…jederzeit wechseln könne und es ihm somit nicht möglich sei, seinen Wohnsitz dauerhaft an seinen Arbeitsort zu verlegen, ist zu sagen, dass bei ständig wechselnder Arbeitsstätte bzw. bei häufiger Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitstellen gegebenenfalls von einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gesprochen werden…
…an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: 1. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben ist. Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu aber…
…zwei Jahre hinausragender Zeitraum berücksichtigt werden. Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle (Monteur, Bauarbeiter, Leiharbeiter) ist die Verlegung des Wohnsitzes grundsätzlich nicht zumutbar (VwGH 28.5.1997, 96/13/0129). Eine bloß abstrakte Möglichkeit der Abberufung des Dienstnehmers vom jeweiligen Arbeitsort reicht dabei allerdings nicht…
…wurde auf Grund einer Projektverzögerung einvernehmlich bis 21.4.2005 verlängert. Laut Punkt 3 Absatz 1 des Angestelltendienstvertrages wurde der Bw als Leiter des Bereiches Technik und Planung beschäftigt und ist direkt dem technischen Vorstand unterstanden. Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle (zB Monteur, Bauarbeiter…
…in der Direktion A. gibt, für die wahrscheinlichste und glaubhafteste Aussage. Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle ist die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar. Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu allerdings nicht aus (vgl. VwGH 17. 2. 1999, 95/14/0059). Auch der bloße…
…die in Rede stehende Dienstwohnung zu räumen, vermag der Bw für sich nichts zu gewinnen, da dieser Umstand wohl in Anlehnung an Judikatur und Schrifttum (siehe dazu insbes. Doralt, EStG, Tz 200/9 zu § 16), wonach nur bei häufigem Wechsel der Arbeitsstelle (zB Monteur, Bauarbeiter…
…9: "Bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle, zB Monteur, Bauarbeiter, Leiharbeiter, ist die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar"). Laut www.name.com/montage ist Betriebsgegenstand der in Liechtenstein ansässigen Arbeitgebergesellschaft des Berufungswerbers die Überlassung deutscher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im deutschsprachigen Raum, wobei der Schwerpunkt im…
…Lediglich dann, wenn es zu einem kurzfristigen und häufigen Wechsel der Arbeitsstellen kommt, kann eine Dienstreise vorliegen (VwGH 14.10.1980, 2759/80). Wird der Arbeitnehmer überwiegend im Werkverkehr befördert, steht keine Pendlerpauschale zu, sehr wohl aber der Verkehrsabsetzbetrag. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist…
…für eine Unzumutbarkeit der Wohnungsverlegung können beispielsweise ins Gewicht fallende, am Familienwohnort erzielte Einkünfte des (Ehe)Partners sein oder auch die Notwendigkeit der Pflege von nahen Angehörigen durch den (Ehe)Partner. Der häufige Wechsel der Arbeitsstelle könnte eine Verlegung des Familienwohnsitzes zur Arbeitsstelle ebenso als…
…des Berufungswerbers häufig an den Wochenenden arbeiten würde, obläge es ihm, den Kindern am Wochenende einen familiengerechten Haushalt zu bieten. Aufgrund der beruflichen Spezialisierung des Berufungswerbers wäre es ihm allerdings nicht möglich, eine adäquate Arbeitsstelle in S oder Umgebung zu finden. Der berufsbedingte Wechsel nach…
…dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben ist. Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht dazu aber nicht aus. - Wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet ist. - Bei Unzumutbarkeit der…
…werden (eine länger andauernde Arbeitslosigkeit oder häufige Arbeitsstellen Wechsel sind nicht automatisch einer zugrundeliegenden Erkrankung gleichzusetzen). Dass also die Erwerbsunfähigkeit mit dem Folgemonat des Antrages zur I-Pension erfolgte, ist nervenfachärztlich nachvollziehbar." Mit Schreiben vom 05. September 2012 wurde der Bw das nervenfachärztliche Sachverständigengutachten des…
…dass der Berufungsführer bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als doppelt so lang für den Weg zur Arbeit bzw. zurück braucht als mit dem eigenen Kfz. Leider wurde nicht auf das Vorbringen eingegangen, dass der Berufungsführer das eigene Kfz an seiner Arbeitsstelle zwecks Außendiensttätigkeiten unbedingt benötigt…
…habe sie sich wegen der Chance auf einen enormen Schub für ihre Erfahrung und ihr Wissen gemeinsam mit ihrem Mann für die Kündigung des sicheren Arbeitsplatzes in L und den Wechsel in die Privatwirtschaft entschlossen. Es sei klar gewesen, dass die Arbeitsstelle in Dl nur…
…Arbeitsweg daher - um dies etwas in den Griff zu bekommen - mit weichen Turnschuhen unterwegs. Erst am Parkplatz meiner Arbeitsstelle wechsle ich das Schuhwerk auf die im Büroalltag erforderlichen schicken Schuhe. Wäre ich daher mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs gewesen, hätte ich neben den technischen Gerätschaften…
…Arbeitsweg daher - um dies etwas in den Griff zu bekommen - mit weichen Turnschuhen unterwegs. Erst am Parkplatz meiner Arbeitsstelle wechsle ich das Schuhwerk auf die im Büroalltag erforderlichen schicken Schuhe. Wäre ich daher mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs gewesen, hätte ich neben den technischen Gerätschaften…
…Arbeitsweg daher - um dies etwas in den Griff zu bekommen - mit weichen Turnschuhen unterwegs. Erst am Parkplatz meiner Arbeitsstelle wechsle ich das Schuhwerk auf die im Büroalltag erforderlichen schicken Schuhe. Wäre ich daher mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs gewesen, hätte ich neben den technischen Gerätschaften…
…Arbeitsweg daher - um dies etwas in den Griff zu bekommen - mit weichen Turnschuhen unterwegs. Erst am Parkplatz meiner Arbeitsstelle wechsle ich das Schuhwerk auf die im Büroalltag erforderlichen schicken Schuhe. Wäre ich daher mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs gewesen, hätte ich neben den technischen Gerätschaften…
…Dies betrifft sowohl die Auswahl des Beförderungsangebots als auch die Abstimmung der Fahrpläne bei Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und ebenso die Wahl des Straßennetzes, wenn Teilstrecken im Individualverkehr zurückgelegt werden müssen. Die Ermittlung der zumutbaren Gesamtwegzeit unter Annahme einer Kombination von Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln…
…konnte der Bw ab 01.10.2003 wieder eine Anstellung als Vertreter in G finden. Es sei schon damals klar gewesen, dass der Bw eine Arbeitsstelle in Oberösterreich anstrebe, zumal die im Raum Vöcklabruck lebenden Eltern einer gewissen Betreuung bedürfen. Es sei daher der Wechsel…