…der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung nach dieser Rechtsvorschrift setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut (...der Fläche nach...) eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung, Realteilung) von Grundstücken (eines einzigen Grundstückes bzw. einer einzigen wirtschaftlichen…
…der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung nach dieser Rechtsvorschrift setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut (...der Fläche nach...) eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung, Realteilung) von Grundstücken (eines einzigen Grundstückes bzw. einer einzigen wirtschaftlichen…
…der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung nach dieser Rechtsvorschrift setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut (...der Fläche nach...) eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung, Realteilung) von Grundstücken (eines einzigen Grundstückes bzw. einer einzigen wirtschaftlichen…
… 3 Abs. 2 GrEStG 1987 für die flächenmäßige Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit". Mit dem erfolgten Hinweis auf den "VfGH" lässt sich daher für den Fall der Aufteilung von zwei oder mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Anwendbarkeit dieser Begünstigungsbestimmung nicht argumentieren. Wenn die Berufung im Wesentlichen einwendet…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987). Die Begünstigungsvorschrift setzt eine flächenmäßige Aufteilung, eine körperliche Teilung von Grundstücken voraus. Gleichzeitig bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (Fellner, Kommentar Gebühren und…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987). Die Begünstigungsvorschrift setzt eine flächenmäßige Aufteilung, eine körperliche Teilung von Grundstücken voraus. Gleichzeitig bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (Fellner, Kommentar Gebühren und…
…Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht, wenn lediglich ideelle Miteigentumsanteile übertragen werden; auch die Tatsache, dass dabei ein Beteiligter Alleineigentümer einer Liegenschaft…
…Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht, wenn lediglich ideelle Miteigentumsanteile übertragen werden; auch die Tatsache, dass dabei ein Beteiligter Alleineigentümer einer Liegenschaft…
…des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 für die flächenmäßige Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit". Mit dem erfolgten Hinweis auf "VfGH" lässt sich daher für den Fall der Aufteilung von zwei oder mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Anwendbarkeit dieser Begünstigungsbestimmung nicht argumentieren. Wenn die Berufung einwendet, im gegenständlichen…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987). Die Begünstigungsvorschrift setzt eine flächenmäßige Aufteilung, eine körperliche Teilung von Grundstücken voraus. Gleichzeitig bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (Fellner, Kommentar Gebühren und…
…Zum Hauptgebäude: Dieses besteht aus einem EG, OG und DG. Die flächenmäßige Aufteilung auf die einzelnen Räumlichkeiten ist in der Ertragsschätzung festgehalten. zum Erdgeschoß: Bis 1975 befand sich im EG eine Gastwirtschaft, viele Jahre zuvor hatte die Mutter des Bw. ihr Lebensmittelgeschäft aufgegeben (V I)…
…Nr .1007 vereinigt war. Bei der flächenmäßige Aufteilung des Miteigentums an der wirtschaftlichen Einheit wurde somit auf die Übertragung der Teilfläche 1 entsprechend Bedacht genommen. Entgegen der Begründung der Berufungsvorentscheidung geht der Unabhängige Finanzsenat bei gegebener Vertragslage an Sachverhalt davon aus, dass von den beiden…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Diese Begünstigungsbestimmung setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut die flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) eines Grundstückes (einer einzigen wirtschaftlichen Einheit) voraus (VwGH 11.4.1991, 90/16/0089-0092). Die Anwendung der Befreiungsvorschrift des…