…im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen ihren Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…sondern nur vermutet werden könne, sei in diesem Fall "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) zu entscheiden. (8) Nach Vorlage der Berufungen an den Unabhängigen Finanzsenat richtete der Referent des Berufungsverfahrens folgenden Vorhalt an die Bw.: 1. Welchen endgültigen Ausgang habe das…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…keines gegeben. Nur weil sie sich schuldig gefühlt habe könne daraus nicht auf ein "schweres Verschulden" oder "grobe Fahrlässigkeit" geschlossen werden. Das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gelte wohl hoffentlich auch bei der Finanzbehörde. Sie seien nämlich nicht auf der Straße zusammengestoßen, sondern auf…
…Zweifel für den Angeklagten" zu entscheiden und die Gleichbehandlung aller Gläubiger auch für diesen Zeitraum, mangels exakter Analyse, zu akzeptieren und die betroffenen Beträge aus der Haftungssumme auszuscheiden. Hinsichtlich der zum Zeitpunkt des Konkurses aushaftenden Beträge an Lohnsteuer verwies der Bw. auf die Ausführungen im…
…nicht vorliegt. Bei der Annahme eines Strafausschießungsgrundes kann nicht wie bei der Verwirklichung eines Sachverhaltes der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, angenommen werden, sondern zählen allein objektive Kriterien. Wenn der Bw das Vorhandensein der Möglichkeit rechtmäßigen Alternativverhaltens bemängelt, ist…
…im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen ihren Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen ihren relevanten Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat (in allen Einzelheiten) selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den…
…Grundsatz des "im Zweifel für den Angeklagten" getragenen, nach den Bestimmungen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Den notwendigen Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht (schon) die Tat selbst, sondern vielmehr lediglich die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen…
…freisprechende Entscheidungen - insbesondere ergibt sich das aus den anders gelagerten Beweisregeln im Straf- bzw. Abgabenverfahren - wird vor allem an den Fall zu denken sein, dass es sich um einen Freispruch "im Zweifel für den Angeklagten" handelt. Im vorliegenden Fall ist allerdings kein "in dubio pro…
…a FinStrG begangen sowie als Geschäftsführer der B-GmbH betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2004 (ohne betragliche Auswirkung) eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird hinsichtlich der Monate Jänner bis Dezember 2002 im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten gemäß …
…Stangen Zigaretten im Zeitraum 8. Juni 2001 bis 2. Oktober 2001 beziehen würde. Bei der Berechnung der Eingangsabgaben waren, so wie bei der urteilsgemäßen Berechnung des Strafrahmens, im Zweifel für den Pflichtigen, Zigaretten der Marke Superkings heranzuziehen gewesen. Die Zuständigkeit der österreichischen Zollbehörde für die…
…Zweifel zugunsten für die Beschuldigte nicht erweislich, dass in Bezug auf den Stand des Ermittlungsverfahrens zu diesem Zeitpunkt für die Zeiträume vor 2009 ein konkreter Verdacht von - durch E bewirkten - Verkürzungen an Umsatz- oder Einkommensteuer bestanden hat, zumal sich eine geringfügige gewerbliche Betätigung betraglich im…
…Zigaretten im Zeitraum 8. März 2001 bis 9. Mai 2001 beziehen würde. Bei der Berechnung der Eingangsabgaben waren, genau so wie bei der urteilsgemäßen Berechnung des Strafrahmens, im Zweifel für den Pflichtigen, Zigaretten der Marke Superkings heranzuziehen gewesen. Die Zuständigkeit der österreichischen Zollbehörde für die…
…in beiden Fällen als nicht erbracht anzusehen ist........................". Das Landesgericht für Strafsachen hat mit Urteil vom 10. April 2000 den Bw. von der gegen ihn erhobenen Anklage wegen § 33 Abs. 1 Finanzstrafgesetz "jedenfalls im Zweifel" freigesprochen. In den Entscheidungsgründen ist u.a. auch angemerkt…