Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Möstl & Pfeiffer Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch ADir. Johann Marbler, vom 19. Dezember 2000, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1994 und 1996 bis 1998 nach…
…zugunsten Frau E. A. gemäß Punkt III des Übergabsvertrages vom heutigen Tage nach erfolgter Wohnungseigentumsbegründung ausschließlich auf die Wohnung Top Nr. 1 bezieht und erstreckt und auf dieser Wohnung grundbücherlich sichergestellt wird." Für den Rechtsvorgang "Übergabsvertrag und Realteilungs- und Wohnungseigentumsvertrag vom 30. Mai 2003 mit…
…Übertragung in das Wohnungseigentum sei festzuhalten, dass die einzelnen Wohnbauvereinigungen eine strenge Trennung der Objekte in einerseits Mietobjekte und andererseits Eigentumsobjekte vornehmen und bei allen Mietobjekten seit nunmehr 10 Jahren das Entstehen von Optionen zur Wohnungseigentumsbegründung dadurch vermieden würde, dass die Grenzen über die Höhe…
…an die WEG bezahlten Zuführungen zum Reparaturfonds sofort als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im Gefolge einer Betriebsprüfung, deren Gegenstand u. a. die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO jeweils für die Jahre 1999 bis 2004 war, vertrat die Außenprüferin des Finanzamts die Rechtsmeinung…
…1986 endgültige Bescheide zu erlassen, in denen festgestellt wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte unterbleibt und ab 1987 entfällt, da keine Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes vorlägen. Nach mehreren Fristverlängerungen zur Erstattung einer Stellungnahme legte die Bw. am 2.11.1993 durch…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…beansprucht werden sollten. VI. Begründung von Wohnungseigentum .................... VII. Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes 1. Am Tag der Einigung über die Wohnungseigentumsbegründung, das ist der 31.12.2006, enden die bisher zwischen der Verkäuferin und den Käufern bestanden Nutzungsverhältnisse. 2. Das bisher eingehobene Nutzungsentgelt setzt sich…
…vorliegen und daher bereits aus diesem Grund keine einheitliche und gesonderte Feststellung erfolgen kann. Wenn nun die steuerliche Vertretung der Bw. im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung auf den Treuhandvertrag vom 18.2.1994 verweist, wonach trotz Wohnungseigentumsbegründung eine gemeinschaftliche Bewirtschaftung der Liegenschaft erfolgt ist und…
…zugunsten Frau E. A. gemäß Punkt III des Übergabsvertrages vom heutigen Tage nach erfolgter Wohnungseigentumsbegründung ausschließlich auf die Wohnung Top Nr. 1 bezieht und erstreckt und auf dieser Wohnung grundbücherlich sichergestellt wird." Für den Rechtsvorgang "Übergabsvertrag und Realteilungs- und Wohnungseigentumsvertrag vom 30. Mai 2003 mit…
…zugunsten Frau E. A. gemäß Punkt III des Übergabsvertrages vom heutigen Tage nach erfolgter Wohnungseigentumsbegründung ausschließlich auf die Wohnung Top Nr. 1 bezieht und erstreckt und auf dieser Wohnung grundbücherlich sichergestellt wird." Für den Rechtsvorgang "Übergabsvertrag und Realteilungs- und Wohnungseigentumsvertrag vom 30. Mai 2003 mit…
…hätte. Die vom Finanzamt angewandte Berechnungsmethode würde vielmehr dann zutreffen, wenn entweder die Übergabe einer Teilfläche aus einer bebauten Liegenschaft oder die Übergabe von Miteigentumsanteilen zwecks Wohnungseigentumsbegründung an einer Gesamtliegenschaft statthaben würde, nicht aber wenn - wie im Gegenstandsfalle - Übergaben solcher Art gleichzeitig in einem stattfinden…
…, der Berufungswerberin (Bw.) als Käufer andererseits ein Kauf- und Wohnungseigentumsanwartschaftsvertrag abgeschlossen, welcher auszugsweise lautet: "I....Die A ....ist Alleineigentümerin....der Liegenschaft EZ bb....Die Verkäuferin errichtet für die Wohnungseigentumsbegründung auf dieser Liegenschaft eine Wohnhausanlage samt Tiefgarage mit 76 KFZ-Abstellplätzen, 26 Wohnungen, 2 Büros und…
…, dem Berufungswerber (Bw.) als Käufer andererseits ein Kauf- und Wohnungseigentumsanwartschaftsvertrag abgeschlossen, welcher auszugsweise lautet: "I....Die A ....ist Alleineigentümerin....der Liegenschaft EZ bb....Die Verkäuferin errichtet für die Wohnungseigentumsbegründung auf dieser Liegenschaft eine Wohnhausanlage samt Tiefgarage mit 76 KFZ-Abstellplätzen, 26 Wohnungen, 2 Büros und…