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UFSL RV/0229-L/07Berichtigungsbescheid zu einem Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010

…Behörde beruhende Unrichtigkeit. Wie der Entscheidung des UFS vom 24.9.2010, RV/0228-L/07 zu entnehmen ist, entspringt aber die falsche Adressierung der berichtigten Bescheide keineswegs einem Irrtum, sondern wurde - insbesondere wegen eines fehlenden U-Signals - absichtlich so durchgeführt. Zudem ist § 293 BAO…

UFSW RV/3305-W/09Seminarkosten (Avatar-Kurse f. Selbst-Entwicklung, Selbsterfahrung, Steigerung der Selbst-Bewusstheit) einer AHS-Lehrerin - keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…deshalb nicht vorgelegt werden könnten. Zur Angabe des falschen (Vor-)Namens auf den Belegen, vermeinte die Bw., dass es sich dabei um ihren "Zweitnamen" bzw. "Umgangsnamen" handle und daher keine falsche Adressierung vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Im Sinne des § 16 Abs 1 EStG…

UFSL RV/0259-L/121. Keine Wiedereinsetzung bei Anträgen an unzuständige Behörde 2. Mangels Betroffenheit iSd § 9 Abs. 9 KStG keine zusätzliche Adressierung und Zustellung an das ausländische Gruppenmitglied
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.04.2012Teil 1/2

…anhand des Mängelbehebungsauftrages, jeweils datiert mit 21. September 2011, sind wir von der Versendung des Fristverlängerungsantrages an das falsche Finanzamt in Kenntnis gesetzt worden. Wie sich herausstellte, ist einer langjährig erfahrenen Kanzleikraft ein Irrtum unterlaufen. Im elektronischen Bearbeitungssystem der Kanzlei können für die Korrespondenz mit…

UFSL RV/0259-L/121. Keine Wiedereinsetzung bei Anträgen an unzuständige Behörde 2. Mangels Betroffenheit iSd § 9 Abs. 9 KStG keine zusätzliche Adressierung und Zustellung an das ausländische Gruppenmitglied
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.04.2012Teil 2/2

…und des Berufsanwärters. Hinsichtlich des Vertreters der Steuerberatungsgesellschaft steht nach der oben dargestellten Rechtsprechung bei Übersehen der Adressierung an die falsche Behörde die sonstige langjährige Gewissenhaftigkeit dem einen minderen Grad des Versehens übersteigenden Verschulden nicht entgegen. Deshalb konnte der Berufung zu Pkt. 1 kein Erfolg…

UFSG FSRV/0009-G/05Zurückweisung einer falsch adressierten und dadurch verspäteten Maßnahmenbewerde in Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)02.05.2005

…Finanzsenates ist dies im gegenständlichen Fall der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Das aufgrund der unrichtigen Adressierung beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangte gegenständliche Schriftstück wurde daher auch in der Folge von diesem am 26…

UFSW RV/2149-W/10Keine Bescheiderlassung durch auszugsweise Zusendung von nichtigen Nichtfeststellungsbescheiden an einzelne Beteiligte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012Teil 3/4

Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu Bescheidadressaten würden (vgl UFS 18.6.2010, RV/0387-G/07). Dasselbe muss - wie im vorliegenden Fall - für…

UFSZ3K ZRV/0273-Z3K/06Angabe eines unrichtigen Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.04.2007

…Bf; eine Bezugnahme darauf, dass die Bf den Erstattungsantrag im Namen des Anmelders eingebracht hat, fehle. Der Bescheid sei daher an den falschen Bescheidadressaten gerichtet. Die Bf habe den Bescheid angefochten, da er an sie gerichtet sei. Diese Anfechtung erfolgte eindeutig in eigenem Namen. Das…

UFSZ3K ZRV/0085-Z3K/05Vorsätzlich vorgenommene Veränderung an einer Ware zum Zwecke des Erhalts einer Sondererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.08.2005

…Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, der erstinstanzliche Bescheid vom 14. Jänner 2004 sei hinsichtlich der Adressierung mit dem gleichen Mangel behaftet, wie die vom Unabhängigen Finanzsenat beanstandete Berufungsvorentscheidung. Das ZASE hätte daher die Berufung zurückweisen und die ordnungsgemäße Zustellung des Erstbescheides an den Masseverwalter…

UFSG RV/0951-G/11Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidwirkung der angefochtenen Erledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…den in der Adressierung genannten Empfänger zugestellt, gilt die Zustellung als bewirkt, wenn das Schriftstück dem angeführten Adressaten bzw. Empfänger tatsächlich zugegangen ist (§ 7 bzw. § 9 Abs.3 ZustG). Eine Heilung von Zustellmängeln ist dann nicht möglich, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen Empfänger lautet…

UFSW RV/2836-W/10Im Einkommensteuerverfahren ergehende Bescheide müssen an die namentlich genannten Erben adressiert sein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2012

…an die er ergeht. Die Personenumschreibung ist notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches. Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen. Eine Adressierung "an die Erben nach H. M.", somit ohne Angabe der Namen dieser Erben, reicht nicht (VwGH…

UFSW RV/2173-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungs-Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012Teil 2/3

…ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu…

UFSW RV/2997-W/10Beantragte Aufhebung gemäß § 299 BAO eines Nichtbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2012Teil 2/3

…RV/2369-W/02) Da der 1. Variante zu folgen ist, stehen die einen Spruchbestandteil darstellende Adressierung und der restliche Spruch in jedem der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 in Sachen 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille in Widerspruch: Der Ausspruch des Unterbleibens der Feststellung der…

UFSS RV/0728-S/11mangelnde Bescheidqualität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…führte darin ua. Folgendes aus: Die Bescheide seien nicht an die Bw adressiert und seien ihr auch nicht zugestellt worden. Überdies sei der Bescheidadressat für das Jahr 2002 auch deswegen falsch, weil es damals nur die "Rechtsanwälte BCGnbR" gegeben habe und keine "BDGnbR". Im Jahr…

UFSS RV/0727-S/11mangelnde Bescheidqualität
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.01.2012

…führte darin ua. Folgendes aus: Die Bescheide seien nicht an die Bw adressiert und seien ihr auch nicht zugestellt worden. Überdies sei der Bescheidadressat für das Jahr 2002 auch deswegen falsch, weil es damals nur die "Rechtsanwälte BCGnbR" gegeben habe und keine "BDGnbR". Im Jahr…

UFSW RV/2104-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011Teil 2/3

…ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu…

UFSW RV/2076-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011Teil 2/3

…ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu…

UFSW RV/2128-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünftenichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2011Teil 2/3

…ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu…

UFSW RV/2120-W/10Aus drei Gründen nichtige Feststellungsbescheide gemäß § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011Teil 2/3

…ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu…

UFSW RV/2069-W/10Aus drei Gründen nichtige Feststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011Teil 2/3

…ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal." Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu…

UFSW RV/2159-W/10Aus drei Gründen nichtige Feststellungsbescheide; Berufungslegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011Teil 2/3

…RV/2369-W/02) Da der 1. Variante zu folgen ist, stehen die einen Spruchbestandteil darstellende Adressierung und der restliche Spruch in jedem der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 in Sachen 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille in Widerspruch: Der Ausspruch des Unterbleibens der Feststellung der…