…die Erstattung in diesen Fällen nur dann zu gewähren, wenn keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Unter dieser Voraussetzung werden gemäß Artikel 900 Abs.1 Buchstabe o ZK-DVO Einfuhrabgaben erstattet, wenn die Zollschuld auf andere als auf die in Artikel 201…
…bilde der Art. 212a ZK, sofern im Verhalten des Zollschuldners weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit liege und dieser nachweise, dass die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Befreiung erfüllt seien. Im Zuge der Prüfung des Vorliegens offensichtlicher Fahrlässigkeit sei zu berücksichtigen, dass die Bf…
…Art. 212a ZK die Befreiung von Einfuhrabgaben vorsehen müssen. Zumal im Verhalten des Bf. weder betrügerische Absicht noch offenkundige Fahrlässigkeit liege und die nämlichen Schmuckstücke innerhalb von drei Jahren wieder in das Zollgebiet eingeführt worden seien, wären sämtliche Voraussetzungen des Art. 212a ZK erfüllt. Für…
…Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit liegt und dieser nachweist, dass die übrigen Voraussetzungen für die Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung erfüllt sind…
…Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit liegt und dieser nachweist, dass die übrigen Voraussetzungen für die Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung erfüllt sind…
…der Agrarmarkt Austria zur Vorlage gelangten. Im Übrigen sei die Bf. bisher immer ihrer Gestellungspflicht nachgekommen. Aufgrund des Vorganges sei jedenfalls keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit, sondern höchstens ein entschuldbarer Irrtum vorzuwerfen. Unterstützend für ihren Antrag führte die Bf. die Entscheidung der Europäischen Kommission…
…hätte. Dies werde bestritten. Herr GM hätte niemals die vorgefasste Absicht gehabt oder sich vorsätzlich außer Stande gesetzt, die ausgewiesene Steuer zu entrichten. Man unterstelle ihm de facto betrügerische Absicht, ohne dass die belangte Behörde für diesen Vorsatz auch nur irgendeinen Beweis vorgelegt hätte. Die…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…um Abgaben zu erstatten, wenn besondere Umstände vorlägen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen seien. Eine Erstattung sei jedoch von einer entsprechenden Antragstellung binnen einer Frist von 12 Monaten ab Abgabenmitteilung abhängig, wobei diese Frist in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden…
…was transportiert wurde, von einem Mitplanen und Mitorganisieren könne keine Rede sein. Die papiermäßigen Abwicklungen seien von A und Z durchgeführt worden. Auch seien betrügerische Absicht und grobe Fahrlässigkeit kein Ausschließungsgrund für Erlass bzw. Aufschub. Es müsse auch betont werden, dass die Geltendmachung einer Abgabenschuld…
…905 Abs. 1 ZK-DVO erfüllt sein. Der besondere Fall muss sich aus Umständen ergeben, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Im vorliegenden Fall hat die Bf. als Anmelderin am 14. Dezember 2001 unter WENr. 330/xxx/800892…
…nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass bzw. ob betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, und damit, ob bzw. dass eine Vorlage an die Kommission erfolgen soll, sehr wohl auseinander gesetzt…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…zwischenzeitlich vollumfänglich entrichtet worden. Der Irrtum des Mitarbeiters der Bf. sei maximal ein leicht fahrlässiger Arbeitsfehler, keinesfalls liege betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die nochmalige Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer erweise sich unbillig nach Lage der Sache, sodass eine Erstattung nach Art. 239 ZK in Verbindung…
…ein besonderer Fall auf Grund der ernstlichen Gefährdung der Existenz des Abgabenschuldners vor, ist die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten kein Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des…
…und habe auch keine Vorteile aus dem Verleih des Fahrzeuges gezogen. Da im verfahrensgegenständlichen Fall besondere Umstände vorliegen würden, bei denen weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Nachlässigkeit seinerseits gegeben gewesen wären, werde der Erlass der Einfuhrabgaben gemäß Art 239 ZK beantragt, so der Bf abschließend…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…Wirtschaftskreislauf zugeführt worden. Hierbei handle es sich offensichtlich um besondere Umstände, bei denen weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Nachlässigkeit der Beteiligten vorliege. Man beantrage daher die Erstattung der Eingangsabgaben in Höhe von € 26.276,33. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Jänner 2011…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…