…ho. Ansicht schließlich auch der Sicherung des Verfalles. In diesem Zusammenhang ist auch die Beurteilung des Tatbestandsmerkmales "Gefahr in Verzug" wegen der im ggstdl. Fall erfolgten Beschlagnahme ohne Ausstellung eines Beschlagnahmebescheides als faktische Amtshandlung vorzunehmen. "Gefahr in Verzug" liegt nach ständiger Rechtssprechung dann vor, wenn…
…feststellen, c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtverhältnisses absprechen. Im vorliegenden Fall ist keine dieser Voraussetzungen gegeben. Die vorangegangene Pfändung der Fahrzeuge stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar und damit eine faktische Amtshandlung. Eine solche Amtshandlung tritt nicht als förmlicher Bescheid sondern als reales Wirken, Betätigen…
…der alljährlichen Vorschreibung einer Erbschaftssteuer in Höhe von ATS 91.078,-- bzw. EUR 6.618,90 im Wege einer Buchungsmitteilung werde von der Behörde alljährlich eine verfassungswidrige faktische Amtshandlung gesetzt. Dieser Verfassungswidrigkeit könne eine Behörde nicht rechtswirksam mit Berufung auf einfachgesetzliche Vorschriften wie Verjährung des…
…der alljährlichen Vorschreibung einer Erbschaftssteuer in Höhe von ATS 91.078,-- bzw. EUR 6.618,90 im Wege einer Buchungsmitteilung werde von der Behörde alljährlich eine verfassungswidrige faktische Amtshandlung gesetzt. Dieser Verfassungswidrigkeit könne eine Behörde nicht rechtswirksam mit Berufung auf einfachgesetzliche Vorschriften wie Verjährung des…
…1 FinStrG und sohin eine faktische Amtshandlung der belangten Behörde vor. Mangels Bescheidadressaten unterliegt die bekämpfte Beschlagnahmeanordnung im Ergebnis keiner bescheidmäßigen Deckung. Mangels Bescheides liegt daher ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor und wird die Behörde die von ihren Hilfsorganen aus eigener Macht…
…vgl. Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 495 f. m. w. N.). Zentraler Typus des Verwaltungsaktes ist nach der Bundesverfassung der Bescheid. Neben den Bescheid tritt als weiterer Typus die faktische Amtshandlung, die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt (vgl. Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 504 f. m. w…
…relevanter Begründung nicht nachvollzogen werden. Es wird auf die Berechnung und Begründung der Tz 4 des BP-Berichtes der Einzelfirma verwiesen." In der ergänzenden Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP wird eingewendet: ad Schlussbesprechung: Die Vorladung würde keine faktische Amtshandlung darstellen, auch stehe es dem Bw…
…relevanter Begründung nicht nachvollzogen werden. Es wird auf die Berechnung und Begründung der Tz 4 des BP-Berichtes der Einzelfirma verwiesen. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP wird ergänzend eingewendet: ad Schlussbesprechung) Die Vorladung würde keine faktische Amtshandlung darstellen, auch stehe es dem Bw…
…bei Gefahr im Verzug von einem Zollorgan (hier: Organwalter des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz) gesetzte Maßnahme (sog. "faktische Amtshandlung") gehandelt hat, hinsichtlich welcher nach Ablieferung der abgenommenen Ware (hier: des PKW samt Autoschlüssel und Fahrzeugpapieren) an die für die weiteren Maßnahmen zuständigen Behörde…
…bei Gefahr im Verzug von einem Zollorgan (hier: Organwalter des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz) gesetzte Maßnahme (sog. "faktische Amtshandlung") gehandelt hat, hinsichtlich welcher nach Ablieferung der abgenommenen Ware (hier: des PKW samt Autoschlüssel und Fahrzeugpapieren) an die für die weiteren Maßnahmen zuständigen Behörde…
…bei Gefahr im Verzug von einem Zollorgan (hier: Organwalter des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz) gesetzte Maßnahme (sog. "faktische Amtshandlung") gehandelt hat, hinsichtlich welcher nach Ablieferung der abgenommenen Ware (hier: des PKW samt Autoschlüssel und Fahrzeugpapieren) an die für die weiteren Maßnahmen zuständigen Behörde…
…bei Gefahr im Verzug von einem Zollorgan (hier: Organwalter des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz) gesetzte Maßnahme (sog. "faktische Amtshandlung") gehandelt hat, hinsichtlich welcher nach Ablieferung der abgenommenen Ware (hier: des PKW samt Autoschlüssel und Fahrzeugpapieren) an die für die weiteren Maßnahmen zuständigen Behörde…
…einen Rechtsbehelf einlegen gegen Entscheidungen (Art. 4 Z 5 Zollkodex, dieser Begriff umfasst nicht nur Bescheide, sondern auch so genannte faktische Amtshandlungen) der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts (Art. 1 Zollkodex), die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Unmittelbar und persönlich betroffen ist der Adressat…
…ua, dass Rechtsschutzeinrichtungen ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz aufweisen (vgl zB VfGH 11.12.1986, G 119/86) . Rechtsschutz heißt nicht nur Schutz der Partei vor behördlichen Aktivitäten (zB durch Berufungen gegen Bescheide oder durch Beschwerden an den unabhängigen Verwaltungssenat gegen sog faktische Amtshandlungen) …
…ua, dass Rechtsschutzeinrichtungen ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz aufweisen (vgl. zB VfGH 11.12.1986, G 119/86). Rechtsschutz heißt nicht nur Schutz der Partei vor behördlichen Aktivitäten (zB durch Berufungen gegen Bescheide oder durch Beschwerden an den unabhängigen Verwaltungssenat gegen sogenannte faktische Amtshandlungen)…
…einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Abs. 5 Die Selbstanzeige wirkt nur für den Anzeiger und für die Personen, für die sie erstattet wird. Gemäß …
…worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die überwiegende Schadensgutmachung, das zumindest zur Höhe der Umsatzsteuervoranmeldungen abgelegte faktische Geständnis, die angespannte wirtschaftliche Situation und die nicht strafbefreiende Selbstanzeige als mildernd, als erschwerend keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte…
…mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…