…I Alleineigentum. Das Grundstück II wird flächenmäßig so geteilt, dass A eine Teilfläche im Werte von EUR 20.000, B eine Teilfläche im Werte von EUR 60.000 erhält." Das Rechtsgeschäft ist steuerlich zum Teil als Tausch, zum Teil als Teilung zu behandeln. Würde man…
…Die Teilung ist (zivilrechtlich) als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Die Veräußerung ist eine entgeltliche, da jeder Teilgenosse für die von ihm aufgegebenen Anteilsrechte jene der anderen Teilhaber an den ihm zukommenden Sachteilen erhält. Eine flächenmäßige Teilung einer Liegenschaft kann daher als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen…
…weil keine flächenmäßige Teilung, sondern nur eine Übertragung ideeller Miteigentumsanteile erfolgt ist (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, GrESt, § 3 Rz 116). Dass die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - grundsätzlich auch bei einer gerichtlichen Teilung anzuwenden ist…
…Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält. Jeder…
…ist das Rechtsgeschäft als Austausch von Miteigentumsanteilen voll steuerpflichtig (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63). 3. Durch die Auseinandersetzung wird an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen, die andere Einheit wird flächenmäßig geteilt (Fall des sog Teilungstausches, VwGH 17. 4. 1969, 905/67; 18. 3…
…welcher der Grunderwerbsteuerbemessung ohne Berücksichtigung einer Steuerbefreiung zu Grunde zu legen sei. Die flächenmäßige Teilung eines im Miteigentum stehenden Grundstückes sei rechtlich als Tauschvertrag anzusehen. Beim Tausch sei der Verkehrswert des hingegebenen Grundstückes anzusetzen - somit ein Hälfteanteil am Gesamtverkehrswert von 100.000 Euro = 50…
…ist das Rechtsgeschäft als Austausch von Miteigentumsanteilen voll steuerpflichtig (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63). 3. Durch die Auseinandersetzung wird an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen, die andere Einheit wird flächenmäßig geteilt (Fall des sog Teilungstausches, VwGH 17. 4. 1969, 905/67; 18. 3…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…dass beide Eigentümer als Bauwerber bzw. Kreditnehmer aufscheinen. Nach langen Verhandlungen habe man sich zu einer flächenmäßigen Teilung des Grundstückes dahingehend geeinigt, dass er das (vordere) Gebäude und sein Neffe den rückwärtigen (unbebauten) Teil des Grundstücks erhalten sollte. Sein Neffe habe sich in keinem Fall…
…Bei Tauschvorgängen außerhalb des Familienverbandes ist als Gegenleistung der gemeine Wert (Verkehrswert) des hingegebenen Grundstückes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl…
…Er ist insofern ihr Rechtsnachfolger (Klang in Klang III2, 1123; VwGH 26. 11. 1981, 81/16/0016, 0017). Die flächenmäßige Teilung einer Liegenschaft kann daher als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden (VwGH 20. 11. 1956, 2639/54; 26.6.1963, 562/61; 26…
…ist das Rechtsgeschäft als Austausch von Miteigentumsanteilen voll steuerpflichtig (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63). 3. Durch die Auseinandersetzung wird an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen, die andere Einheit wird flächenmäßig geteilt (Fall des sog Teilungstausches, VwGH 17. 4. 1969, 905/67; 18. 3…
…Er ist insofern ihr Rechtsnachfolger (Klang in Klang III2, 1123; VwGH 26. 11. 1981, 81/16/0016, 0017). Die flächenmäßige Teilung einer Liegenschaft kann daher als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden (VwGH 20. 11. 1956, 2639/54; 26.6.1963, 562/61; 26…
…insofern ihr Rechtsnachfolger (Klang in Klang III2, 1123; VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Die flächenmäßige Teilung einer Liegenschaft kann daher als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden (VwGH 20.11.1956, 2639/54; 26.6.1963, 562/61; 26.3.1981…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 117 zu § 3 GrEStG). Die Realteilung (§ 841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder…
…wirtschaftlicher Einheiten ausgetauscht, sondern vielmehr ein Miteigentumsanteil an einer (einzigen) wirtschaftlichen Einheit gegen das Alleineigentum an einem Teil dieser Einheit ausgetauscht. Nach § 3 Abs. 2 GrEStG ist die flächenmäßige Teilung eines (einzigen) Grundstückes, sohin nur eine solche Realteilung, steuerlich begünstigt (siehe in Fellner, aaO, Rz…
…Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält. Jeder…