Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.S. jun., S., vertreten durch Herrn D.C., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn F.F., S., vertreten durch Herrn D.C., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau M.F., S., vertreten durch Herrn D.C., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…säumniszuschlagsvermeidende Wirkung, wobei allerdings die Antragstellung bereits entstandene Säumniszuschlagsansprüche nicht berührt (vgl. Stoll, BAO, 2275). Soweit aber im Streitfall die Rechtslage vor dem Bundesgesetz BGBl I 142/2000 für das Hinausschieben der Säumniszuschlagsverpflichtung aufgrund des gegenständlichen Aussetzungsantrages maßgeblich ist, ergibt sich aus § 218 Abs. 4…
… 229) Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub…
…anzuwenden sind. Die Wirkungen eines bei der Abgabenbehörde eingelangten Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder Aussetzung der Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht während des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen…
…der Bw. aufgrund der in den Vorjahren erteilten Mängelbehebungsaufträge klar sein. Dennoch musste auch im gegenständlichen Verfahren ein Mängelbehebungsauftrag erteilt werden. Ein derartiges Hinausschieben der Erfüllung von Verpflichtungen in mehreren Jahren und über einen längeren Zeitraum, woraus ein bestimmtes Verhaltensmuster erkennbar ist, verdeutlicht, dass ein…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den gesamten, Senat in der Berufungssache der Bw., vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 4650 Lambach, Marktplatz 2, über die Anträge vom 26. Jänner 2010 betreffend die Ablehnung folgender Senatsmitglieder: 1. die Senatsvorsitzende, SV, 2. den Referenten, Ref…
…den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, - wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und - die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hierzu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
… 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabenpflichtigen den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hierzu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…