…Außerstreitstellung des Vorliegens der übrigen Haftungsvoraussetzungen (Seite 3 der Berufung) rechtzeitig berufen, weil es hinsichtlich sämtlicher Haftungsabgaben an für die Abgabenuneinbringlichkeit bei der primärschuldnerischen Gesellschaft kausalen schuldhaften Pflichtverletzungen des Rechtsmittelwerbers fehle. Bei den haftungsgegenständlichen Abgabenrückständen der Gesellschaft handle es sich im Wesentlichen um zwei Gruppen…
…Im Vorhaltsschreiben vom 12. April 2005 wurde der Rechtsmittelwerber daher unter Hinweis, dass es sich bei diesen Haftungsabgaben um vom bei der Gesellschaft angestellten SD hinterzogene handle, und der Geschäftsführer bei Agendenübertragung an einen Dritten im Haftungsverfahren nicht per se entschuldigt sei, zum Nachweis aufgefordert…
…wesentlich auch über die bei der Gesellschaft eingegangenen Haftrücklässe erfolgt ist. Im Zusammenhang mit den haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern Oktober und November 1998 wird auch eingewendet, dass in diesen Haftungsabgaben selbst erklärte Umsätze enthalten wären, die bei der Gesellschaft aufgrund von Forderungsbestreitungen tatsächlich gar nicht eingegangen wären…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SCHECK WT-UNION Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 1994, Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BXY FDI- GmbH, CC gegen den Bescheid des Finanzamtes CC betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1997 vom 10.10. 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…von E nicht von einem fortgesetzten Delikt auszu-gehen. Daraus folgt weiters, dass betreffend die verfahrensgegenständlichen hinterzogenen Umsatz-steuervorauszahlungen tatsächlich eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Ebenso reichte der Berufungswerber für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Mai 1993 bis zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten (10. März 1993…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2009 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
Hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2007 ist die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 11.809,05 durch A als Geschäftsführer der B-GmbH bis zum Ablauf des 15. März 2007 zu entrichten gewesen; ebenfalls war bis zu diesem Zeitpunkt von ihm eine vom Steuerberater…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.B., Wien, vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23. Februar 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 6. September 2010 in 1030…
… 33 Abs. 5 FinStrG werden Hinterziehungen mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der Summe der verkürzten Beträge (hier: die hinterzogene Umsatzsteuer für 2006 in Höhe von € 8.000,00 und die hinterzogenen Grunderwerbsteuern in Höhe von € 7.070,00) geahndet. Gemäß § 34 Abs…
Die beiden Beschuldigten haben daher als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der X GmbH betreffend August 2001 vorsätzlich (zur Würdigung der subjektiven Tatseite betreffend E siehe unten) unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung der Lohnsteueranmeldung aufgrund der nicht spätestens bei Fälligkeit erfolgten Abfuhr bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 13. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 13. Juni 2006 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum für den Zeitraum 1. Jänner…
…sie habe überdies betreffend die Veranlagungsjahre 1992 bis 1994, 1996 Einkommensteuern, betreffend die Veranlagungsjahre 1992 bis 1996 Gewerbesteuern und Abgaben von alkoholischen Getränken hinterzogen, indem sie sie Einkäufe, Umsätze und Einnahmen bezüglich Alkoholika in ihrem gastgewerblichen Betrieb teilweise nicht in ihr steuerliches Rechenwerk aufgenommen habe…
wurde, keine aus der Forderungspfändung resultierenden Beträge enthält. 7.) Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8010 Graz, Herdergasse 11, vom 4. Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 30. März 2010 betreffend Kapitalertragsteuer für 2006 und 2007 entschieden…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 26. Juni 2002 der Bw., vertreten durch Franz Pertl, Masseverwalter, 1130 Wien, Münichreiterstraße 28, gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid vom 11. Juni 2002 des Finanzamtes Wien 4/5/10 betreffend Haftung für Lohnsteuer und Festsetzung des…
Auch der Hinweis auf die unterschiedlichen Fälligkeiten der Arbeitslöhne und der Lohnabgaben reichen für seine Exkulpierung nicht aus, zumal mit der Auszahlung von Arbeitslöhnen ohne ausreichende Vorsorge für die Lohnabgaben die Pflichtverletzung bereits ihren Lauf genommen hat. Im Übrigen wäre auch eine nachträgliche Entrichtung bei…