…des Objektes nicht auf Basis eines steuerlich anzuerkennenden Mietverhältnisses erfolgte, sondern steuerlich als bloße Gebrauchsüberlassung zu qualifizieren ist. 3.1.2 Mietvorauszahlung und Darlehen des [Stifter] Zu den in den Bilanzen der Berufungswerberin als Passive Rechnungsabgrenzungsposten bzw. Fremdkapital ausgewiesenen Positionen für Mietvorauszahlungen und Darlehen des …
…teils für Zwecke der Miteigentümer genutzt, müssen diese eindeutig ihren Willen zum Ausdruck bringen, dass durch die Vereinbarung mehr als eine bloße Gebrauchsüberlassung begründet wird. Andernfalls führt weder die Bezeichnung des Entgelts als Miete, die Bestimmung des Entgelts nach den Regelungen der Zinsbildung zu einem…
…zum Ergebnis gekommen ist - die Bw. das Gebäude nicht aus unternehmerischen Gründen errichtet haben. Insoweit haben die Bw. hinsichtlich der Wohnräumlichkeiten eine nichtuntehmerische permanente "bloße Gebrauchsüberlassung" an nahe Angehörige (zu fremdunüblichen Bedingungen), aber keine umsatz- oder ertragsteuerliche Vermietung realisiert, die nicht zu einer unternehmerischen bzw…
…50 Zuschlag pro m²). Zwischen Erwerb des Liegenschaftsanteiles und dem erstmaligen Abschluss eines Mietvertrages liege eine Vereinbarung der Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt vor und genüge unter Miteigentümern anders als sonst zur Begründung eines Mietverhältnisses nicht. Die bloße Gebrauchsregelung stelle den Regelfall, die Begründung eines Bestandverhältnisses die…
…1 und 2 6. RL in Betracht. Die bloße Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft durch eine Privatstiftung an den Stifter oder an andere Begünstigte im Rahmen der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke ist jedoch nicht als nachhaltige Tätigkeit einzustufen (Aigner/Tumpel, Immobilienvermietung durch eine Privatstiftung an ihren Stifter…
…dieser Rechtsverhältnisse ist zunächst zu prüfen, ob es sich dabei ihrem Inhalt nach tatsächlich um eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung oder aber um eine bloße Benützungsregelung handelt. Nach der Aktenlage liegen keine zwischen der Hausgemeinschaft und den einzelnen Miteigentümern getroffenen schriftlichen Vereinbarungen vor. Nach den Berufungsausführungen wurden …
… 200 Abs 2 BAO endgültig erlassen. Begründet wurden diese im Wesentlichen damit, dass es sich bei der Vermietung um eine bloße Gebrauchsüberlassung ohne weitere (Neben-)leistungen handle. Daher würden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Mangels Vorliegens von Einkünften aus Gewerbebetrieb wären von den Anschaffungs…
…gewerblicher Einkünfte anzusehen sei. Dass die Gesellschaft über bloße Vermietung hinaus Nebenleistungen erbracht habe, sei unwidersprochen geblieben. Nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis werde durch über bloße Gebrauchsüberlassung hinausgehende Leistungen bei einer an sich vermögensverwaltenden Gesellschaft durch diese wenn auch geringen Nebenleistungen bewirkt, dass die Gesamttätigkeit…
…Mietgegenstandes ankommt, welche im gegenständlichen Fall über mehr als acht Jahre hindurch unstrittig in der reinen Nutzungsüberlassung des Produktionsmaschinen bestand und des Weiteren seitens der Bw. keine über die bloße Gebrauchsüberlassung dieser Maschinen hinausgehenden zusätzlichen Leistungen erbracht wurden, kann die Tätigkeit der Bw. nicht als…
…der Abgabenbehörden ein nicht fremdübliches (weil aus der sich des Investors kalkulatorisch zu geringes) Nutzungsentgelt ergibt, welches den Schluss auf eine bloße Gebrauchsüberlassung zulässt. In der mündlichen Verhandlung vom 12. September 2013 wurde ergänzend ausgeführt: [Seite 2 der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Verhandlung…
…selbst ohne schriftliche Fixierung - die kausale Verknüpfung zwischen diesen beiden Leistungen. Unter Abwägung all dieser Umstände in freier Beweiswürdigung handelt es sich bei der Überlassung der Wohnung nicht um eine bloße Gebrauchsüberlassung, sondern um die Erbringung einer entgeltlichen und damit unternehmerischen sonstigen Leistung an das…
…die Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts (stets) eine unternehmerische Tätigkeit dar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Vermietung und keine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt. Unionsrechtlich ist der Begriff der Vermietung in § 2 Abs 3 UStG so auszulegen, dass er jegliche Nutzungsüberlassung an Grundstücken umfasst…
…die Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts (stets) eine unternehmerische Tätigkeit dar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Vermietung und keine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt. Unionsrechtlich ist der Begriff der Vermietung in § 2 Abs 3 UStG so auszulegen, dass er jegliche Nutzungsüberlassung an Grundstücken umfasst…
…die Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts (stets) eine unternehmerische Tätigkeit dar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Vermietung und keine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt. Unionsrechtlich ist der Begriff der Vermietung in § 2 Abs 3 UStG so auszulegen, dass er jegliche Nutzungsüberlassung an Grundstücken umfasst…
…die Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts (stets) eine unternehmerische Tätigkeit dar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Vermietung und keine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt. Unionsrechtlich ist der Begriff der Vermietung in § 2 Abs 3 UStG so auszulegen, dass er jegliche Nutzungsüberlassung an Grundstücken umfasst…
…die Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts (stets) eine unternehmerische Tätigkeit dar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine Vermietung und keine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt. Unionsrechtlich ist der Begriff der Vermietung in § 2 Abs 3 UStG so auszulegen, dass er jegliche Nutzungsüberlassung an Grundstücken umfasst…
…Erfüllung einer Unterhaltsverpflichtung anzusehen ist (vgl. VwGH 22.11.2001, 98/15/0057) oder ob allenfalls eine bloße Gebrauchsüberlassung zwischen Miteigentümern vorliegt (zB VwGH 24.6.1999, 96/15/0098). Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass hinsichtlich der von Miteigentümern für Wohnzwecke…
…des Vorganges darauf gerichtet ist, dem Abnehmer die wirtschaftliche Substanz des Gegenstandes endgültig zuzuwenden, so dass gerade die Zuwendung des Gegenstandes und nicht die bloße Gebrauchsüberlassung den besonderen wirtschaftlichen Gehalt des Vorganges ausmacht (VwGH 18.7.2001, 99/13/0176). Dies ist nach dem Gesamtbild…
…20.9.1977, 764/76, 29.6.1982, 1347/78). Wie schon oben ausgeführt, habe keine bloße Vereinbarung über eine Gebrauchsüberlassung, sondern ein dezitiertes Mietverhältnis gegen Entgelt, das in seinen wesentlichen Punkten auch der Abgabenbehörde offengelegt worden war, bestanden. Die Feststellung im Betriebsprüfungsbericht, bei Mietverträgen…
…28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Diese Auffassung wird vom Unabhängigen Finanzsenat deshalb geteilt, weil sich die Tätigkeit der GesbR auf die bloße Gebrauchsüberlassung der Lizenzen beschränkt und somit den Rahmen der Vermögensverwaltung nicht überschreitet (siehe dazu z.B. Doralt, EStG13, …