…unrichtiger Präferenznachweise sei kein Zoll festgesetzt worden. Der Differenzbetrag in der genannten Höhe werde daher weiterhin geschuldet und sei gemäß Artikel 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben. Begründend führte das Zollamt Wien aus, es sei hervorgekommen, dass es sich bei den anlässlich der Zollabfertigungen vorgelegten Präferenznachweisen…
…berücksichtigen. In den vorliegenden Fällen ist im Rahmen der gebotenen Bewertung des o.a. Berufungsvorbringens festzustellen: Im verfahrensrelevanten Zeitpunkt stand bereits fest, dass es sich bei den von der Bf. vorgelegten Ursprungszeugnissen um gefälschte Präferenznachweise gehandelt hatte. Nach ständiger Lehre und Rechtssprechung (vgl. Witte, Zollkodex…
…die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung nicht gesetzeskonform erfolgt sei, macht die Bf. hingegen noch nicht geltend. Zum verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt stand bereits fest, dass es sich bei den von der Bf. vorgelegten Ursprungszeugnissen um gefälschte Präferenznachweise gehandelt hatte. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (vgl. Witte, Zollkodex, 4…
…dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben - das subjektiver Moment vorausgesetzt - ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wären beispielsweise: falsche, zu niedrige Wertangaben, gefälschte oder unzutreffende Präferenznachweise, falsche Ursprungszeugnisse, falsche Warennummer und andere. Auch nach dem Zweck der Bestimmung des Art. 5 Abs. 4 ZK…
…dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben - das subjektiver Moment vorausgesetzt - ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wären beispielsweise falsche, zu niedrige Wertangaben, gefälschte oder unzutreffende Präferenznachweise, falsche Ursprungszeugnisse, falsche Warennummer und andere. Auch nach dem Zweck der Bestimmung des Art. 5 Abs. 4 ZK…
…Falsche Angaben, die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben - das subjektiver Moment vorausgesetzt - ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wären beispielsweise falsche Wertangaben, gefälschte oder unzutreffende Präferenznachweise, falsche Ursprungszeugnisse, falsche Warennummer und andere. Auch nach dem Zweck der Bestimmung des Art. 5 Abs. 4…
…die sich später als falsch, gefälscht oder für die Gewährung dieser Zollpräferenzbehandlung ungültig erwiesen. Dem vorliegenden Erlassantrag liegt der Sachverhalt zu Grunde, dass in Folge der Berücksichtigung eines formell unrichtigen (gefälschten) Präferenznachweises mit den eingangs erwähnten, dem Erlassantrag zu Grunde liegenden Bescheiden die nachträgliche buchmäßige…
…1997 fortgesetzt, - leicht fahrlässig zum Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben dadurch beigetragen, dass er anlässlich der Lieferung von Textilwaren aus dem asiatischen Raum den jeweils die Zollanmeldung erstellenden Speditionen sowie teilweise den tatsächlichen Empfängern der Waren gefälschte Rechnungen, Präferenzursprungszeugnisse und Frachtdokumente (Bill of Ladings) übermittelte…
…Präferenznachweise seien jedoch keine Eingangsabgaben festgesetzt worden. Der Differenzbetrag in der genannten Höhe werde daher weiterhin geschuldet und sei gemäß Artikel 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben. Begründend führte das Zollamt Wien aus, es sei hervorgekommen, dass es sich bei den anlässlich der Zollabfertigungen vorgelegten Präferenznachweisen…
…erkannt hat, dass es sich beim Präferenznachweis um eine Fälschung handelt, kann ihr wohl nicht vorgeworfen werden, weil dies erst im Zuge der nachträglichen Befassung der zuständigen Behörden Bangladeschs hervorkam. In dem Umstand, dass die Zollstelle den (offensichtlich professionell gefälschten) Nachweis vorerst anerkannte, kann daher…
…1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf…
…1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf…
…1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf…
…1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. bb sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 16. Februar 2001. Die Bf…
…5.111,56, Einfuhrumsatzsteuer: € 7.216,85) entstanden. Wegen der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises sei jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 6.194,54 buchmäßig erfasst worden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 12. April 2002, in der die…
…Diese CMR Frachtbriefe seien lediglich als Nachweis für den Empfang der Ware ausgestellt worden. Es wurde hier daher weder vorsätzlich noch fahrlässig ein Dokument gefälscht. Die Berufungswerberin habe den eigens als Abliefernachweis dienenden CMR Frachtbrief mit den wesentlichen Daten aus den bereits im Akt vorliegenden…
…1997 fortgesetzt, - leicht fahrlässig zum Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben dadurch beigetragen, dass er anlässlich der Lieferung von Textilwaren aus dem asiatischen Raum den jeweils die Zollanmeldung erstellenden Speditionen sowie teilweise den tatsächlichen Empfängern der Waren gefälschte Rechnungen, Präferenzursprungszeugnisse und Frachtdokumente (Bill of Ladings) übermittelte…
…vorgenommen. Als Folge der Nacherhebung erfolgte die Vorschreibung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. a. sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden. Gleichzeitig wurde mitgeteilt…
…vorgenommen. Als Folge der Nacherhebung erfolgte die Vorschreibung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. a. sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden. Gleichzeitig wurde mitgeteilt…
…gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, der im Zuge der Einfuhrabfertigung vorgelegte Präferenznachweis nach Formblatt A Nr. dd sei vom Bundesministerium für Finanzen widerrufen worden und daher die Präferenzbehandlung abzulehnen. In der Entscheidung wurde auch ausgeführt, hinsichtlich des…