…Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei u.a. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise…
…nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen (hier die c GmbH) sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei ua. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise auch…
…Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei ua. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise auch…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 2…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…also nur Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften. Gesellschaften im Sinne dieser Bestimmung sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 1 Z. 2 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung der…
…278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NeuFöG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für den Bereich der Bestimmung des § 1 Z 5 NeuFöG enthält die…
… 1 Z 2 und 4 NEUFÖG sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft…
… 1 Z 2 und 4 NEUFÖG sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft…
…Neugründungsförderungsgesetz BGBl. II 278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NEUFÖG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für den Bereich der Bestimmung des § 1 Z. 5…
Im Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-392/00 ("Norddeutsche Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben bei Kernkraftwerken mbH") hat der Europäische Gerichtshof abermals ausgesprochen, dass die Übernahme der Verluste einer Gesellschaft durch einen Gesellschafter grundsätzlich als Leistung anzusehen ist, durch…
…Abschluss, welche im Oktober und November zum Abschluss kommen würden. Im letzten Halbjahr hätten keine Projekte abgeschlossen werden können, da die europäische Marktlage aus verschiedenen Gründen vollkommen verunsichert gewesen sei. Die meisten Mitgliedstaaten würden bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verwendung von Biotreibstoffen nachhinken…
…2 der 6. EG-RL definiert den Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit". Darunter fallen ua. die Tätigkeiten eines Händlers oder Dienstleistenden. Mit Urteil vom 21.2.2006, C-255/02, stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass der Begriff der "wirtschaftlichen Tätigkeit" sowie auch die Tatbestandselemente "Steuerpflichtiger", "Lieferungen…
…Z (siehe oben), Direktvermarkter, Gaststätten und Sehenswürdigkeiten. Auf der seitens der Europäischen Union eingerichteten Internet-Adresse "http://europa.eu.int/comm/agriculture/rur/leaderplus/index_de.htm" werden LEADER+-Programme folgendermaßen umschrieben: "Leader+, eine von vier aus den EU-Strukturfonds finanzierten Initiativen, soll den Akteuren…
…Dr. X. liegen folgende wirtschaftlichen Erwägungen der Gründung der OEG zugrunde: Durch den Ankauf medizinischer Geräte en gros (geplant seien 8 bis 10 Geräte) erwarte man sich beim Einkauf Vergünstigungen in einer Höhe, wie sie bei einem Einzelerwerb kaum möglich seien; dadurch sei man in…
…nicht unmittelbar beteiligte Enkelgesellschaft CTS GmbH bewirkt habe. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 17.10.2002, Rs C-339/99 (Rs Energie Steiermark Holding AG) zu dieser Rechtsfrage entschieden, dass anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen allein die Herkunft der Einlagen abstellenden…
…ecolex 2009, 109: "... Die Europäische Kommission hat ihre Genehmigung an die Voraussetzung geknüpft, dass Österreich für Vorzugsaktien oder sonstige Zuführung von Eigenmitteln, die nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Verzinsungskomponente enthalten (dazu zählt insbesondere Partizipationskapital), eine Vergütung verlangen wird, die bei einem grundsätzlich gesunden Beihilfenempfänger nicht unterhalb…