…In deren Verlauf stellte sich heraus, dass eine sog. "Kabotagefahrt", nämlich ein mit einem in einem Drittland zum Verkehr zugelassenen Zugfahrzeug stattfindender gewerblicher Warenbinnentransport, durchgeführt wurde. Der (obgenannte) Lenker des Zugfahrzeuges wies neben seinen persönlichen Reisedokumenten, den Fahrzeugpapieren und den Beförderungsunterlagen eine vom Amt für…
…Transportgewerbes (Güterbeförderungsgewerbes) und des Speditionsgewerbes, Handel mit Waren aller Art | 29.3.2001 | Gewerbeberechtigung: | Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) | | Gewerberechtlicher Geschäftsführer von 29.3.1001 bis 27.8.2001: | | | SM , geb…
…Juli 2005 wurde der Bf. eingeladen, dem Unabhängigen Finanzsenat mitzuteilen, ob bzw. dass ein und gegebenenfalls welches Bewilligungspapier für den gegenständlichen grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr auf der Beförderungsstrecke im Staatsgebiet Italiens vorgelegen hat bzw. verwendet wurde. Der Bf. wurde darauf verwiesen, dass die Beantwortung dieser Frage…
…Juli 2005 wurde der Bf. eingeladen, dem Unabhängigen Finanzsenat mitzuteilen, ob bzw. dass ein und gegebenenfalls welches Bewilligungspapier für den gegenständlichen grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr auf der Beförderungsstrecke im Staatsgebiet Italiens vorgelegen hat bzw. verwendet wurde. Der Bf. wurde darauf verwiesen, dass die Beantwortung dieser Frage…
…den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus, dass die im Anlassfall vorliegende Form des Binnenverkehrs güterverkehrsrechtlich zulässig gewesen und dem Ausnahmetatbestand des Art. 558 Abs. 1 lit. c zweiter Satz ZK-DVO entsprochen worden sei. Das…
…den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus, dass die im Anlassfall vorliegende Form des Binnenverkehrs güterverkehrsrechtlich zulässig gewesen und dem Ausnahmetatbestand des Art. 558 Abs. 1 lit. c zweiter Satz ZK-DVO entsprochen worden sei. Das…
…den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus, dass die im Anlassfall vorliegende Form des Binnenverkehrs güterverkehrsrechtlich zulässig gewesen und dem Ausnahmetatbestand des Art. 558 Abs. 1 lit. c zweiter Satz ZK-DVO entsprochen worden sei. Das…
…den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus, dass die im Anlassfall vorliegende Form des Binnenverkehrs güterverkehrsrechtlich zulässig gewesen und dem Ausnahmetatbestand des Art. 558 Abs. 1 lit. c zweiter Satz ZK-DVO entsprochen worden sei. Das…
…unbeschadet der Artikel 559, 560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden; und c) bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch…
…vorzitierten Entscheidung ausführe, dass Österreich zwar der CEMT-Resolution beigetreten, diese jedoch nicht ordnungsgemäß kundgemacht habt, liege ein Rechtswirksamkeitsmangel vor, der sich eben auf diesen Vorhalt des Verstoßes von güterverkehrsrechtlichen Vorschriften im Sinne des Art. 558 Abs. 1 lit. c ZK-DVO beziehe. Natürlich seien…
…dass der Kraftfahrer A. mit dem gegenständlichen Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger, das auf die Bf. zugelassen war, einen gewerblichen Gütertransport von Grieskirchen (Österreich) nach Schweden durchgeführt habe, ohne im Besitz einer erforderlichen gültigen CEMT-Genehmigung zu sein. A. habe zwar eine CEMT-Genehmigung Nr. MK 0…
…vorübergehenden (gewerblichen) Verwendung nach Art. 497 ZK-DVO beantragt werden müssen), für den Verfahrensinhaber, der Fa.FL, zur Zollschuldentstehung nach Art. 202 ZK geführt haben. Die der Fa.X vom Amt der Vorarlberger Landesregierung mit 12. April 2006 erteilten Lizenzen berechtigen zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr…
…Stellungnahme habe der Abgabenschuldner angegeben, für den österreichischen Streckenabschnitt der Fahrt eine weitere, bilaterale Genehmigung verwendet zu haben. Dazu wird Folgendes ausgeführt: "Für die gewerbliche Verwendung des ggst. Beförderungsmittels im innergemeinschaftlichen Verkehr, welches nach Artikel 232 ZK-DVO i.V.m. Artikel 233 ZK-DVO…
…der Kraftfahrer H.K. mit dem gegenständlichen Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger, das auf die Bf. zugelassen war, einen gewerblichen Gütertransport von Grieskirchen (Österreich) nach Schweden durchgeführt habe, ohne im Besitz einer erforderlichen gültigen CEMT-Genehmigung zu sein. H.K. habe zwar eine CEMT-Genehmigung Nr. MK000471…
…ausschließlich den zu restriktiven bzw. europarechtswidrigen Gesetzestext des (österreichischen) Güterverkehrsgesetzes und der Kabotagekontrollverordnung herangezogen habe, läge ein Verstoß gegen Europarecht vor: Schon der Art. 1 der VO(EWG) Nr.3118/93 enthalte den Grundsatz, dass jeder Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs, welcher Inhaber einer Gemeinschaftslizenz iSd…
…ausschließlich den zu restriktiven bzw. europarechtswidrigen Gesetzestext des (österreichischen) Güterverkehrsgesetzes und der Kabotagekontrollverordnung herangezogen habe, läge ein Verstoß gegen Europarecht vor: Schon der Art. 1 der VO(EWG) Nr.3118/93 enthalte den Grundsatz, dass jeder Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs, welcher Inhaber einer Gemeinschaftslizenz iSd…
…Abgabenerhöhung in Höhe von EUR 60,00 werden erstattet. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) wurde verdächtigt, außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassene Beförderungsmittel in Österreich ohne entsprechende Bewilligung gewerblich für Beförderungen im Straßenverkehr verwendet zu haben. In diesem Zusammenhang ist der verantwortliche Disponent…
…den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im Binnenverkehr…
…ansässigen Person gehören; b) unbeschadet der Artikel 559, 560 und 561 von einer außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden und c) bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie…
…560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden; und c. bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden…