…wie eine Vorlage der Berufung durch die Abgabenbehörde erster Instanz, wenn sie die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides und Angaben über die Einbringung der Berufung enthält. (7) Partei im Berufungsverfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat ist auch die Abgabenbehörde erster Instanz, deren Bescheid mit Berufung angefochten ist. …
… 85 Abs. 2 ein Mängelbehebungsauftrag erforderlich. Obwohl im Finanzonline irrtümlich der Vorlageantrag anstelle der Berufung angeklickt worden sei, habe das Anbringen trotzdem alle erforderlichen Bestandteile einer Berufung enthalten. Es sei die Bezeichnung des Bescheides angeführt worden (§ 250 Abs. 1 lit. a) und die Erklärung abgegeben…
…weil nur der Spruch eines Bescheides in Rechtskraft erwächst und einen Berufungswerber in subjektiven Rechten verletzen kann (vgl. VwGH vom 9.12.2004, 2000/14/0197). Wie oben dargestellt richtet sich die gegenständliche Berufung gegen die im Bescheid falsch ausgewiesene bezugsauszahlende Stelle. Gemäß § 198 Abs…
…auf VwGH 98/15/0008)." Auch argumentiere die Behörde unlogisch und widersprüchlich, wenn sie sich auf das Fehlen eines ausländischen Abnehmers berufe. Führe eine falsche Bezeichnung des Abnehmers zu einem Nichtabnehmer, gebe es überhaupt keinen Abnehmer. Ohne Abnehmer gebe es keinen Umsatz und keine Umsatzsteuerpflicht…
…worden sei. Dem Antrag lasse sich jedoch eine ihm zu Grunde liegende Norm nicht entnehmen. Die erstinstanzliche Behörde wäre daher verpflichtet gewesen, eine allfällig falsche Bezeichnung des Antrages als einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Sinne des § 152 Abs. 2 FinStrG umzudeuten. Die…
…angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Diese Bestimmung ist jedoch auf den Berufungsfall nicht anwendbar, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die falsche Bezeichnung des Einschreiters kein sanierbares Formgebrechen darstellt. Vielmehr sind Anbringen einer hiezu nicht legitimierten Person ohne Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens zurückzuweisen (vgl. z…
…begonnen oder geendet hätte. Dagegen erhob die Bw Berufung, die sie fälschlich als Vorlageantrag bezeichnete. Die falsche Bezeichnung des Rechtsmittels ist jedoch unschädlich, wurde mit ihm doch erkennbar nicht eine (nicht ergangene) Berufungsvorentscheidung angefochten, sondern im Gegenteil das Interesse an der unmittelbaren und sofortigen Vorlage…
…In Steuervollmacht für .." und "St.Nr. .." verloren gegangen. Laut Stoll, BAO Kommentar, S 2570, bilde "die falsche Bezeichnung des Einschreiters, das Einschreiten einer Person im eigenen Namen, die nicht Berufungswerber ist, das Einschreiten eines Bevollmächtigen im eigenen Namen, ohne - wenn auch nur versehentlich - sein Tätigwerden…
…einzustufen seien. Mit Schriftsatz vom 17. Jänner 2005 erhoben die Abgabepflichtigen dagegen Berufung (die falsche Bezeichnung des Jahres ist offensichtlich der Irreführung durch die genannte Bescheidbegründung zuzuschreiben - der Feststellungsbescheid für das Jahr 2003 ist hingegen erst am 5. Jänner 2006 ergangen) beantragten die erklärungsgemäße Feststellung…
…eindeutig hervor, dass ein Fehler behoben werden sollte. Eine falsche Bezeichnung sei unmaßgeblich und keine Rechtsgrundlage für die Grunderwerbsteuervorschreibung, sodass die Begründung in den Berufungsvorentscheidungen nicht nur widersprüchlich sondern zudem unrichtig sei. Damit trotz bloßer Fehlerberichtigung aber auch eine grundbücherliche Änderung des Eigentumsrechtes rechtswirksam eintrete…
…eindeutig hervor, dass ein Fehler behoben werden sollte. Eine falsche Bezeichnung sei unmaßgeblich und keine Rechtsgrundlage für die Grunderwerbsteuervorschreibung, sodass die Begründung in den Berufungsvorentscheidungen nicht nur widersprüchlich sondern zudem unrichtig sei. Damit trotz bloßer Fehlerberichtigung aber auch eine grundbücherliche Änderung des Eigentumsrechtes rechtswirksam eintrete…
…zuzurechnen gewesen, da die Schenkung an ihre Kinder sich lediglich auf den Todesfall bezogen habe. Die unter der angeblichen Miteigentümergemeinschaft eingereichten Abgabenerklärungen würden somit eine falsche Bezeichnung der abgabepflichtigen Person ausweisen. Unter der Person der Bw. als tatsächlicher Alleineigentümerin der verpachteten Liegenschaft seien im gesamten…
…wirksam werden. Derselbe Mangel haftete der Bescheidbegründung vom 24. Oktober 2011 an. Die falsche Bezeichnung des Empfängers stand einer Heilung des Zustellmangels entgegen. Zudem spricht das Verfahrensergebnis sowohl in Bezug auf den Bw (aufgrund der vorgelegten, mit der Vertretung als Empfänger genannten "Bescheidausfertigung" vom 21…
…mwH zur Rsp. des VwGH). Im Erkenntnis vom 24.07.2010, 2010/15/0001 führt der VwGH zu der Rechtsfrage der Mängelbehebung eines eindeutig bezeichneten Antragstellers (im Sinne einer Umdeutung) Folgendes aus: "Die falsche Bezeichnung des Einschreiters (Antragstellers) stellt kein Formgebrechen dar. Anbringen, einer hierzu…
…mwN). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 24.6.2010, 2010/15/0001 ausgesprochen hat, stellt die falsche Bezeichnung des Einschreiters kein Formgebrechen dar. Anbringen einer hiezu nicht legitimierten Person sind von der Abgabenbehörde zurückzuweisen. Ein Vertreter kann immer nur als Vertreter jener Person angesehen…
…einen Baurechtszinsvertrag - Bezeichnung Mietvertrag ist nicht ausschließlich maßgebend. So sieht das im Übrigen sogar das Gebührenrecht und nicht nur die Ertragsteuer (s. RdW 2009/543, 554). Diesem Artikel zufolge ist der Inhalt einer Urkunde maßgeblich, nicht allein der Wortlaut. Eine falsche Bezeichnung eines Rechtsgeschäftes schadet…
…einen Baurechtszinsvertrag - Bezeichnung Mietvertrag ist nicht ausschließlich maßgebend. So sieht das im Übrigen sogar das Gebührenrecht und nicht nur die Ertragsteuer (s. RdW 2009/543, 554). Diesem Artikel zufolge ist der Inhalt einer Urkunde maßgeblich, nicht allein der Wortlaut. Eine falsche Bezeichnung eines Rechtsgeschäftes schadet…
…ergangen ist, war diese nicht berechtigt, Berufung zu erheben. Die (mögliche) falsche Bezeichnung des Einschreiters stellt kein bloß - behebbares - Formgebrechen dar. Anbringen einer hiezu nicht legitimierten Person sind von der Abgabenbehörde zurückzuweisen. Der angefochtene Zurückweisungsbescheid vom 26.01.2011 entspricht somit der Rechtslage, weshalb spruchgemäß…
…Eine falsche Bezeichnung sei nicht schädlich. Amtshandlungen zur Verfolgung des Abgabenanspruchs, der bei der B. A. GmbH entstanden sei, seien bei der falsch bezeichneten Firma gesetzt worden. Wer der Abgabepflichtige sei, habe sich erst durch die Amtshandlungen herausgestellt. Erst mit der Berufung sei die Falschbezeichnung…
…Bescheide die Bezeichnung "Berufungsvorentscheidung" tragen, da der Wille der Behörde darauf gerichtet war, als erste Instanz tätig zu sein. Unverständlich bleibt deswegen auch die nachfolgende Bescheidaufhebung nach § 299 Abs 1 BAO vom 8.10.2007. Zunächst deswegen, da es sich bei der Falschbezeichnung offenbar um…