…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…äußerst großzügig zu bezeichnen ist. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass bei den beiden Kindern des Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen in Erscheinung tretendes Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht zu erkennen war. Dem Berufungsbegehren war daher der Erfolg zu versagen. In…
…Einrichtung reicht für sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsaubildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat…
…ob beim Sohn der Bw ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg in der Zeit von März 2006 bis Februar 2008 gegeben gewesen sei, wurden vom Unabhängigen Finanzsenat im Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt folgende Fragen an die Bw gerichtet: Sommersemester…
…was nach obigen Kriterien bedeutet, dass zwar im ersten Studienjahr zum Einen kein Prüfungsnachweis erforderlich ist, andererseits aber das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienerfolg, dies zumindest in der Form eines laufenden Besuches der Studieneinrichtung samt Lehrveranstaltungen, nach Außen hin deutlich - beispielsweise durch Vorlage…
…der Ausbildung zu absolvieren wären, auf Jahre immer wieder hinausgeschoben werden, spricht dies klar gegen ein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg. Die nunmehr entscheidende Behörde hat auch versucht, eine allenfalls bestehende vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des Kindes festzustellen (siehe Vorhalt vom 16. April 2013…
…fern blieb, sondern dass er einfach keine Motivation zum Besuch des Unterrichts verspürte und sich deshalb anderen Tätigkeiten widmete. Lässt sich somit im Schuljahr 2006/2007 weder ein regelmäßiger Schulbesuch noch ein nach außen erkennbares ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg feststellen, kann dem…
…lit. b FLAG 1967 hingewiesen und näher erläutert, was laut Rechtsprechung des VwGH unter "Berufsausbildung" zu verstehen ist. Im Sinne dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist es für eine Qualifikation als "Berufsausbildung" erforderlich, dass ein ernsthaftes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist…
…werden und wenn die Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung kann nur dann unterstellt werden, wenn ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Hiezu gehört auch, dass das anspruchsvermittelnde Kind an den nächstmöglichen Terminen zu den erforderlichen…
…objektiven Kriterien eine ernsthafte Betreibung des kurzfristig inskribierten Studiums nicht erkannt werden. Wie bereits eingangs ausgeführt, kommt es nämlich nicht nur darauf an, dass Vorlesungen besucht werden, vielmehr muss nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein…
…Bemühung um diese Qualifikation. Dieses Bemühen um den Ausbildungserfolg muss zielstrebig erfolgen und nach außen erkennbar sein. Einerseits kann dies durch den Antritt zu Prüfungen erfolgen, andererseits kann dies im Falle, dass die Prüfungen schon alle abgeschlossen sind und nur mehr die Diplomarbeit und die…
…er für die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben viel Zeit habe aufwenden müssen und der schulische Erfolg darunter letztendlich zu leiden gehabt habe. Mit der Nachholung der Prüfungen sei nachgewiesen, dass ein ernsthaftes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg jedenfalls gegeben war…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt. Misst man den Berufungsfall an diesem Maßstab, so kann dem Sohn der Bw. ein ernsthaftes Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht…
…dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg (Studienfortgang bzw. Studienabschluss) erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen (VwGH 19.03.1998, 96/15/0213: 21.01…
…objektiven Kriterien ein ernsthaftes Betreiben des kurzfristig inskribierten Studiums nicht erkannt werden. Es kommt nämlich nicht nur darauf an, dass Vorlesungen besucht werden, vielmehr muss auch das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein." Der Bw. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag und führte darin…
…die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Zudem muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 28.1.2003, 2000/14/0093). Ein im In- oder Ausland absolvierter Sprachkurs stellt für sich betrachtet keine…
…die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 125, und die dort zitierte Rechtsprechung). Die Voraussetzung, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer…
…zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner//Wanke, MSA EStG 10. GL § 34 Anm. 59). Im Fall des Besuches einer Maturaschule zeigt sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen…
…0213). Ziel einer Berufsausbildung sei es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH vom 15. Dezember 1987, 86/14/0059 und vom 21. Oktober 1999…