…dass der Berufungswerber den ihm ausgezahlten Betrag gutgläubig verbraucht habe. Er ersuche daher, von der Rückforderung unter analoger Anwendung des Judikats 33 neu abzusehen. Dieses Judikat räume die Möglichkeit ein, von einer Rückforderung dann abzusehen, wenn das zuviel bezogene Geld bereits gutgläubig ausgegeben worden sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 17. September 2012, gerichtet gegen die Rückforderungsbescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 4. September 2012 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate 1. Juni 2008 bis 31. Juli 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…auch keine Möglichkeit eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Der Berufungswerber konnte mit einer Rückzahlungsverpflichtung nicht rechnen. Die geleisteten Zuschüsse wurden zudem gutgläubig verbraucht. Gegenständlich werden Zuschüsse aus dem Jahre 2004 zurückgefordert. Diesbezüglich wird der Einwand der Verjährung erhoben. Aus all diesen Gründen wird beantragt, 1…
…Trotzdem wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Der Bw. habe die ausbezahlten Beträge im guten Glauben erhalten und seien diese in der Folge von seiner Tochter gutgläubig verbraucht worden, weshalb eine Rückforderung unbillig wäre. Darauf kommt es im gegenständlichen Verfahren jedoch aus folgenden Gründen…
…Berufung eingebracht und ausgeführt, der Betrag von 2.421,40 € sei gutgläubig bezogen und zur Gänze durch ihre Tochter verbraucht worden. In keiner Phase des Bezuges der gegenständlichen Beträge sei der Bw. oder ihrer Tochter bewusst gewesen, dass die ausbezahlten Beträge allenfalls nicht zustehen…
… 26 Abs. 1 zweiter Satz FLAG 1967). Die bezogene Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag seien für den Unterhalt von M. gutgläubig verbraucht worden. Die nunmehrige Rückforderung von Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag für den angeführten Zeitraum sei auch aus nachstehenden Gründen grob unbillig. Dazu verweise er auf § 26 Abs…
…unbegründet abgewiesen wurde. Dagegen richtet sich gegenständlicher rechtzeitiger Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die belangte Behörde übersieht in ihrer Entscheidung, dass die rückgeforderte Familienbeihilfe jedenfalls gutgläubig verbraucht wurde. Die Antragstellerin hat mit Sicherheit darauf vertrauen dürfen, dass sie die…
…beim Antrag auf FB keine unrichtigen Angaben gemacht habe, das Finanzamt bei Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen für einen FB-Anspruch den Antrag vor Genehmigung sofort hätte prüfen müssen und sie die FB und den KAB gutgläubig verbraucht habe. Daher sei die Rückforderung "nachzusehen" oder…
…VwGH 25. Jänner 2001, 2000/15/0183; 28. November 2002, 2002/13/0079). 5.5.2. Auch der vom Bw. angesprochene gutgläubige Verbrauch der Beträge ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs. 1 FLAG (nach § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a…
… 42 VwGG vor. Die Familienleistungen seien "offenbar irrtümlich angewiesen" worden, die Berufungswerberin habe sie gutgläubig verbraucht. Die Rückführung des Gesamtbetrages von 5.495,70 € wäre unbillig und stelle eine soziale Härte dar. Der angefochtene Bescheid möge daher ersatzlos aufgehoben werden. In der daraufhin ergehenden…
…Dies gelte auch für die Kinderabsetzbeträge. Die Rückzahlungsverpflichtung stelle ausschließlich auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges ab. Daran ändere auch ein gutgläubiger Verbrauch nichts. Für die Rückzahlung hafte auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in dem Zeitraum, in dem die Familienbeihilfe zu…
…zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stelle ausschließlich auf objektive Momente ab. Somit seien im Anwendungsbereich des § 26 FLAG die Gründe für die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ebenso unbeachtlich wie ein gutgläubiger Verbrauch (VwGH 3.10.2000, 2000/15/0035). Für das Nachsichtsverfahren folge hieraus…
…2001115/0207) Da die Berufungswerberin in Kenntnis darüber ist, dass von der Judikatur ein gutgläubiger Verbrauch von Familienbeihilfe verneint wird und es nur auf objektive Kriterien ankommt, wird die rechtliche Beurteilung von nachstehenden Fakten ausgehend vorgenommen: Die Ehe zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Gatten wurde…
…und entsprechende Mitteilungen an sie ergangen seien. Die Auszahlung der Familienbeihilfe sei für alle ihre Kinder - wie aus den Aktenunterlagen ersichtlich - erfolgt. Für sie sei jedenfalls gutgläubiger Verbrauch der Familienbeihilfe anzunehmen, weil sie nicht im Entferntesten damit rechen konnte, auch nicht bei Einholung von Informationen…
…Antrag nach § 295a BAO, zumal die Voraussetzungen formal und materiellrechtlich erfüllt sind, lediglich durch fortgesetzte zivilrechtliche Verfahren (Sachverhalte) gehemmt war(en) und erst abgeklärt werden musste(n). (Unterhalt ohne Verpflichtung ist zivilrechtlich gutgläubiger Verbrauch)". Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 11. September 2008…
…das monatliche Einkommen und den Grundbesitz der Bw., sondern darauf an, dass die Bw. die Familienbeihilfe gutgläubig verbraucht habe. Die Einhebung des Rückforderungsbetrages stehe in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den im Bereich der Bw. entstehenden Nachteilen, zumal der unrechtmäßige Bezug der Familienbeihilfe auf dem…
…einem Monat dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden müssen. Es kann daher keine Rede davon sein, dass der Berufungswerber "nie aufgefordert worden" wäre "irgendwelche Unterlagen nachzureichen" und daher ein gutgläubiger Verbrauch der Beihilfe vorläge. Im Beihilfenantrag hat der Berufungswerber angegeben, dass die Höhe der jährlichen Einkünfte des…
…der Umstand, dass die, objektiv gesehen, zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbeträge inzwischen gutgläubig verbraucht worden sind, weil die Bestimmung des § 26 Abs 1 FLAG ausschließlich auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbeträge abstellt (siehe auch VwGH vom 28.11.2002. ZI…
…der Umstand, dass die, objektiv gesehen, zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbeträge inzwischen gutgläubig verbraucht worden sind, weil die Bestimmung des § 26 Abs 1 FLAG ausschließlich auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbeträge abstellt (siehe auch VwGH vom 28.11.2002. ZI…