…Entscheidungsgründe Strittig ist der Werbungskostencharakter von diversen Aufwendungen, die der Berufungswerber (Bw) in seinen Einkommensteuer- (ESt-) Erklärungen für 2006 und 2007 im Zusammenhang mit seinen nichtselbständigen Einkünften als emeritierter Universitätsprofessor geltend gemacht hat. Weiters ist zu klären, ob im Verfahrenszeitraum die Voraussetzungen für die Berücksichtigung…
…der Abgaben bleiben gegenüber den Berufungsvorentscheidungen vom 11. Dezember 2009 unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Jahren 2006 bis 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als emeritierter Universitätsprofessor und erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einem Lehrauftrag. Die Einnahmen aus dem Lehrauftrag betrugen im…
…G mit Beschluss des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 8.10.2010 eingeantwortet. Im berufungsgegenständlichen Jahr 2005 erzielte der Bw. als emeritierter Universitätsprofessor Pensionseinkünfte. Daneben erzielte er auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv € -1.014,43. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 machte er…
…14 Purkersdorf vom 8. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist emeritierter Universitätsprofessor und hält am Institut für Stahlbau an der Technischen Universität Wien (TU) Lehrveranstaltungen ab. Aus dieser Lehrtätigkeit…
…Diese Tätigkeit werde unentgeltlich wahrgenommen. Das Finanzamt erließ mit 21. Dezember 2012 eine abweisende Berufungsvorentscheidung und argumentierte, zwischen den Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors und den Emeritenbezügen bestünde kein steuerrechtlich anzuerkennender wirtschaftlicher Zusammenhang. Er erhalte seine Bezüge unabhängig davon, ob er eine Tätigkeit ausübt oder nicht…
…20 (inkl. Werbungskosten von € 3.018,90, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte). Die Einnahmen der emeritierten Universitätsprofessorin aus selbständiger Arbeit resultierten der Einnahmen-Ausgaben- Rechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG 1988 zufolge aus Arbeiten für den ORF Wien (€ 18), Veranstaltungs…
…ist daher, dass die Aufwendungen in einem klar erkennbaren Zusammenhang mit einer außerbetrieblichen Einkunftsart stehen (vgl. Quantschnigg, Zehn Grundsatzthesen zum Werbungskostenbegriff, RdW 1992, S 384ff). Auch der Verwaltungsgerichtshof geht beispielsweise in seinem einen emeritierten Universitätsprofessor betreffenden Erkenntnis vom 17. Dezember 1998, 97/15/0011, davon…
…von den (unabhängig von seinen Betreuungsleistungen bezogenen) Einkünften abzugsfähig (vergleiche dazu auch das Erkenntnis des VwGH vom 17.12.1998, Zahl 97/15/0011, zu Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors). Dass der Berufungswerber subjektiv die Meinung vertritt, dass seine Betreuungstätigkeit entsprechenden Einfluss auf die Nachfolgeprovisionen hat…
…von den (unabhängig von seinen Betreuungsleistungen bezogenen) Einkünften abzugsfähig (vergleiche dazu auch das Erkenntnis des VwGH vom 17.12.1998, Zahl 97/15/0011, zu Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors). Dass der Bw subjektiv der Meinung ist, dass seine Betreuungstätigkeit entsprechenden Einfluss auf die Nachfolgeprovisionen hat…
…von den (unabhängig von seinen Betreuungsleistungen bezogenen) Einkünften abzugsfähig (vergleiche dazu auch das Erkenntnis des VwGH vom 17.12.1998, Zahl 97/15/0011, zu Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors). Dass der Bw subjektiv der Meinung ist, dass seine Betreuungstätigkeit entsprechenden Einfluss auf die Nachfolgeprovisionen hat…
…bezogenen) Einkünften abzugsfähig (vgl. dazu auch das Erkenntnis des VwGH vom 17.12.1998, 97/15/0011, zu Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors). Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht sohin der bestehenden Rechtslage, sodass die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abzuweisen war…
…97/15/0011 verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, dass die Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors für wissenschaftliche Forschungsarbeiten nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind, weil seine freiwillig ausgeübte Tätigkeit nicht auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. Wie im vorigen Absatz ausgeführt, kann seit dem…