…damals angefochtenen Bescheides führte - seine Rechtsprechung zum Missbrauch (§ 22 BAO) bestätigt: Danach kann - anders, als es die Bw sehen will - eine grenzüberschreitende Gestaltung, obwohl zulässig und durch die Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechtes vor steuerlichen Korrekturen geschützt, im Einzelfall dennoch Missbrauch sein und so diesen Schutz verlieren.…
…zwingenden Gesellschaftsrechtes weithin bestanden. Als Gegenleistung für die Arbeitskräfteüberlassung habe CHM der AT den auf die Tage der Gestellung entfallenden Anteil des an X in der Schweiz ausbezahlten und dort auch zur Gänze versteuerten Lohnes in Rechnung gestellt. In der Zeit, in welcher die CHM…
…der Rechtssubjekte vor. Die Frage der Besitzeridentität sei zwar streng zu prüfen, bei der Beurteilung der Rechtsverhältnisse sei jedoch auf die Vielfalt der zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen. So seien auch Subpachtverhältnisse denkbar und zulässig. Der Betriebssitz des Bf. befinde sich in B. Die Entfernung…
…schon mehrfach als abzugsfähig erkannt hätten. Die RiAA-Reise sei Teil der Ausbildung zum Richter und diene der Vorbereitung zur Dienstprüfung sowie als Grundalge für spätere Tätigkeiten innerhalb der Justiz: Hier würden laufend grenzüberschreitende Projekte mit anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt, die dem Vergleich der verschiedenen…
…den Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, ihn zu vertreten und ihm bei der Bearbeitung seiner Steuerangelegenheiten, der Erfüllung seiner Pflichten sowie der Wahrnehmung seiner Rechte Hilfe zu leisten (Mösbauer, Grenzüberschreitende Beratungsleistungen von Steuerberatern im Umsatzsteuerrecht, UR 4/98, S. 134). Auch der Unabhängige Finanzsenat habe…
…sind sämtliche Formen der Vermögensanlage, des (bloßen) Besitzes von Kapitalvermögen sowie von Rechtsgeschäften mit Kapitalvermögen erfasst, ebenso Bewegungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen. Bei einem grenzüberschreitenden Bezug genügt bereits eine abstrakte Diskriminierung für eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (SWI 2000, 313). Ein unterschiedslos von der Nationalität…
…kommen im Rahmen der Beweiswürdigung dann zum Tragen, wenn berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt von behaupteten, vertraglichen Gestaltungen bestehen (VwGH 30.6.1994, 92/15/0221). Angesichts des festgestellten Sachverhalts steht es für den erkennenden Senat außer Zweifel, dass die zivilrechtliche Agitation des Bw…
…Niederlassungsfreiheit berühren müssen. Derartige Umlagen werden tw auch von Wirtschaftskammern anderer Länder erhoben. Grenzüberschreitende wirtschaftliche Betätigungen können daher schon im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gesetzgebungskompetenz (in den Bereichen Soziales, Steuer und Wirtschaft allgemein) europaweit nur unter der Prämisse ausgeübt werden, dass im Betätigungsstaat…
…steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher insbesondere in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0119…
…vom LR und vom BR übernommen. Seit 1. Jänner 2009 übernimmt das X-Radio im seines grenzüberschreitenden Programmschwerpunktes mit Tschechien auch das deutschsprachige Magazin von RP. Jährlich werden in Summe mehr als 2150 Sendungen im Gesamtumfang von 1600 Stunden ausgestrahlt. Das X-Radio versteht sich…
…Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer gezahlt werde, wobei ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar: Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, würden in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet. …
…Dienstnehmer gezahlt werde, wobei ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar: Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, würden in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet. § 122 Abs…
…ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, da durch sie insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet werden könnten. § 122 Abs…
…ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, da durch sie insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet werden könnten. § 122 Abs…
…ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, da durch sie insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet werden könnten. § 122 Abs…
…ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, da durch sie insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet werden könnten. § 122 Abs…
…ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, da durch sie insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet werden könnten. § 122 Abs…
…Dienstnehmer gezahlt würden, wobei ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar: insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, würden in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet. § 122 Abs…
…ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, da durch sie insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet werden könnten. § 122 Abs…
…ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer ebenfalls als im Bundesgebiet beschäftigt angesehen werde. Eine solche undifferenzierte nationale Bestimmung sei mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, da durch sie insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig seien, in mehreren Mitgliedstaaten mit Mitgliedsbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen belastet werden könnten. § 122 Abs…