…iSd. § 45 Abs. 3 BAO, darstellt, weil insoweit idente Rechtsfolgen (Verlust abgabenrechtlicher Begünstigungen) eintreten. (10/3) Die Belieferung von Essen auf Rädern und Schülerausspeisungen wird hingegen selbst seitens des Finanzamtes als entbehrlicher Hilfsbetrieb iSd. § 45 Abs. 1 BAO qualifiziert, sodass sich ein weiteres Eingehen darauf…
…erwerbswirtschaftlichen Bemühung seien, habe das Finanzamt ohnehin schon entschieden. Stünde die erwerbswirtschaftliche Aktivität im Vordergrund, so läge kein "entbehrlicher Hilfsbetrieb", sondern ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, was aber wegen der engen Bindung an Sinn und Zweck des Vereins nicht der Fall sei. Die aufgelisteten Einnahmen…
…eine wirtschaftliche Tätigkeit gemäß § 45 Abs. 3 BAO, die über einen unentbehrlichen bzw. entbehrlichen Hilfsbetrieb hinausgehe. Es deuten alle Umstände darauf hin, dass die geringen Gewinne keine Zufallsgewinne darstellen, sondern durch steuerliche Gestaltung auf ein geringes Maß reduziert worden seien. Im Jahr 2001 seien Sparbücher…
…möglich und laut Berufungsvorbringen auch gar nicht gewollt, da sich der Zweck des Bw. mit dem unterhaltenen Geschäftsbetrieb (Betreuung und Beschäftigung) decke. Das Ministerium beurteile Beschäftigungsbetriebe als entbehrliche Hilfsbetriebe und qualifiziere Betätigungen, die sich bloß im Einstellen von Behinderten erschöpften, sogar als begünstigungsschädliche Betriebe. Im…
…folgerichtig, die begünstigungsschädlichen Betriebe selbst grundsätzlich nicht von der Steuerpflicht zu befreien, weil nämlich auch entbehrliche Hilfsbetriebe für sich gesehen mit einer derartigen Steuerpflicht belastet sind (VwGH 30.10.2001, 98/14/0006). Hingegen kann das Finanzamt nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung mit einer auf …
…eine wirtschaftliche Tätigkeit gemäß § 45 Abs. 3 BAO, die über einen unentbehrlichen bzw. entbehrlichen Hilfsbetrieb hinausgehe. Es deuten alle Umstände darauf hin, dass die geringen Gewinne keine Zufallsgewinne darstellen, sondern durch steuerliche Gestaltung auf ein geringes Maß reduziert worden seien. Im Jahr 2001 seien Sparbücher…
…c BAO von einem begünstigungsschädlichen Betrieb ausgegangen. Handelt es sich - wie im berufungsgegenständlichen Fall - beim Beschäftigungsbetrieb nur um einen Teilaspekt der Vereinstätigkeit, wird nach der Verwaltungspraxis in der Regel ein entbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs.1 BAO angenommen (s. RZ 261 der Vereinsrichtlinien).…
…Steuerpflicht" für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe vor. Diese Befreiungsbestimmung bezieht sich jedoch explizit nur auf die Körperschaftsteuer, für die Umsatzsteuer sind andere Formen der Begünstigung vorgesehen. Folgende Betriebe sind zu unterscheiden: Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO): Die Steuerpflicht beschränkt sich auf diesen Betrieb, wenn er als …
…Bei Leistungen im Rahmen des Geschäftsbetriebes gemäß § 45 Abs. 1 und 2 BAO (entbehrliche und unentbehrliche Hilfsbetriebe, somit insbesondere entgeltlich zugängliche Sportveranstaltungen, ging und geht die Finanzverwaltung hingegen von der Vermutung einer nicht-unternehmerischen Tätigkeit wegen Liebhaberei aus. Nach der Rechtsprechung des EuGH Rechtssache C…
…führte aus ein gemäß § 5 Z 6 KStG gemeinnütziger Verein zu sein. Der Vereinszweck werde im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, der /die unentbehrliche/n Hilfsbetrieb/e gemäß § 45 Abs. 2 BAO und der/die entbehrliche/n Hilfsbetrieb/e gemäß § 45 Abs. 1 BAO umfasse, erfüllt…
…stehen zweifellos in unmittelbarem Wettbewerb zu anderen abgabepflichtigen Betrieben, da das Angebot zu ortsüblichen Konditionen erfolgte. Da neben diesen Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsbetriebes jedoch auch sozialpädagogische Betreuung der Beschäftigten erfolgte, könne von einem entbehrlichen Hilfsbetrieb gem. § 45 Abs. 1 BAO ausgegangen werden. In der…
…Sie sei ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht…
…Sie sei ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht…
…Sie sei ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art, der zum einen unter die Steuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG falle. Zum anderen komme in der Eigenschaft als unentbehrlicher Hilfsbetrieb die generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO zur Anwendung, weshalb aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus die beschränkte Steuerpflicht…
…angeführten Programmpunkte nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates den Statuten entsprechend den Zweck der Unterhaltung. "Das Kommunikationszentrum": Der Betrieb des vom Bw. als Kommunikationszentrum bezeichneten Vereinslokals kann schon deshalb kein unentbehrlicher oder entbehrlicher Hilfbetrieb sein, da dieses Lokal auch auf die Förderung eines nicht gemeinnützigen Zweckes…
…beinhalteten Themenschwerpunkten nach einem Stundenplan ablaufenden Unterricht mit Praxisbezug. Zur Erreichung des Vereinszieles sei die Abhaltung von Kursen bzw. der Kursbetrieb ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb. Durch den Betrieb der Erwachsenenbildung sei somit kein Verstoß gegen die Ausschließlichkeit als auch die Unmittelbarkeit der Förderung begünstigter Zwecke gegeben…
…Statuten enthielten auch keine Bestimmungen, welche zweckfremde Ausgaben oder überhöhte Zuwendungen an Funktionäre vorsehen würden. Der im Rahmen des Vereins geführte Wirtschaftsbetrieb in Form eines Rettungsdienstes stelle daher einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar, der lediglich der Erreichung des gemeinnützigen Zweckes diene. Es gelte daher in weiterer…
…sei, das Flugzeug nach 3 ½ Jahren verkaufen müssen. Da der gemeinnützige Verein S mit dem G Ssh eine wirtschaftliche Tätigkeit entfalte, die über einen unentbehrlichen oder entbehrlichen Hilfsbetrieb hinausgehe, werde diese Tätigkeit abgabenrechtlich als begünstigungsschädlicher Betrieb beurteilt. Dieser begünstigungsschädliche Betrieb liege vor, da der…
…deren Angehörige geboten würden und der Betrieb zu steuerpflichtigen gleichartigen Betrieben nur in dem zur Erreichung des begünstigten Zweckes erforderlichen Umfang in Wettbewerb trete. Selbst wenn es sich nicht um einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 BAO handle, liege jedenfalls ein entbehrlicher Hilfsbetrieb vor…
…die aufgebracht würden, um die ideellen Mittel zu verwirklichen, würden übereinstimmen. Die Tätigkeit, die der Verein entfalte, entspreche einem unentbehrlichen Hilfsbetrieb, damit sei von vorne herein eine Umsatzsteuer- sowie Körperschaftssteuerpflicht ausgeschlossen. Die Organe des Vereins hätten klingende Namen wie BW , HS, MS, SL und RS…