…wobei sich seine Aufgaben auf den Bereich der nachhaltigen Entwicklung, im speziellen auf erneuerbare Energien und Umweltschutz konzentrieren. Der Zweck soll ua. durch Ausarbeitung konkreter Projekte, Durchführung energiebezogener Forschungsvorhaben, Aufbau eines gemeinsamen Forschungslabors mit einer Universität auf K und von Wissenstransfer zwischen Österreich und K…
…knx-austria/einfuehrung/). Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelkomponenten. Da ich den Bachelor Teil des Studiums für Erneuerbare Urbane Energien nicht gemacht habe, habe ich mich dazu entschlossen mir das Know How schon vor dem Studium im Selbststudium anzueignen. EIB/KNX ist auch…
…erzeugten Strommenge zum Eigenbedarf ist danach unerheblich. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass in Deutschland der Strom aus privaten Photovoltaikanlagen nach dem EEG (Gesetz über erneuerbare Energien) zu einem garantierten, zum Teil weit über dem Bezugspreis in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist werden kann…
…EAVG. Nach dem EAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…Zebra | 60,- | 13 Jüdisches Kulturzentrum | 20,- | 14 Österr. Gesellschaft für Kinderphilosophie | 25,- | 15 LAI Lateinamerikainstitut | 22,- | 16 AG Erneuerbare Energie | 25,- | 17 Ges. der Freunde des Botanischen Gartens KFU | 11,- | 18 ATTAC | …
…Allerdings würden sich in letzter Zeit die Anzeichen verdichten, dass auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zunehmend ausländische Investoren in das Land kommen und sich daraus weitere Geschäftsmöglichkeiten ergeben würden. Der Bw. halte auch alle Anteile an der Firma H nach bulgarischem Recht. Wegen der…
…Juni 2010 - am Tag an dem der letzte Miteigentümer unterschrieben hat. Von der Fa1 werden im Internet folgende Produkte angeboten: Bauherrenmodelle NEUBauherrenmodelle Beteiligungsmodelle Erneuerbare Energie -Fa1 Zweitmarkt und Mietobjekte. Früher - zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kaufverträge - wurden nur die Produkte Bauherrenmodell Solar-Fonds und Mietobjekte…
…am Tag, an dem der letzte Miteigentümer unterschrieben hat. Von der Fa1 werden im Internet folgende Produkte angeboten: Bauherrenmodelle NEUBauherrenmodelle Beteiligungsmodelle Erneuerbare Energie -Fa1 Zweitmarkt und Mietobjekte. Früher - zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kaufverträge - wurden nur die Produkte Bauherrenmodell Solar-Fonds und Mietobjekte angeboten. Weitere…
…Ergänzend sei bemerkt, dass der Bf die Möglichkeit habe, sich mit einem anderen Vehikel (E GmbH) an einem gewinnträchtigen Projekt im Bereich erneuerbarer Energien zu beteiligen. Grundvoraussetzung dafür sei das Aufbringen eines Vermögenseinsatzes von mehr als einer Million Euro. Das wäre für ihn kein Problem…
…abgeführt. Ergänzend sei bemerkt, dass HaS die Möglichkeit habe, sich mit einem anderen Vehikel (E GmbH) an einem gewinnträchtigen Projekt im Bereich erneuerbarer Energien zu beteiligen. Grundvoraussetzung dafür sei das Aufbringen eines Vermögenseinsatzes von mehr als einer Million Euro. Das wäre für ihn kein Problem…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a.a.O., ÖStZ 2012, S. 60ff). Mit dem Energieabgabenvergütungsgesetz und dem darin…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…
…ENAVG. Nach dem ENAVG sind umweltinnovative und nicht umweltinnovative Betriebe gleichermaßen vergütungsberechtigt, da die Rückvergütung der Energieabgaben weder die Erfüllung bestimmter Umweltkriterien voraussetzt noch mit der Verpflichtung zur Einleitung von Umweltverbesserungsmaßnahmen einhergeht, wie zB der Investition der rückvergüteten Beträge in erneuerbare Energieträger (vgl. Bieber, a…