…von S 1,7 Mio. werde in den nächsten Tagen beim Finanzamt erfolgen. Durch die eigenständige Meldung und die rechtzeitige Einzahlung als Schadensgutmachung seien alle Kriterien für eine strafbefreiende Selbstanzeige erfüllt. Laut Ausführungen des Spruchsenates enthalte diese Selbstanzeige eine explizite Täterbezeichnung, wie im § 29 Abs…
…am 11. September 2009 (siehe Beilage-Bankbeleg vom 11. September 2009 über die Überweisung von € 12.500,00 und der expliziten Nennung der Abgabe KEST und der dazugehörigen SteuerNr.). Die KEST sei eine Selbstbemessungsabgabe. Zusätzlich sei mit als "Selbstanzeige" bezeichnetem Schreiben vom 7. September…
…Finanzvergehens jeder in Betracht kommt, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, war im gegenständlichen Fall die Selbstanzeige mangels expliziter Täternennung wirkungslos. In der vorliegenden Berufung wird schließlich die Auffassung vertreten, dass die in der Anfangsphase der B. GmbH aufgetretenen Nachlässigkeiten und Säumigkeiten…
…mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat im bekämpften Erkenntnis nicht richtig wiedergegeben worden sei, da dieser ausgesagt habe, dass der Täter des Finanzstrafverfahrens im Rahmen der mündlichen Ausführungen zu Beginn der Betriebsprüfung explizit genannt worden sei. Mit der letztlich durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20…
…aktenkundig. Der Selbstanzeige vom 9. Mai 2007 mangelt es zudem an der in § 29 Abs. 5 FinStrG geforderten expliziten Täterbenennung. Selbst dann, wenn in einer für eine Gesellschaft erstatteten Selbstanzeige der Name des Alleingesellschafters und einzigen Geschäftsführers nicht genannt worden ist, kann die Wirkung der…
…berechtige nicht zur Schlussfolgerung, dass dadurch die Umsatzsteuer 10/2006 und die Lohnabgaben 11/2006 verkürzt worden seien. Die im Auftrag "des Geschäftsführers der Fa. S GmbH" eingebrachte Selbstanzeige weise die geforderte explizite Täterbenennung auf, weil alleiniger Geschäftsführer der Fa. S GmbH der Bw sei…
…aus Abs. 1 als auch aus Abs. 5 ableitbare und ausdrücklich geforderte explizite Täterbenennung wird insbesondere bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder anderen gemeinschaftlichen Vermögensgebilden als Steuerschuldnern ein besonderer Augenmerk zukommen, sodass daher bei der beispielsweise in Form einer verspäteten Abgabenerklärung (Voranmeldung) erfolgten Selbstanzeige (vgl. zB…
…werden habe müssen, dass die Lohnabgaben seit Dezember 2001 nicht gemeldet worden seien. Wie erstinstanzlich richtig dargelegt, mangelt es dieser Selbstanzeige an einer expliziten Täterbenennung im Sinne des § 29 Abs. 5 FinStrG und es konnte schon aus diesem Grund keine strafbefreiende Wirkung eintreten. Zudem ist…
…2 enthaltende, eine entsprechende Restschuld ausweisende, kommentarlos eingereichte Jahresumsatzsteuererklärung als (konkludente) Selbstanzeige, selbst dann, wenn eine exakte Zuordnung des verkürzten Abgabenbetrages zum jeweiligen Voranmeldungszeitraum laut Selbstanzeige nicht möglich ist (zum Erfordernis der expliziten Täterbenennung iSd § 29 Abs. 5 aF vgl. zB Reger/Hacker/Kneidinger, Das…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Andreas Oberhofer, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Schidlachstraße 7, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.K., (Bf.) vertreten durch Schmitt und Schmitt Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1030 Wien, Strohgasse 25, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…