…Behörde im Wege internationaler Amtshilfe (gemäß Art. 26 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich - Rumänien besteht u.a. in Bezug auf die Einkommensteuer ein "großer Auskunftsverkehr") zur Einvernahme der Gattin des Bw. zu ersuchen haben. Erst dann kann gesagt werden, ob sich der Spruch der Einkommensteuerbescheide 2007 und…
…ein so genannter "kleiner Informationsaustausch" möglich ist. Die Einholung von Auskünften, die über die Durchführung des DBA hinausgehen und zur Durchführung des innerstaatlichen Rechts erforderlich sind (so genannter "großer Auskunftsverkehr"), ist vom genannten DBA nicht umfasst. Auch die Frage nach den vom Bw. angeführten Wechseln…
…bzw. des VwGH-Erkenntnisses vom 17.4.2008, 2008/15/0064, hinsichtlich der Drittstaats-Portfoliodividenden aus Ländern mit einem DBA mit großem Informationsaustausch hinlänglich geklärt, dass die zugrundeliegende Körperschaftsteuer angerechnet werden könne. Das betreffe im konkreten Fall die Dividenden aus Norwegen und aus den USA…
…15/0070, auch die bislang unterbliebene Anrechnung der Körperschaftsteuerbeträge hinsichtlich der Drittstaatsdividenden aus Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit großem Informationsaustausch rechtswidrig sei. Das FA erließ in weiterer Folge am 4.3.2013 die berufungsgegenständlichen (neuen) Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2001, wobei es…
…72), befand der EuGH eine - als solche nicht auf Amtshilfe abstellende - benachteiligende steuerliche Regelung eines Mitgliedstaates (für Outbound-Dividenden) jenen Staaten gegenüber als gerechtfertigt, mit denen kein entsprechender Auskunftsverkehr besteht. Im Beschwerdefall war daher zunächst für die einzelne Kapitalveranlagung, also jede konkrete Beteiligung, zu prüfen…
…1 dieser Vorschrift sieht vor, dass (nur) Informationen ausgetauscht werden, die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlich sind ("kleiner Auskunftsverkehr"). Da die Frage der Abzugsfähigkeit von Zahlungen in Österreich nicht der Durchführung dieses Abkommens dient, scheidet die Möglichkeit aus, entsprechende Informationen von Amts wegen zu beschaffen…
…Tätigkeiten erbracht und die Korrespondenz zwischen Lieferanten und Kunden abgewickelt. Die Bw. könne aufgrund ihrer Größe weder technische noch sonstige nähere Informationen über die Wirtschaftsgüter erhalten oder Zusatzleistungen wie Beratung und Betreuung der Kunden zu erbringen. Auch die Anbahnung der Geschäfte obliege nicht der Bw…