…| anrechenbare Lohnsteuer | - € 72,49 | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | € 550,94 Entscheidungsgründe Einzig strittig im konkreten Fall ist, ob ein (großes) Pendlerpauschale auch bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen (Aliquotierung) Berücksichtigung finden kann. Der Berufungswerber (im Folgenden kurz Bw. genannt) war im Berufungszeitraum Landesmusikschullehrer…
…seien auf Grund der nach der Judikatur des EuGH gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der STADT als Leistender und der X* als Leistungsempfängerin zuzurechnen und lägen daher nicht gesellschaftsteuerpflichtige "Großmutterzuschüsse" vor. Die jeweiligen Standpunkte wurden von den Parteien der Verfahren im Wesentlichen wie Folgt begründet: 4.1…
…zu seinem Arbeitsplatz nach X. gefahren sei. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 eingebrachten Berufung begehrte der Bw. das große Pendlerpauschale für acht Monate in Höhe von € 1.944,00. Er sei seit 2007 verheiratet und wohne mit seiner Gattin in Y., E.-Weg…
…vor Mitternacht verkehrten Züge von E. nach S.. Hinsichtlich der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigte das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung 2004 einerseits das im Lohnzettel ausgewiesene große Pendlerpauschale (für die Strecke von 2 bis 20 KM) von € 243,--, andererseits die Kosten für den…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die Gewährung eines Kapitalzuschusses. Unter dem Pkt. "Befreiungsbestimmung" wurde "Großmutterzuschuss" angegeben. Auf Grund einer Rückfrage übermittelte die Bw. dem Finanzamt die Kopie eines schriftlichen Umlaufbeschlusses mit folgendem Wortlaut: "Schriftlicher Umlaufbeschluss Die unterzeichnete Geschäftsführung der P. Deutschland GmbH (HRB 1…
…2012 (L 1-2012) samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…Juni 2011, mit welchem es ua. das sog. große Pendlerpauschale für eine einfache Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km mit einem jährlichen Pauschbetrag von 1.356,00 € als Werbungskosten ansetzte, mit Bescheid vom 8. Jänner 2013 auf Anregung der Bw. [dabei begehrte die…
…Höhe von 701,91 € ergab. Das Finanzamt begründete dies damit, dass die Voraussetzungen für die große Pendlerpauschale nicht vorliegen, weil auf mehr als der Hälfte der Entfernung ein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und dessen Benutzung ("dieses") auch zeitlich zumutbar sei. Deshalb sei die kleine Pendlerpauschale…
…11. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010 und 2011 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer machte in seinen Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2010 und 2011 jeweils das große Pendlerpauschale geltend. Der Vorhalt des Finanzamtes Bregenz vom 3…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…718)" die Berücksichtigung von 2.568,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) für eine einfache Fahrtstrecke von 40 km bis 60 km] als Werbungskosten. Nach zunächst (antragsgemäßen) Veranlagung der Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2011 hob das Finanzamt diesen Einkommensteuerbescheid 2011 vom…
…für das Jahr 2011 samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…für das Jahr 2011 samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…2 des o.a. Einbringungsvertrages leistet die F als Großmuttergesellschaft zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr der A-alt AG einen Zuschuss in Höhe von € 4.000.000,00. Da damit eine Verpflichtung der Muttergesellschaft erfüllt wird, ist in Anwendung der…
…Muttergesellschaft der A an einer reibungslosen Abwicklung der Umgründungsvorgänge Interesse hatte. Weder wäre sie von Nichtigkeit und Rückabwicklung bei der Einbringung von D und C (nach verbotener Einlagenrückgewähr) als Großmuttergesellschaft dieser beiden Beteiligungen betroffen gewesen, noch hatte sie aus diesem Vorgang oder aus der anschließenden…
…2007 Mit Vorhalt vom 5. Oktober 2007 ersuchte das Finanzamt die Bw. um Vorlage von Kopien sämtlicher Urkunden, die betreffend die Abwicklung des Erwerbs der Enkelin sowie der Zuschussgewährung von Großmutter abgeschlossen wurden, sowie des Abtretungsvertrages vom 2. Februar 2006. Weiters richtete es folgende Fragen…
…mit Schriftsatz vom 6. August 2012 dagegen Berufung, beantragte die Berücksichtigung der sog. großen Pendlerpauschale für eine einfache Fahrtstrecke von 11 km mit einem jährlichen Pauschbetrag von 342,00 €, erklärte, dass es beim G keine Haltestelle für Busfahrten nach B gebe, und legte das…
…Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 die Pendlerpauschale nicht an. Der Bw. brachte Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 ein, weil die große Pendlerpauschale nicht berücksichtigt worden sei. In einem weiteren Schreiben erklärte der Bw., dass er mindestens 1 mal/Woche von seinem Wohnsitz in die Firma…
…Wien. Seit 30. September 2003 besitzt die Bw eine Eigentumswohnung in Wien samt Garagenplatz. Seitens des Arbeitgebers der Bw wurde in den streitgegenständlichen Jahren im Zuge der laufenden Lohnverrechnung das große Pendlerpauschale - wie von der Bw mit L 34 beantragt - berücksichtigt. Laut Angaben der Bw…
…mit den Erklärungen zum Pendlerpauschale keine unvertretbare Rechtsansicht zugrunde gelegt, sondern konnte sich - wie sich nunmehr zeigt: mit Erfolg - auf die Rechtsauffassung des UFS berufen. Unstrittig ist, dass das "große" Pendlerpauschale auch dann zusteht, wenn vorwiegend Massenverkehrsmittel genutzt werden, obwohl deren Verwendung unzumutbar wäre (vgl…