…der VwGH ausgesprochen, dass bei Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn eine Gegenleistung vorhanden ist, nicht von einer gemischten Schenkung auszugehen sei. Diese geänderte Judikatur, welche auch auf den gegenständlichen Fall des Bw. angewendet werden könne, stelle als anders gelöste Vorfrage einen Wiederaufnahmsgrund nach …
…über die nur der Nachsichtswerber wissen könne, wie zum Beispiel, welche Dispositionen insgesamt getroffen worden wären, wäre eine sich ändernde höchstgerichtliche Rechtsprechung rechtzeitig vorhergesehen worden. Entgegen ihren Äußerungen hätte die Bw. nämlich durchaus nicht dargelegt, welche alternative Vorgangsweise gewählt worden wäre, hätte man die "drohende"…
…Geschäftsführervergütung bereits während des Bestehens des Unternehmens in der Rechtsform einer Personengesellschaft vom jährlichen Unternehmenserfolg abhängig geregelt gehabt. Bei Kenntnis der seit 11.10.2004 geänderten Rechtsprechung hätte die Bw. und der maßgeblich beteiligte Gesellschaftergeschäftsführer die Vereinbarung über die Geschäftsführervergütung jederzeit entsprechend anderwärtig regeln können…
…16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fehlschlagen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 17.1.1996, 94/14/0069) wäre schon im Hinblick auf die geänderte Rechtslage als insofern obsolet zu werten. Bei erstem Hinsehen schiene der Standpunkt vertretbar, dass die Arbeitgeber nur wirtschaftlich, nicht aber…
…während die im konkreten Fall zur Anwendung gekommene geänderte Auslegung durch das BMF sowohl dem innerstaatlichen Recht als auch dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union widerspreche. Zum von der Bw. problematisierten Thema gibt es weder eine zweitinstanzliche noch eine höchstgerichtliche Rechtsprechung. Die Recherche in zwei Kommentaren…
…BAO ist eine Änderung der Rechtsprechung, was auch für Urteile des EuGH gilt (Ritz, aaO, Anm 43 unter Hinweis auf die deutsche Rechtsprechung zu § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO; weiters: Tipke/Kruse, Kommentar AO, § 175 Tz 45). Gleiches gilt für die erstmalige höchstgerichtliche Rechtsprechung…
…Grundstücken und nicht von Gebäuden normiert. Mit dieser Ansicht stützt sich der Bw. auf die bereits erwähnte, höchstgerichtliche Rechtsprechung, wonach jedes eigenständige Gebäude mit dem nach der Verkehrsauffassung zugehörigen Grundstück ein einheitliches Wirtschaftsgut bildet. Eine getrennte Behandlung von Grundstück und Gebäude ist demnach ebenso unzulässig…
…4 EStG 1988 fehlschlagen sollte. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 17.1.1996, 94/14/0069) kann im Hinblick auf die geänderte Rechtslage wohl insofern als überholt betrachtet werden. Was die Seite des Arbeitgebers und die von ihm entrichteten überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge betrifft, so scheint es sich…
… VwGH v. 23.11.2000, 95/15/0122). Das Hervorkommen von Tatsachen und/oder Beweismitteln ist mit Rücksicht auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung überdies nicht aus der Sicht der Behörde als Gesamtorganisation, sondern aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen, das wieder aufgenommen werden soll (VwGH…
…Z 4 EStG 1988 fehlschlagen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 17.1.1996, 94/14/0069) ist im Hinblick auf die geänderte Rechtslage wohl als insofern obsolet zu betrachten. Was die Seite des Arbeitgebers und die von ihm entrichteten überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge betrifft, so scheint es sich…
…Z 4 EStG 1988 fehlschlagen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 17.1.1996, 94/14/0069) ist im Hinblick auf die geänderte Rechtslage wohl als insofern obsolet zu betrachten. Was die Seite des Arbeitgebers und die von ihm entrichteten überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge betrifft, so scheint es sich…
…Z 4 EStG 1988 fehlschlagen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 17.1.1996, 94/14/0069) wäre im Hinblick auf die geänderte Rechtslage wohl als insofern obsolet zu betrachten. Was die Seite des Arbeitgebers und die von ihm entrichteten überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge betrifft, so scheint es sich…
…16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fehlschlagen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 17.1.1996, 94/14/0069) wäre schon im Hinblick auf die geänderte Rechtslage als insofern obsolet zu werten. Bei erstem Hinsehen schiene der Standpunkt vertretbar, dass die Arbeitgeber nur wirtschaftlich, nicht aber…
…dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung sind Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO Sachverhaltselemente…
… VwGH v. 23.11.2000, 95/15/0122). Das Hervorkommen von Tatsachen und/oder Beweismitteln ist mit Rücksicht auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung überdies nicht aus der Sicht der Behörde als Gesamtorganisation, sondern aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen, das wieder aufgenommen werden soll (VwGH…
…geänderte (bzw. erstmalige) höchstgerichtliche Rechtsprechung und selbstverständlich auch nicht in Richtlinien neu aufgenommene Aussagen stellen ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar. Nur sachverhaltsändernde Geschehnisse können unter den Ereignisbegriff subsumiert werden. Der Berufung ist daher Recht zu geben, wenn sie moniert, dass geänderte…
…mit der Vermietung des Betriebsgebäudes absehbar ein positiver Gesamtüberschuss ergebe, sei das restliche Wohnhaus, "wie es die Verwaltungspraxis, gestützt auf höchstgerichtliche Rechtsprechung, für Ein- und Zweifamilienhäuser" vorgebe, nach Größe und Bauart als Wirtschaftsgut zu beurteilen, welches sich in besonderem Maße für eine Nutzung im Rahmen…
…zu den Dienstgeberbeiträgen in Höhe von insgesamt 381,17 € vorgeschrieben worden sind, welcher Berufung dagegen vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 16.1.2003 unter Berücksichtigung der damaligen höchstgerichtlichen Rechtsprechung stattgegeben worden ist. Das Finanzamt habe sich mit dieser Entscheidung der Ansicht der Abgabepflichtigen angeschlossen…
…auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenanspruches habe. Kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO sei allerdings eine erstmalige oder geänderte Rechtsprechung. In den daraufhin eingebrachten Berufungen gegen 1. den Bescheid vom 27.5.2011, mit welchem die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuerbescheid 2005…
…und vielmehr vom Landesgericht für Strafsachen Wien als Opfer bezeichnet worden sei. Damit lägen aber neben der Änderung der Rechtsprechung und der Frage der Anwendung europarechtlicher Grundlagen geänderte tatsächliche Verhältnisse in Bezug auf die subjektive Seite und sohin auf die persönliche und sachliche Unbilligkeit vor…