…lag diese unter dem Selbstbehalt iHv 6.191,20 € lag und führte begründend aus, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die geltend gemachten Aufwendungen könnten daher mangels Zwangläufigkeit nicht berücksichtigt werden. In…
…nicht nachvollziehbar. Mit Vorhalt vom 10. September 2012 wurde der Bw mitgeteilt, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten seien. Sollten die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung finden, komme die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht…
…Von diesen angemessenen Kosten sind jedoch die Nachlassaktiva abzuziehen, da die Begräbnis- und Grabsteinkosten jedenfalls als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten anzusehen und daher in erster Linie aus dem Nachlass zu bestreiten sind (siehe die obigen Ausführungen). An Nachlassaktiva wurden der Berufungswerberin mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom…
…Begräbniskosten bzw. die Kosten eines Grabmals nach dem Erfahrungssätzen höchstens mit € 5.000,00 als zwangsläufig erwachsen anzusehen seien. Die Begräbniskosten würden zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören und seien demnach vorrangig aus dem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva), welches € 1.992,02 betrage, zu bestreiten…
…07.04.2017. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.09.2017 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten seien und keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG darstellen, wenn sie in den Aktiva laut Beschluss Deckung finden…
…als außergewöhnliche Belastung, da sie bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten darstellen und aus dem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten sind. In einer rechtzeitig dagegen eingebachten Beschwerde wurde die Qualifizierung von Begräbniskosten iHv 5.842,06 € („soweit im Nachlass nicht gedeckt“) als außergewöhnliche Belastung beantragt. Dieser Betrag resultiert…
…Begräbnis." Strittig ist, ob dem Beschwerdeführer zu Recht die Anerkennung von Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastungen versagt wurde. Gemäß § 549 ABGB stellen Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten dar und sind vorrangig aus dem Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Finden sie in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt eine Berücksichtigung als…
…dass die von der Bf. getragenen Begräbniskosten in ihrer zivilrechtlichen Eigenschaft als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten ob vorrangig bestehender, aus dem Unterhaltsrechts gegenüber seiner verstorbenen Mutter herrührenden Haftung des Ehegatten den Tatbestand der Zwangsläufigkeit nicht erfüllen. Am 02.03.2016 langte beim Finanzamt ein gegen letztgenannte BVE…
…Zusammengefasst führte das Finanzamt unter Hinweis auf § 549 ABGB aus, dass Begräbniskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten darstellten, die vorrangig aus den Nachlass-Aktiva zu begleichen seien. Die 2014 bezahlten Begräbniskosten in Höhe von € 4.941,40 fänden Deckung in den Nachlass-Aktiva von € 5.412…
…66 festsetzen." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: "Gem. § 549 ABGB sind Bestattungskosten bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten und daher primär aus den Aktiva des Nachlasses zu bestreiten. Gem. § 34 EStG 1988 ist die Anerkennung von Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung mit einem Höchstbetrag von €…
…Jänner 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, gemäß § 549 ABGB würden Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Sie seien daher vorrangig aus einem verwertbaren Nachlassvermögen zu bestreiten. Es fehle an der Zwangsläufigkeit, wenn Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung…
…bezahlt und als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt begründend aus, Begräbniskosten seien als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen zu decken. Die laut Beschluss des Bezirksgerichtes vorhandenen Nachlassaktiva im Betrag von 7.005,31 € hätten zur Deckung…
…dem BFG zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht führte es aus, dass gem § 549 ABGB Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten. Sie seien demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Sei kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so hafteten hiefür die zum…
…Begräbniskosten inklusive Kränze und Blumen bzw. die Kosten eines Grabmals sind nach Erfahrungssätzen höchstens mit 5.000 € als zwangsläufig erwachsen anzuerkennen. Begräbniskosten gehören zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten und sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Von den anzuerkennenden Aufwendungen (Bestattung 5…
…in der Folge ergangenen Beschwerdevorentscheidung vom 14.2.2020 wies das Finanzamt das Begehren mit nachstehender Begründung ab: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Da Sie laut Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts Deutschlandsberg…
…darauf hin, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und derartige Aufwendungen demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Mit Eingabe vom 21.11.2016 wurde vom Bf. gegen diesen Bescheid form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben und die Berücksichtigung…
…die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2017 ab und verwies in der Begründung darauf, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die Begräbniskosten hätten daher mangels Zwangsläufigkeit nicht berücksichtigt werden können. Dagegen brachte…
…Passiva) "allein zu bezahlen". Im berufungsgegenständlichen Bescheid verwehrte das Finanzamt den in Frage stehenden Begräbniskosten die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen und begründete dies wie folgt: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten…
…für die Grabstellenerrichtung. Nach Abzug der Verfahrenskosten von 1.005,60 € verbleiben im vorliegenden Fall Nachlassaktiva von 13.875,45 €. Damit ist klar, dass sämtliche Begräbniskosten inklusive Grabstellenerrichtungskosten als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten (§ 549 ABGB) in den Nachlassaktiva jedenfalls gedeckt sind. Es erübrigt sich daher…
…33 S betrugen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Mai 2006 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte Folgendes aus: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten. Nicht absetzbar sind Kosten der Trauerbekleidung…