…Die in der Berufung lediglich für 2005 (Fahrterlöse Euro 1.200,00) bzw. 2009 (gesamt Euro 4.750,00) genannten Erlöse (Fahrten von Österreich) erscheinen zu gering, wenig glaubhaft und insbesondere auch den zahlreichen Wahrnehmungen von gewerblich rechtmäßig in Oberösterreich tätigen Luftfahrtunternehmern widersprüchlich. Zumal nun…
…der Zollschuldentstehung wird auf den 10. Oktober 2002 geändert. Die Eingangsabgabenschuld wird in folgender Höhe festgesetzt: | Abgabe | Betrag in € | Zoll | 8.324,00 | Einfuhrumsatzsteuer | 14.681,00 | Gesamt | 23.005,00 Gemäß § 108 Abs.1 ZollR…
…slowenischen Kennzeichen AAAA entfällt hinsichtlich der Abgabe Zoll in Höhe von € 960,00. Die Eingangsabgabenschuld wird in folgender Höhe festgesetzt: | Abgabe | Betrag in € | Zoll | 81,00 | Einfuhrumsatzsteuer | 2.883,00 | Gesamt | 2.964,00 Gemäß …
…Berufungsverhandlung entschieden: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Eingangsabgabenschuld wird in folgender Höhe festgesetzt: | Abgabe | Betrag in € | Zoll | 1.388,00 | Einfuhrumsatzsteuer | 2.677,60 | Gesamt | 4.065,60 Gemäß § 108 Abs.1 ZollR…
…Berufungsverhandlung entschieden: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Eingangsabgabenschuld wird in folgender Höhe festgesetzt: | Abgabe | Betrag in € | Zoll | 1.523,00 | Einfuhrumsatzsteuer | 3.704,60 | Gesamt | 5.227,60 Gemäß § 108 Abs.1 ZollR…
…von Fremdwährungen die Kurse anzuwenden, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am vorletzten Arbeitstag des Monats veröffentlicht werden. Diese Kurse gelten während des gesamten folgenden Monats. Dagegen richtet sich die am 29. Oktober 2003 beim Hauptzollamt Wien fristgerecht eingelangte Beschwerde. Darin heißt es im Wesentlichen…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Schwarzbach eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0426 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…vorliegt, sei somit auf den 2. November 2002 abzuändern gewesen. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0424 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden…
…Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0426 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch…
…vorliegt, sei somit auf den 8. November 2002 abzuändern gewesen. Im Fahrtenberichtsheft zur CEMT-Genehmigung Nr. 0426 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden…