…nicht nachvollziehbar. Mit Vorhalt vom 10. September 2012 wurde der Bw mitgeteilt, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten seien. Sollten die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung finden, komme die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht…
…Von diesen angemessenen Kosten sind jedoch die Nachlassaktiva abzuziehen, da die Begräbnis- und Grabsteinkosten jedenfalls als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten anzusehen und daher in erster Linie aus dem Nachlass zu bestreiten sind (siehe die obigen Ausführungen). An Nachlassaktiva wurden der Berufungswerberin mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom…
…Jänner 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, gemäß § 549 ABGB würden Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Sie seien daher vorrangig aus einem verwertbaren Nachlassvermögen zu bestreiten. Es fehle an der Zwangsläufigkeit, wenn Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung…
…bezahlt und als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt begründend aus, Begräbniskosten seien als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen zu decken. Die laut Beschluss des Bezirksgerichtes vorhandenen Nachlassaktiva im Betrag von 7.005,31 € hätten zur Deckung…
…Passiva) "allein zu bezahlen". Im berufungsgegenständlichen Bescheid verwehrte das Finanzamt den in Frage stehenden Begräbniskosten die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen und begründete dies wie folgt: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten…
…für die Grabstellenerrichtung. Nach Abzug der Verfahrenskosten von 1.005,60 € verbleiben im vorliegenden Fall Nachlassaktiva von 13.875,45 €. Damit ist klar, dass sämtliche Begräbniskosten inklusive Grabstellenerrichtungskosten als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten (§ 549 ABGB) in den Nachlassaktiva jedenfalls gedeckt sind. Es erübrigt sich daher…
…33 S betrugen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Mai 2006 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte Folgendes aus: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten. Nicht absetzbar sind Kosten der Trauerbekleidung…
…vorliegenden Fall verblieben nach Abzug der Verfahrenskosten (Notars- und Gerichtskommissionsgebühren) von 4.661,40 € Nachlassaktiva von 100.432,71 €. Damit ist klar, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Bestattung angefallenen Kosten als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten (§ 579 ABGB) jedenfalls gedeckt sind. Ohne Belang ist auch…
…ausgeführt: Begräbniskosten stellten nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung dar, als sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden könnten. Gemäß § 549 ABGB handle es sich bei den Begräbniskosten um bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten. Dass der Reinnachlass überschuldet sei, genüge nicht. Die Nachlassaktiva in Höhe von € 8.390…
…tatsächlichen Kosten im Gesamtausmaß von 5.614,13 € sind die Nachlass-Aktiva abzuziehen, da die Begräbnis- und Grabsteinkosten jedenfalls als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten anzusehen und daher in erster Linie aus dem Nachlass zu bestreiten sind (siehe die obigen Ausführungen). Aus dem vorgelegten Übergabevertrag geht hervor…
…da Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören und diese vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten sind. Da in Ihrem Fall auch nach Abzug der Abfertigung (zur Zahlung des laufenden Wohnbaukredits) vom gesamten Nachlassvermögen die angefallenen Begräbniskosten im verbleibenden Nachlassvermögen von 285.351,43…
…dass nur jene Begräbniskosten abzugsfähig sind, die in den Nachlassaktiva nicht gedeckt sind, da gemäß § 549 ABGB die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Dass der Reinnachlass überschuldet ist, genügt nicht; die Begräbniskosten müssen die Summe der - nach den zuvor nach § 47 IO abzuziehenden Verfahrenskosten…
…Begründet wurde dies damit, dass gemäß § 549 ABGB Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Wenn so - wie im gegenständlichen Fall - die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung fänden, sei die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung mangels…
…Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 549 ABGB Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören, welche vorrangig aus den vorhandenen Nachlassaktiva zu bestreiten seien. Laut Verlassenschaftsakt hätten im gegenständlichen Fall die vorhandenen Aktiva € 11.667,58 betragen. Das Nachlassvermögen sei mit dem Verkehrswert zu bewerten…
…§ 276 BAO abgewiesen, und zwar mit folgender Begründung: Begräbniskosten zählten gem. § 549 ABGB zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten, d.h. sie seien so zu behandeln, wie wenn sie der Erblasser selbst zu tragen hätte. Sie seien demnach vorrangig aus dem vorhandenen verwertbaren Nachlassvermögen (Nachlassaktiva) zu bestreiten…
…dass gemäß § 549 ABGB die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören und demnach aus einem vorhandenen(verwertbaren) Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien, wobei das Nachlassvermögen mit dem Verkehrswert anzusetzen sei. Eine Verpflichtung der Erben für die Begräbniskosten aus Eigenem aufzukommen und damit eine außergewöhnliche Belastung…
…zu Bestattungskosten wird in Rz. 890 der - für den Unabhängigen Finanzsenat keine beachtliche Rechtsquelle darstellenden - Lohnsteuerrichtlinien 2007 wie folgt zusammengefasst: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen (verwertbaren) Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass…
…stellten die Begräbnis- und Grabsteinkosten keine außergewöhnliche Belastung dar, weil diese gem. § 549 ABGB bevorrechtete Schulden der Verlassenschaft seien. Bei Grundstücken sei nicht der Einheits-, sondern der Verkehrswert maßgeblich. Auf Grund der Grundstücksbeschreibung im nachgereichten Einantwortungsbeschluss gehe das Finanzamt auf Grund von Erfahrungssätzen davon aus…
…anzuerkennen. § 549 ABGB bestimmt: Zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis. Begräbniskosten gehören zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten, die von der Verlassenschaft vorzuschießen sind. Zu ihrer Deckung…
…dem UFS zur Entscheidung vorgelegt, am 15. Dezember 2009 hat der Bw auf die Abhaltung der mündlichen Verhandlung verzichtet. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist wegen der hohen Nachlassverbindlichkeiten lediglich die im Erbschaftssteuerrecht vorgesehene Mindeststeuer angefallen. Gemäß § 8 Abs. 5 Erbschafts- und…