…die sich aus der Veränderung eines Aktivpostens als Bewertungsunterschied zwischen dem handelsrechtlichen Buchwert und dem steuerlichen Buchwert ergebe (Saldierung der ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr 2000 und der Reduktion (=Auflösung) des Aktivpostens aufgrund von Abgängen thesaurierender Fonds im Jahr 2000). Bei bilanzierenden Unternehmen seien Anteile an…
…ist eine allfällige handelsrechtliche Aktivierung von ausschüttungsgleichen Erträgen steuerlich unbeachtlich. Die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge stellt eine Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips dar und ist steuerlich nicht zulässig. Im Rahmen der steuerlichen Bewertung sind daher die Anschaffungskosten der Investmentzertifikate ohne Einbeziehung der ausschüttungsgleichen Erträge anzusetzen. Auf Grund…
…der in den beiden Sachverständigengutachten ausgewiesenen niedrigeren Teilwerte gezwungen gewesen sei, diese im nächstfolgenden noch nicht rechtskräftigen Jahresabschluss entsprechend zu berücksichtigen, weil sonst gegen zwingende handelsrechtliche Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften verstoßen worden wäre. Es seien daher im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 weitere Teilwertabschreibungen vorgenommen worden…
…ist eine allfällige handelsrechtliche Aktivierung von ausschüttungsgleichen Erträgen steuerlich unbeachtlich. Die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge stellt eine Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips dar und ist steuerlich nicht zulässig. Im Rahmen der steuerlichen Bewertung sind daher die Anschaffungskosten von Investmentzertifikaten generell ohne Einbeziehung der ausschüttungsgleichen Erträge anzusetzen. Die…
…vermindert um die voraussichtlich dauernde Wertminderung in der Bilanz auszuweisen, habe daher eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden müssen. Dieser handelsrechtliche Bewertungsansatz widerspreche nicht den steuerrechtlichen Vorschriften bzw. bedürfe keiner Korrektur zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses. Der aus der wirtschaftlichen Zwangslage akzeptierte überhöhte Ankaufspreis führe auch…
…zurechenbare Inbetriebnahmekosten zulässig sei. (§203 Abs.2 u. Abs. 3 UGB) Von hervorragender Bedeutung im Zusammenhang mit der Definition des Anschaffungskostenbegriffes sei jedoch jene Einschränkung, dass nur jene Aufwendungen zu aktivieren seien, die Wert erhöhend in die Herstellungskosten eingingen. Alle jene Aufwendungen, die beim betroffenen…
…6/98, Anmerkung des Senates), dass die Maßgeblichkeit eines handelsrechtlichen Bewertungswahlrechtes (§ 202 HGB) für die Abgrenzung zwischen Einlagenrückzahlung und Gewinnausschüttung sachlich fragwürdig wäre. Auch Beiser tritt im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen von Unternehmens- und Steuerbilanz für eine klare Trennung dieser Bilanzen ein. Im Handelsrecht…
…dem Bw zugewendet wurden. Aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen wie auch persönlichen Zusammenhanges ist diesfalls von einem einheitlichen Rechtsgeschäft auszugehen. In Streit gezogen ist im Wesentlichen die Bewertung des KG-Anteiles, da sich dieser nach Ansicht des Bw - laut eingangs dargelegter Berechnung - unter Berücksichtigung…
…die Anschaffungskosten dem zum 31. Oktober 2001 zum Ansatz gebrachten Wert (Buchwert der Beteiligung) entsprechen und somit die Obergrenze der Bewertung darstellen würde/n. Eine handelsrechtliche Wertaufholung (und damit ein Ansatz über dem zum 31. Oktober 2001 zum Ansatz gebrachten Wert) sei im gegenständlichen Fall…
…die Nichteinhaltung des Vertrages). Damit handle es sich nach den Bestimmungen des § 696 ABGB um eine auflösende Bedingung. Handelsrechtlich handle es sich im konkreten Fall um eine Verbindlichkeit und nicht um eine Rückstellung. Dieser Ausweis sei auch aus Gläubigerschutzgründen korrekt. Einem Leser des Jahresabschlusses werde…
…EStG nicht bloß nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, sondern nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, jedoch unter Berücksichtigung der zwingenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu erfolgen hat. Diese allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung umfassen auch die Bewertungsgrundsätze, wozu auch das hier in Rede stehende Realisationsprinzip zählt…
… 5 EStG, demzufolge handelsrechtliche Bestimmungen für die Zuschussbilanzierung auch für steuerliche Zwecke zu beachten seien, es denn zwingende steuerliche Bestimmungen stünden dem entgegen. Nach herrschender Auffassung würden Investitionszuschüsse mit Zweckbindung als bewertungsreserveähnlicher Posten (zwischen Eigen- und Fremdkapital) eingestellt werden, welcher über die Nutzungsdauer der Investition…
…2 lit. a EStG 1988 eingeräumte Wahlrecht der Bewertung zwischen Anschaffungswerten und dem niedrigeren Teilwert durch das handelsrechtlich strenge Niederstwertprinzip eingeengt werde und sich im Sinne dieses Verständnisses der steuerliche Teilwert dem handelsrechtlich beizulegenden Wert entspreche. Im Sinne vorgenannten Verständnisses sei es unmaßgeblich, welcher Zeitraum…
…dass die Bw. eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert in Höhe von € 105.196,53 vornahm. Aus den beigefügten Erläuterungen zur Bilanz geht hervor, dass, aufgrund eines Bewertungsgutachtens, die Liegenschaft per 31. 12. abgewertet wurde, und zwar das Gebäude um einen Teilwert von €…
…positiven Verkehrswertes der zum 31.12.95 in die *AG eingebrachten Mitunternehmeranteile. Es werde vermutet, dass die Methode der Bewertung eines einzelnen Wirtschaftsgutes nur gewählt wurde, um stille Reserven in einer Höhe ausweisen zu können, die eine Steuer schonende Abschichtung der atypisch stillen Gesellschafter ermöglicht…
…1 EStG 1988. Dabei sind die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, soweit nicht zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechtes abweichende Regelungen treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser…
…5. 1993, 92/15/0041, 1993,674). Dies entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften des § 211 Abs. 1 HGB, der lautet: Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen zum Barwert der künftigen Auszahlungen anzusetzen. ....... Im Rahmen der Bewertung ist auf den Grundsatz der Vorsicht (§ 201 Abs. 2. Z…
…1 EStG 1988. Dabei sind die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, soweit nicht zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechtes abweichende Regelungen treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser…
…5. 1993, 92/15/0041, 1993,674). Dies entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften des § 211 Abs. 1 HGB, der lautet: Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen zum Barwert der künftigen Auszahlungen anzusetzen. ....... Im Rahmen der Bewertung ist auf den Grundsatz der Vorsicht (§ 201 Abs. 2. Z…
…1 EStG 1988. Dabei sind die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend, soweit nicht zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechtes abweichende Regelungen treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser…