…gestraffte Berufsausbildung. Lässt sich somit im Sommersemester 2006 und im Wintersemester 2006/07 sowie im Wintersemester 2007/08 ein nach außen erkennbares, ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Arbeitserfolg und zwischen dem Wintersemester 2006/07 und dem Wintersemester 2007/08 die Absolvierung einer Berufsausbildung überhaupt…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…sei für dessen Sohn E mit dem Studienabschluss im Jahr 2010 zu rechnen. Da mit dem Abschluss des Studiums nicht einmal in der doppelten Mindeststudiendauer gerechnet werden könne, mangle es am ernsthaften und zielstrebigen Bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Die Begründung für die lange Studiendauer…
…was nach obigen Kriterien bedeutet, dass zwar im ersten Studienjahr zum Einen kein Prüfungsnachweis erforderlich ist, andererseits aber das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienerfolg, dies zumindest in der Form eines laufenden Besuches der Studieneinrichtung samt Lehrveranstaltungen, nach Außen hin deutlich - beispielsweise durch Vorlage…
…Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die Absicht besteht, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen (vgl. dazu VwGH 20.6.2000, 98/15/0001, sowie UFS 6.4.2011…
…ist somit festzustellen, dass -anders als noch in den Veranlagungsjahren 2003 und 2004 (bis einschließlich September)- im Veranlagungsjahr 2005 der Tochter des Bw ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen, abzusprechen war, und somit eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Pauschalbetrages gem. …
…anspruchsbegründenden Zeitraum die Berufsausbildung ernstlich und nachhaltig betrieben wird. Für das Vorliegen einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 ist zwar der Prüfungserfolg nicht ausschlaggebend, doch hätte der Sohn des Bw. zumindest außerhalb des Erkrankungszeitraumes das zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang durch…
…des Unabhängigen Finanzsenates zwar grundsätzlich auch auf die gegenständliche Situation der (krankheitsbedingten) Unterbrechungen des Studiums in Bezug auf deren Dauer übertragen, wenn es um die Beurteilung geht, ob hier (noch) von einem ernsthaften und zielstrebigen Bemühen des Kindes, sein Ausbildungsziel zu erreichen, gesprochen werden kann…
…der Ausbildung zu absolvieren wären, auf Jahre immer wieder hinausgeschoben werden, spricht dies klar gegen ein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg. Die nunmehr entscheidende Behörde hat auch versucht, eine allenfalls bestehende vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des Kindes festzustellen (siehe Vorhalt vom 16. April 2013…
…fern blieb, sondern dass er einfach keine Motivation zum Besuch des Unterrichts verspürte und sich deshalb anderen Tätigkeiten widmete. Lässt sich somit im Schuljahr 2006/2007 weder ein regelmäßiger Schulbesuch noch ein nach außen erkennbares ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg feststellen, kann dem…
…lit. b FLAG 1967 hingewiesen und näher erläutert, was laut Rechtsprechung des VwGH unter "Berufsausbildung" zu verstehen ist. Im Sinne dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist es für eine Qualifikation als "Berufsausbildung" erforderlich, dass ein ernsthaftes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist…
…explizite Norm, die bestimme, bis zu welchem Alter des Kindes der monatliche Pauschbetrag zu gewähren sei. Die vorgelegten Erfolgsnachweise würden die Absicht, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen, dokumentieren. Die LStRL würden gegen die Gewährung des monatlichen Pauschbetrages keine Bedenken haben, wenn…
…ab dem Sommersemester 2006, jedenfalls aber im hier allein maßgeblichen Zeitraum von September 2007 bis September 2008 kein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen des Berufungswerbers um einen Ausbildungserfolg erblickt werden kann. Da der angefochtene Bescheid somit im Ergebnis der bestehenden Rechtslage entspricht, musste die dagegen gerichtete…
…das nach außen erkennbare ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. Studienabschluss. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Auch der Unabhängige Finanzsenat entscheidet in diesem Sinne. Nur der Antritt zu einer Prüfung ist Nachweis über ein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen...…
…die Fortsetzung ihres Studiums nicht mehr möglich gemacht hätte. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass davon ausgegangen werden kann, dass kein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen hinsichtlich des Abschlusses einer Ausbildung mehr vorliegt, wenn bereits fest steht, dass diese Ausbildung in Kürze ohnehin ohne Abschluss beendet…
…jeweils länger als eine Stunde, sodass die Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Deshalb beantrage ich aufgrund obiger Ausführungen und aufgrund der Tatsache, dass die definitive Absicht besteht, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen, die Berücksichtigung des monatlichen Pauschbetrages…
…könne, wenn der Nachweis erbracht werde, dass die Absicht bestehe, das Ausbildungsziel durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen zu erreichen. Dieser Nachweis sei von der Bw. in Bezug auf das Studium ihres Sohnes für die Jahre 2006 bis 2009 bisher jedoch noch nicht erbracht worden. Nach…
…aber wieder aus verschiedensten Gründen verworfen hat, so kann man darin kein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen sehen, das Studium in absehbarer Zeit zum Abschluss zu bringen. Eine Beweis bzw. eine Glaubhaftmachung, dass die Tochter auch im strittigen Jahr 2006 ernsthaft bemüht war, ihr Studium abzuschließen…
…die Familienbeihilfe und auf die Kinderabsetzbeträge ein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen hinsichtlich des Abschlusses der Ausbildung erkennbar sein. Bei einer Abmeldung innerhalb von nur drei Monaten ab Beginn des Studiums könne nicht von einer Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums ausgegangen werden. Zu Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit…
…nicht in der Lage, klare Behinderungen und deren Auswirkungen in aktuellen (zeitnahen) Befunden zu ersetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Juli 2008 wurde die Berufung abgewiesen. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass ab November 2005 kein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen der Tochter nachgewiesen werden konnte, um das Studium…