…Gleichzeitig mit der Abwicklung von Großprojekten im Bundesland Salzburg bin ich intensiv mit der Modernisierung der Seilbahngesellschaft B in P (sie steht im Eigentum der Bauholding T.) betraut. Der Dienstgeber setzt dabei seit 2000 auch die entgeltfreie Nutzung meiner heimatlichen Ressourcen (Wohnraum, Unterbringung) in E…
…zahlten zwar keine Miete, doch handle es sich letztlich nur um eine Maßnahme der Verwaltungsökonomie, anstatt der Ausbezahlung einer Subvention und anschließender Bezahlung der Miete die Nutzung sofort und entgeltfrei zu ermöglichen. Selbst wenn man die Bundesligavereine in den unentgeltlichen Bereich verschiebe, ergebe sich folgendes…
…Abwicklung von Großprojekten im Bundesland Salzburg bin ich intensiv mit der Modernisierung der Seilbahngesellschaft GBB in P (sie steht auch im Eigentum der T) betraut. Der Dienstgeber setzt dabei seit dem Jahr 2000 auch die entgeltfreie Nutzung meiner heimatlichen Ressourcen (Wohnraum, Unterbringung) in E voraus…
…gleichkommt. Gleichzeitig mit der Abwicklung von Großprojekten im Bundesland Salzburg bin ich intensiv mit der Modernisierung der Seilbahngesellschaft B in P (sie steht im Eigentum der T) betraut. Der Dienstgeber setzt dabei seit 2000 auch die entgeltfreie Nutzung meiner heimatlichen Ressourcen (Wohnraum, Unterbringung) in E…
…der Abwicklung von Großprojekten im Bundesland Salzburg bin ich intensiv mit der Modernisierung der Seilbahngesellschaft G in P (sie steht auch im Eigentum der T) betraut. Der Dienstgeber setzt dabei seit dem Jahr 2000 auch die entgeltfreie Nutzung meiner heimatlichen Ressourcen (Wohnraum, Unterbringung) in E…
…gleichkommt. Gleichzeitig mit der Abwicklung von Großprojekten im Bundesland Salzburg bin ich intensiv mit der Modernisierung der O in U (sie steht im Eigentum der B T.) betraut. Der Dienstgeber setzt dabei seit 2000 auch die entgeltfreie Nutzung meiner heimatlichen Resourcen (Wohnraum, Unterbringung) in G…
…dass Regelungen getroffen würden, wonach einzelnen Miteigentümern hinsichtlich einzelner Räume das ausschließliche Nutzungsrecht zustehe. Dass dafür auch Benützungsentschädigungen gezahlt würden, würden die zahlreichen Entscheidungen der Gerichte im Außerstreitverfahren zeigen (unter Hinweis auf "Ausführungen" zu § 833 ABGB in Dietrich-Tades, ABGB). Nichts anderes hätte die Bw…