt. Beim Handeln im fremden Namen, wie bei der indirekten mittelbaren Stellvertretung ist der Stellvertreter als im eigenen Namen Handelnder selber Anmelder. Mit der Zollanmeldung (Art. 4 Nummer 17 ZK) hat der Anmelder, im Gegenstande die Spedition J…
…für die A-GmbH gehabt, da dieses Unternehmen im Zeitpunkt der Abfertigung bereits mit der V-GmbH verschmolzen gewesen wäre. Im Falle einer direkten oder indirekten Vertretung ohne Vertretungsmacht habe das Vertreterhandeln keinerlei Fremdwirkung. Der Vertretene werde nicht verpflichtet oder berechtigt. Der Vertreter gelte in…
…dazu notwendig sei, um die bezahlten Einfuhrabgaben zurück zu bekommen. Das Wesen der Stellvertretung ist vom Grundsatz her jedes Handeln anstelle eines anderen. Art. 5 Abs. 2 ZK eröffnet die Möglichkeit, für die Vertretung entweder die direkte oder die indirekte Vertretung zu wählen. Nach der…
…Rechtskreis neuen indirekten Stellvertretung und dass die zuletzt genannte neue Variante auch einem Spediteur ermöglicht, seine Anmelderstellung aufrechtzuerhalten - mit dem ggf. allerdings ungewollten wirtschaftlichen Ergebnis einer gleichzeitigen Zollschuldnerstellung. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Bf. in den verfahrensgegenständlichen Fällen gegenüber den Zollbehörden als indirekter Vertreter…