…als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Beiträge und Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, soweit dafür eine Prämie nach § 108 a EStG 1988 in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen…
…als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Beiträge und Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, soweit dafür eine Prämie nach § 108 a EStG 1988 in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen…
…gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen von der betraglichen Begrenzung in Form des jährlichen Höchstbetrages nicht betroffen. Bei den gegenständlichen an die Ärzteversorgung Niedersachen gezahlten "Zusatzbeiträgen" handelt es sich jedoch unbestritten um Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung…
… 18 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988). Ohne Anwendung dieser Einschränkung des Höchstbetrages und der Viertelung sind nur Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie Renten und dauernde Lasten, Kirchenbeiträge, Spenden und Steuerberatungskosten abzugsfähig. Da es sich nach Ihren Ausführungen bei den…
…Zukunftsvorsorge (§108g) zu einer | - | freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen beruhen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…der Pensionsversicherung bzw. Höherversicherungspensionen sind nur mit 25% zu erfassen (pauschale Besteuerung des Ertragsanteils). Beruhen besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung auf Beiträgen, die im Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen…
…und -beiträge | | | | (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, | | | | Witwen-, Witwer-, Waisenversorgung und Pensions- | | | | bzw. Sterbekassen), freiwillige Höherversicherung | | Kredit Bank Austria | | im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung | 455 | € 35.000…
…weshalb diese Zinsen gemäß § 25 Abs 1 Z 2 lit. a EStG mit 25% zu erfassen seien. Die ausbezahlten Pensionsbeiträge seien keine Pensionsbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder Steigerungsbeiträge aus der Höherversicherung für Pensionsversicherungen, weshalb § 25 Abs 1 Z 3 EStG keinesfalls angewendet werden könne…
…freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung), ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), freiwillige…
…Ehegattin mit steuerlicher Wirkung geltend machen kann. Gemäß § 18 Abs 1 Z2 EStG dürfen freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (…
…Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung geleistet hat. Da der entscheidungswesentliche Sachverhalt nicht strittig war, liegt die behauptete Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht vor. " Der unabhängige Finanzsenat sieht keine Veranlassung von der durch den Verwaltungsgerichtshof geäußerten Rechtsansicht abzuweichen, wonach die steuerliche Begünstigung für Pensionen aus freiwilliger Höherversicherung…
…Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung geleistet hat. Da der entscheidungswesentliche Sachverhalt nicht strittig war, liegt die behauptete Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht vor. " Der unabhängige Finanzsenat sieht keine Veranlassung von der durch den Verwaltungsgerichtshof geäußerten Rechtsansicht abzuweichen, wonach die steuerliche Begünstigung für Pensionen aus freiwilliger Höherversicherung…