…WENr. X. , beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Mikroskope eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 22. Februar 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen Packstückverschluss. Da das…
…mit Versandanmeldung T1, WENr. X., beim Zollamt Flughafen Wien ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren im Rahmen der Bewilligung als zugelassener Versender für 1 Karton Mikroskopteile eröffnet. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Wien wurde mit 18. Juni 2002 festgesetzt. Die Nämlichkeitssicherung erfolgte durch einen…
…Juni 2005 war durch die norwegische Firma A., als Hauptverpflichteter ein externes Versandverfahren zum Zwecke der Beförderung einer Sendung Nichtgemeinschaftsware bestehend aus 5 Kolli Aluminium der Zolltarifnummer 76149000 (Warennummer des Österreichischen Gebrauchszolltarifes 7614 9000 002) mit der Rohmasse von 21.304 Kilogramm zur Bestimmungszollstelle Graz…
…Juni 2005 war durch die norwegische Firma A., als Hauptverpflichteter ein externes Versandverfahren zum Zwecke der Beförderung einer Sendung Nichtgemeinschaftsware bestehend aus 5 Kolli Aluminiumsline der Zolltarifnummer 76149000 (Warennummer des Österreichischen Gebrauchszolltarifes 7614 9000 002) mit der Rohmasse von 20.836 Kilogramm zur Bestimmungszollstelle X…
…Juni 2005 war durch die norwegische Firma A., als Hauptverpflichteter ein externes Versandverfahren zum Zwecke der Beförderung einer Sendung Nichtgemeinschaftsware bestehend aus 5 Kolli Aluminiumsline der Zolltarifnummer 76149000 (Warennummer des Österreichischen Gebrauchszolltarifes 7614 9000 002) mit der Rohmasse von 20.838 Kilogramm zur Bestimmungszollstelle X…
…Juni 2005 war durch die norwegische Firma A., als Hauptverpflichteter ein externes Versandverfahren zum Zwecke der Beförderung einer Sendung Nichtgemeinschaftsware bestehend aus 5 Kolli Aluminiumsline der Zolltarifnummer 76149000 (Warennummer des Österreichischen Gebrauchszolltarifes 7614 9000 002) mit der Rohmasse von 20.856 Kilogramm zur Bestimmungszollstelle Graz…
…Juni 2005 war durch die norwegische Firma A., als Hauptverpflichteter ein externes Versandverfahren zum Zwecke der Beförderung einer Sendung Nichtgemeinschaftsware bestehend aus 5 Kolli Aluminiumsline der Zolltarifnummer 76149000 (Warennummer des Österreichischen Gebrauchszolltarifes 7614 9000 002) mit der Rohmasse von 21.142 Kilogramm zur Bestimmungszollstelle X…
…Juli 2005 war durch die norwegische Firma A., als Hauptverpflichteter ein externes Versandverfahren zum Zwecke der Beförderung einer Sendung Nichtgemeinschaftsware bestehend aus 5 Kolli Aluminiumsline der Zolltarifnummer 76149000 (Warennummer des Österreichischen Gebrauchszolltarifes 7614 9000 002) mit der Rohmasse von 21.280 Kilogramm zur Bestimmungszollstelle X…
…3462542 im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren insgesamt 1.840 Karton tiefgekühlte Broccoli mit einem Gesamtgewicht von 19.697 kg und einem Zollwert von 280.401,34 S vom Zollamt Rotterdam für die Beschwerdeführerin (Bf.) an das Zollamt Wien als Bestimmungszollstelle angewiesen. Nach Einleitung des Ausforschungsverfahrens teilte…
…am 19. Dezember 1996 mit Versandanmeldung (T1) Nr. 356 im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren insgesamt 4 Karton Zigaretten und Textilwaren mit einem Gesamtgewicht von 48,8 kg und einem deklarierten Warenwert von 1,992.843,00 ital. Lire vom Zollamt Triest für die B. in Wien…
…angeführt, dass zum Beweis des Gemeinschaftscharakters einer über ein Drittland beförderten Nichtgemeinschaftsware die Vorlage eines Versandpapieres T2L,einer Rechnung oder eines Beförderungspapieres mit der Kurzbezeichnung T2L notwendig gewesen wäre. Da diese Beweismittel nicht beigebracht worden waren, wäre für die Waren zu Recht ein externes Versandverfahren…
…ob diese, wenn überhaupt vorhanden, vom Hauptverpflichteten zu verantworten gewesen wären. In der Begründung der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurden diese Unregelmäßigkeiten als Verletzungen der Gestellungspflicht des Hauptverpflichteten, wodurch die ordnungsgemäße Durchführung des Externen, gemeinschaftlichen Versandverfahrens nicht mehr gewährleistet wäre, konkretisiert. Letztlich wurde…
…Beschwerde wurde erwogen: Im Sinne des Artikel 96 Abs.1 Buchstabe a und b ZK hat der Hauptverpflichtete als Inhaber des externen gemeinschaftsrechtlichen Versandverfahrens die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen…
…anderen Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelegenen Orten im externen Versandverfahren befördert werden. Gem. Art. 96 Abs. 1 ZK ist der Hauptverpflichtete der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter…
…Bescheid vom 12. Juli 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 2. Oktober 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich iVm. Artikel 96 Abs…
…wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 11 Dezember 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich sowie Artikel 96 Abs.1 und 2 ZK iVm. …
…zu gestellen. Art. 92 Abs. 1 ZK: Das externe Versandverfahren endet und die Verpflichtungen des Inhabers sind erfüllt, wenn die in dem Verfahren befindlichen Waren und die dazugehörigen Dokumente entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden. Art. 203 Abs…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…