…I Alleineigentum. Das Grundstück II wird flächenmäßig so geteilt, dass A eine Teilfläche im Werte von EUR 20.000, B eine Teilfläche im Werte von EUR 60.000 erhält." Das Rechtsgeschäft ist steuerlich zum Teil als Tausch, zum Teil als Teilung zu behandeln. Würde man…
…welcher der Grunderwerbsteuerbemessung ohne Berücksichtigung einer Steuerbefreiung zu Grunde zu legen sei. Die flächenmäßige Teilung eines im Miteigentum stehenden Grundstückes sei rechtlich als Tauschvertrag anzusehen. Beim Tausch sei der Verkehrswert des hingegebenen Grundstückes anzusetzen - somit ein Hälfteanteil am Gesamtverkehrswert von 100.000 Euro = 50…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…dass beide Eigentümer als Bauwerber bzw. Kreditnehmer aufscheinen. Nach langen Verhandlungen habe man sich zu einer flächenmäßigen Teilung des Grundstückes dahingehend geeinigt, dass er das (vordere) Gebäude und sein Neffe den rückwärtigen (unbebauten) Teil des Grundstücks erhalten sollte. Sein Neffe habe sich in keinem Fall…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…vom 9. August 2011 abgewiesen wurde. Begründet wurde diese Abweisung damit, dass die flächenmäßige Teilung eines im Miteigentum stehenden Grundstückes rechtlich als Tauschvertrag anzusehen ist. Der UB-Wert ist daher jener Wert, der der Grunderwerbsteuerbemessung ohne Berücksichtigung einer Steuerbefreiung zu Grunde zu legen wäre. Das…
…erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981…
…Aufteilung (körperlichen Teilung) kommt jedenfalls im gegenständlichen Berufungsfall Relevanz zu. Bei der Entscheidung des Berufungsfalles ist unter Beachtung der oben dargestellten Sach- und Rechtlage davon auszugehen, dass es entgegen der Meinung der Bw. durch die vereinbarte Realteilung einer Liegenschaft (einer wirtschaftlichen Einheit) zu keiner flächenmäßigen …
…also die Teilung des Grundstücks der Fläche nach (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht…
…also die Teilung des Grundstücks der Fläche nach (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht…
…Aufteilung (körperlichen Teilung) kommt jedenfalls im gegenständlichen Berufungsfall Relevanz zu. Bei der Entscheidung des Berufungsfalles ist unter Beachtung der oben dargestellten Sach- und Rechtslage davon auszugehen, dass es entgegen der Meinung der Bw. durch die vereinbarte Realteilung einer Liegenschaft (einer wirtschaftlichen Einheit) zu keiner flächenmäßigen …
…Aufteilung (körperlichen Teilung) kommt jedenfalls im gegenständlichen Berufungsfall Relevanz zu. Bei der Entscheidung des Berufungsfalles ist unter Beachtung der oben dargestellten Sach- und Rechtslage davon auszugehen, dass es entgegen der Meinung der Bw. durch die vereinbarte Realteilung einer Liegenschaft (einer wirtschaftlichen Einheit) zu keiner flächenmäßigen …
…nach dem klaren Gesetzeswortlaut die flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) eines Grundstückes (einer einzigen wirtschaftlichen Einheit) voraus (VwGH 11.4.1991, 90/16/0089-0092). Die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs. 2 GrEStG kommt im Berufungsfall nicht in Betracht, weil dafür die Teilung des Grundstückes…
…nach dem klaren Gesetzeswortlaut die flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) eines Grundstückes (einer einzigen wirtschaftlichen Einheit) voraus (VwGH 11.4.1991, 90/16/0089-0092). Die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs. 2 GrEStG kommt im Berufungsfall nicht in Betracht, weil dafür die Teilung des Grundstückes…
…2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht, wenn lediglich ideelle Miteigentumsanteile übertragen werden; auch die Tatsache, dass dabei ein Beteiligter Alleineigentümer einer Liegenschaft wurde, kann nicht einer Teilung einer Fläche nach gleichgesetzt werden…
…setzt eine flächenmäßige Aufteilung, eine körperliche Teilung von Grundstücken voraus. Gleichzeitig bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 3 Rz 118). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des…
…setzt eine flächenmäßige Aufteilung, eine körperliche Teilung von Grundstücken voraus. Gleichzeitig bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 3 Rz 118). Wenn dagegen mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, kann nicht von einer Teilung des…