…der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung nach dieser Rechtsvorschrift setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut (...der Fläche nach...) eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung, Realteilung) von Grundstücken (eines einzigen Grundstückes bzw. einer einzigen wirtschaftlichen…
…der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung nach dieser Rechtsvorschrift setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut (...der Fläche nach...) eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung, Realteilung) von Grundstücken (eines einzigen Grundstückes bzw. einer einzigen wirtschaftlichen…
…der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung nach dieser Rechtsvorschrift setzt nach dem klaren Gesetzeswortlaut (...der Fläche nach...) eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung, Realteilung) von Grundstücken (eines einzigen Grundstückes bzw. einer einzigen wirtschaftlichen…
…mit 20% bemessen. Würde die flächenmäßige Aufteilung von Grund und Boden und Gebäude im Grundbuch etwas über das Wertverhältnis aussagen, wäre die Grundanteilsverordnung obsolet. Dementsprechend wird um Untermauerung des angegebenen Aufteilungsverhältnisses durch Vorlage eines Gutachtens eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen ersucht, anderenfalls wird das…
… 7 Abs. 1 GrEStG 1955 ausgeführt, dass die Begünstigung nach dieser Vorschrift eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraussetzt. Dem damaligen Beschwerdefall lag auf das Wesentliche zusammengefasst der Sachverhalt zugrunde, dass vier Personen Miteigentümer von drei Liegenschaften waren und in weiterer Folge drei der…
… 3 Abs. 2 GrEStG 1987 für die flächenmäßige Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit". Mit dem erfolgten Hinweis auf den "VfGH" lässt sich daher für den Fall der Aufteilung von zwei oder mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Anwendbarkeit dieser Begünstigungsbestimmung nicht argumentieren. Wenn die Berufung im Wesentlichen einwendet…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987). Die Begünstigungsvorschrift setzt eine flächenmäßige Aufteilung, eine körperliche Teilung von Grundstücken voraus. Gleichzeitig bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (Fellner, Kommentar Gebühren und…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist (§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987). Die Begünstigungsvorschrift setzt eine flächenmäßige Aufteilung, eine körperliche Teilung von Grundstücken voraus. Gleichzeitig bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (Fellner, Kommentar Gebühren und…
…Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht, wenn lediglich ideelle Miteigentumsanteile übertragen werden; auch die Tatsache, dass dabei ein Beteiligter Alleineigentümer einer Liegenschaft…
…Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht, wenn lediglich ideelle Miteigentumsanteile übertragen werden; auch die Tatsache, dass dabei ein Beteiligter Alleineigentümer einer Liegenschaft…
…des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 für die flächenmäßige Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit". Mit dem erfolgten Hinweis auf "VfGH" lässt sich daher für den Fall der Aufteilung von zwei oder mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Anwendbarkeit dieser Begünstigungsbestimmung nicht argumentieren. Wenn die Berufung einwendet, im gegenständlichen…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Die Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält…
…Lokalaugenschein können wohl kaum auf die gesamte Fläche Rückschlüsse gezogen werden. Im Übrigen baut die gutachterliche Stellungnahme weitgehend auf den Daten des Verkaufs-Exposés - mit Ausnahme der Schutzwaldabgrenzung - auf. Das Bundesfinanzgericht folgt daher der flächenmäßigen Aufteilung der belangten Behörde in Wirtschaftswald-Hochwald, Standortschutzwald und Nichtholzboden…
…unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird. Diese Bestimmung hat nur die Realteilung, also die körperliche Teilung des Grundstückes zum Gegenstand und setzt daher eine flächenmäßige Aufteilung eines Grundstückes voraus. Diese Teilung muss zum Ergebnis führen, dass jeder bisherige Miteigentümer jenen körperlich geteilten Teil…