…hat. Im Lichte der o.a. Gesetzesbestimmungen ist die über eine gesunde finanzielle Lage hinausgehende ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit des Hauptverpflichteten unabdingbare Voraussetzung für die sicherstellungsfreie Durchführung des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Finanziell gesund sein bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Begünstigte ein pünktlicher Steuerzahler ist und…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…weiß, dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des…
…weiß, dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des…
…3462542 im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren insgesamt 1.840 Karton tiefgekühlte Broccoli mit einem Gesamtgewicht von 19.697 kg und einem Zollwert von 280.401,34 S vom Zollamt Rotterdam für die Beschwerdeführerin (Bf.) an das Zollamt Wien als Bestimmungszollstelle angewiesen. Nach Einleitung des Ausforschungsverfahrens teilte…
…am 19. Dezember 1996 mit Versandanmeldung (T1) Nr. 356 im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren insgesamt 4 Karton Zigaretten und Textilwaren mit einem Gesamtgewicht von 48,8 kg und einem deklarierten Warenwert von 1,992.843,00 ital. Lire vom Zollamt Triest für die B. in Wien…
…Unkenntnis der für diese Waren üblichen Abfertigungsmodalitäten, beantragte, für die R. als Warenempfänger, die Eröffnung eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Als das Leergut bei der R. eintraf, bestätigte diese die Annahme mit Unterschrift auf dem CMR- Frachtbrief, auf welchem deutlich der Vermerk " Vorsicht Zollgut !" angebracht war. …
…die Erfolgshaftung für die Nachlässigkeiten anderer übernehmen müsse um letztlich dadurch die Unterbehörde von ihrer Ermittlungspflicht zu entlasten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Sinne des Artikel 91 ZK ist das externe ,gemeinschaftliche Versandverfahren ein Zollverfahren mit welchem Nichtgemeinschaftswaren zwischen zwei Zollstellen im EG-Zollgebiet…
…ist oder nicht. Der Bf wird vom Zollamt Salzburg vorgeworfen, die mit der Versandanmeldung (T1) Nr. c (Hauptverpflichteter: Spedition C, Adresse2) zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldete Ware, einen MAN-LKW (Typ a, Chasis-Nr. b) der Warennummer 8704239199 der Bestimmungsstelle Zollamt Salzburg nicht gestellt und…
…WENr. X. , beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Mikroskope eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 22. Februar 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das…
…mit Versandanmeldung T1, WENr. X., beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Mikroskopteile eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 18. Juni 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen…
…der Bf. als Hauptverpflichteter mit Versandanmeldung T1, Nr. 226/000, beim Zollamt Wiener Neustadt als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 371 Kartons Textilien eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "Berg/Kittsee" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 21. Februar 2002 festgesetzt. Die Sendung…
…mit Versandanmeldung T1, WE-Nr. 100/000, ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 77 Kartons Computerzubehör und 200 Kartons Monitore (gesamt: 277 Kartons mit 3.946 kg Rohmasse) eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 21. September 1995…