…am 30. Juni 2004 einen freiwilligen Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 2.378.365,22 erhalten habe. Zur gleichzeitig übereichten Gesellschaftsteuererklärung in der der Rechtsvorgang wie Folgt beschrieben wurde: "Gesellschafterzuschuss der X aufgrund des Beschlusses der X vom 17.3.1978 mit der uns auferlegten…
…zu beurteilen, wem eine Gesellschafterleistung - unabhängig von deren tatsächlicher Herkunft - zuzurechnen sei, bzw. wer - unabhängig vom letztlich tatsächlichen Empfänger - der eigentliche Empfänger der Leistungen sei. Demgemäß unterliege ein freiwilliger Zuschuss einer Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft mangels Hingabe durch eine unmittelbare Gesellschafterin keiner Gesellschaftsteuerpflicht. Gleiches gelte…
Zu der in der Literatur (siehe ua. Fraberger/Zöchling, SWK 2006/6, S 275 ff; Knörzer, Ges 2006/2, S. 74ff.; Kotschnigg SWI 2006/3, S 133 ff; Tumpel, RdW 2006/113, 120) aufgeworfenen Frage, ob auf Grund des Urteiles "klassische Großmutterzuschüsse" (ohne Einbindung des…
…4 lit. c KVG idF BGBl. Nr. 629/1994 unterliegt die Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleitung als freiwillige Leistung eines Gesellschafters der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Ein Fall in…
…GmbH der Bw. als ihrer Tochtergesellschaft einen Teil des ihr auf Grund der Kapitalerhöhung vom 3. April 2003 aus dem Übernahmspreis zur Verfügung stehenden Eigenkapitals als nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss zu gewähren, womit eine freiwillige Gesellschafterleistung S. Holding GmbH an die Bw. im Sinne des § 2…
…dass die Gesellschaftsteuerschuld entsprechend dem VwGH-Erkenntnis vom 18. Dezember 1995, Zl. 95/16/0195 nicht bereits mit der Begründung der freiwilligen Übernahmeverpflichtung, sondern erst mit deren Erfüllung, also dem tatsächlichen Bewirken der Leistung entstehe. Der Erlass im Hinblich auf die Änderungen sei erst im…
…deren Gesellschafterin sie ist, ist der Tatbestand einer freiwilligen Gesellschafterleistung verwirklicht. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 20. Februar 2003 wurde zur LL AG ausgeführt: In den Jahren 1997 und 1998 wurden vom Gesellschafter Stadt L Zuschüsse an das Unternehmen für den Ankauf von…
…Wertes dieser freiwilligen Gesellschafterleistung wurde eine Zinsstaffel mit dem Zinssatz von 5,5% gemäß § 15 (1) BewG 1955 gerechnet. Der Monat wurde mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen angesetzt." Insgesamt errechnete das Finanzamt den Wert der daraus sich ergebenden Gesellschafterleistung mit €…
…konnte nicht entsprochen werden, da mit Gesellschafterbeschlüssen vom 30 u. 31.12.2003 die Holding verlorene Gesellschafterzuschüsse durch teilweise Übernahme von Verbindlichkeiten leistet, ist dieser Zuschuss als freiwillige Gesellschafterleistung der Kapitalverkehrssteuer zu unterziehen (gem. § 2 Z 4 a KVG)." Die Bw. stellte in der Folge…
…mit der alleinigen Begründung, da mit den Gesellschafterbeschlüssen vom 30.und 31.Dezember 2003 die Holding verlorene Gesellschafterzuschüsse durch teilweise Übernahme von Verbindlichkeiten geleistet habe, sei dieser Zuschuss als freiwillige Gesellschafterleistung der Kapitalverkehrsteuer (§ 2 Z 4 a KVG) zu unterziehen. Die Bw. stellte daraufhin den…
… 10 Abs. 1 KVG für die R-GmbH (deren Firmenwortlaut nunmehr BW lautet, kurz Errichtungs GmbH oder e), in der ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 3.000.000,00 (freiwillige Gesellschafterleistung iSd § 2 Z. 4 KVG) erklärt wurde. Diese Abgabenerklärung wurde vom Finanzamt zu…
… 10 Abs. 1 KVG für die R-GmbH (deren Firmenwortlaut nunmehr BW lautet, kurz Errichtungs GmbH oder e), in der ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 3.000.000,00 (freiwillige Gesellschafterleistung iSd § 2 Z. 4 KVG) erklärt wurde. Diese Abgabenerklärung wurde vom Finanzamt zu…
…u.a. die Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung. Überlässt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft einen Kapitalbetrag bloß stillschweigend Jahr für Jahr unentgeltlich, dann erhält die Gesellschaft nicht auf unbestimmte Zeit eine freiwillige Gesellschafterleistung, sondern erst dann, wenn feststeht…
…24. April 1992 rückwirkend zum 1. Jänner 1992 die von ihm gewährten Gesellschafterdarlehen zinsfrei ("Gesellschafterdarlehen"). Das Finanzamt beurteilte die unverzinslich gestellten Darlehen als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung und damit als freiwillige Gesellschafterleistung iS des § 2 Z…
…Gesellschaftsteuer. Bei einer Finanzierungszusicherung durch einen Gesellschafter an Hand eines detaillierten Finanzplanes sind die dann erfolgenden Leistungen keine Pflichtleistungen nach § 2 Z 2 KVG . Es liegen gesellschaftsteuerpflichtige freiwillige Gesellschafterleistungen nach § 2 Z 4 lit. a KVG vor." Diese Entscheidung des Finanzamts focht die Bw. mit…
…Gesellschaftsteuer. Bei einer Finanzierungszusicherung durch einen Gesellschafter an Hand eines detaillierten Finanzplanes sind die dann erfolgenden Leistungen keine Pflichtleistungen nach § 2 Z 2 KVG . Es liegen gesellschaftsteuerpflichtige freiwillige Gesellschafterleistungen nach § 2 Z 4 lit. a KVG vor." Diese Entscheidung des Finanzamts focht die Bw. mit…
…erfüllt. Auch die Überlassung eines Kapitalbetrages fällt unter dieses Bestimmung. Mit dem Hinweis auf die Übertragung einer Sachgesamtheit wird die Übertragung des Kapitalbetrages unbare Entnahme bestätigt. Die freiwillige Gesellschafterleistung des § 2 Z 4 KVG braucht bloß objektiv geeignet sein, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen…
…hat der unabhängigen Finanzsenat in seiner Entscheidung GZ RV/2391-W/10 nach ausführlichster Darstellung zusammengefasst: "Verzichtet der Gesellschafter gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine Forderung, liegt gesellschaftsteuerrechtlich eine freiwillige Gesellschafterleistung vor. Beim Verzicht ist der Wille des Gläubigers auf den Untergang des jeweiligen Rechtes gerichtet…
…hat der unabhängigen Finanzsenat in seiner Entscheidung GZ RV/2391/-W/10 nach ausführlichster Darstellung zusammengefasst: "Verzichtet der Gesellschafter gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine Forderung, liegt gesellschaftsteuerrechtlich eine freiwillige Gesellschafterleistung vor. Beim Verzicht ist der Wille des Gläubigers auf den Untergang des jeweiligen Rechtes gerichtet…
…zu beurteilen, wem eine Gesellschafterleistung - unabhängig von deren tatsächlicher Herkunft - zuzurechnen sei, bzw. wer - unabhängig vom letztlich tatsächlichen Empfänger - der eigentliche Empfänger der Leistungen sei. Demgemäß unterliege ein freiwilliger Zuschuss einer Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft mangels Hingabe durch eine unmittelbare Gesellschafterin keiner Gesellschaftsteuerpflicht. Gleiches gelte…