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UFSL RV/0702-L/13Pauschbetrag gem. § 5 der VO BGBl. 1996/303 als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 Abs. 6 EStG 1988 für ein behindertes (volljähriges) Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2013

…Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jedweden Zweifels die Umstände darzulegen, die…

UFSG RV/0298-G/08Privatrechtlicher Liegenschaftserwerb einer Gemeinde für Zwecke des Hochwasserschutzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…ihnen zutrifft. Wenn es um abgabenrechtliche Begünstigungen wie zB Befreiungen geht, tritt aber der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei hier eine besondere Behauptungslast obliegt (VwGH 22.10.1992, 91/16/0103). Es liegt daher an der Partei…

UFSS RV/0328-S/03Keine Steuererstattung bei Nichtausführung oder nachträglicher Aufhebung der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte…

UFSS RV/0327-S/03Keine Steuererstattung bei Nichtausführung oder nachträglicher Aufhebung der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte…

UFSW RV/2765-W/07Entstehung der Schenkungssteuerschuld, weil die Zuwendung eines Geldbetrages nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…02.05. 2005, G 104/04) Wie auch sonst bei Befreiungs-und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG 1955 eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte Erstattung sprechen. (VwGH…

UFSW RV/2758-W/071. Kein Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes gemäß § 303 Abs.1 lit.b BAO 2. Kein Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung gemäß § 33 lit.a ErbStG 1955
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…02.05. 2005, G 104/04) Wie auch sonst bei Befreiungs-und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG 1955 eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte Erstattung sprechen. (VwGH…

UFSW RV/1346-W/07Schenkung von an den Betriebsinhaber verpachteten Grundstücke durch einen Dritten anlässlich einer Betriebsübergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012

…um abgabenrechtliche Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen und Ähnliches) geht, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei hier eine besondere Behauptungslast obliegt (vgl. VwGH 22.10.1992, 91/16/0103 und 91/16/0111). Es liegt daher an der…

UFSW RV/4041-W/08Rückerstattung der Schenkungssteuer nach einvernehmlicher Vertragsauflösung (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…der Sachverhaltsermittlung tritt bei Begünstigungstatbeständen gegenüber der Offenlegungspflicht das Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wie auch sonst bei Befreiungs- und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen…

UFSW RV/1286-W/12Anrechnung pflegebedingter Geldleistungen auf die Mehraufwendungen wegen Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die…

UFSL RV/0651-L/091. Erbschaftssteuer Bemessungsgrundlage: Darlehensforderung und Haushaltsführung der Erbin 2. Vor dem Tod verkaufte Liegenschaft - Kaufpreisforderung oder Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…nachträgliche Abgeltung der geleisteten Dienst darstellt. Es handelt sich um eine Begünstigungsvorschrift. Bei abgaberechtlichen Begünstigungen tritt der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund und obliegt der Partei eine besondere Behauptungslast. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss…

UFSL RV/0440-L/11Alternativmedizin als a.g. Belastung - nur bei unmittelbarem Zusammenhang mit ärztlicher Behandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…kann, wobei die Gründe dafür einzeln anzuführen und glaubhaft zu machen sind. Der Grundsatz der Amtswegigkeit tritt insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die…

UFSI RV/0403-I/09Vergütung der Normverbrauchsabgabe für einen Gästewagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…sowie der Zweck der einzelnen Fahrt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bei abgabenrechtlichen Begünstigungen (dazu zählen auch Vergütungen) insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt an der Partei…

UFSW RV/3473-W/09Behauptungs- und Beweislast, Verjährung, Ermittlungspflicht, Liquiditätsstatus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2010Teil 2/2

…erfüllt - über die ihn stets allgemein treffende Behauptungslast im Verwaltungsverfahren hinaus - die besondere Verpflichtung darzutun, aus welchen Gründen ihm deren Erfüllung unmöglich war, widrigenfalls angenommen werden darf, dass er seiner Pflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist. Allerdings darf diese besondere Behauptungslast und Beweislast einerseits nicht überspannt…

UFSL RV/0941-L/08Forderung aus Investitionen in die erbl. Liegenschaft, Abgeltung von Pflegediensten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2010

…Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen u. ä.) tritt der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund und obliegt der Partei eine besondere Behauptungslast. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jene Umstände darzulegen, auf die…

UFSL RV/0479-L/09Keine außergewöhnliche Belastung der Berufungswerberin, wenn Begräbniskosten vom Ehegatten bezahlt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2009

…kann, wobei die Gründe dafür einzeln anzuführen und glaubhaft zu machen sind. Der Grundsatz der Amtswegigkeit tritt insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die…

UFSW RV/1698-W/04Handelt es sich beim Gegenstand der Übergabe um einen Teilbetrieb der der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG diente?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2009

…um abgabenrechtliche Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen und Ähnliches) geht, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei hier eine besondere Behauptungslast obliegt (vgl. zB VwGH 22.10.1992, 91/16/0103 und 91/16/0111). Es liegt daher an…

UFSI RV/0707-I/07Nachweisführung der begünstigten Verwendung eines Kfz für Zwecke der NoVA (Gästewagen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…der Zweck der einzelnen Fahrt. 4.) Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bei abgabenrechtlichen Begünstigungen (dazu zählen auch Vergütungen) insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt an der Partei…

UFSW RV/2755-W/07Übergabe landwirtschaftlicher Grundstücke an den Sohn, die keinen Teilbetrieb bilden - Ermittlung des anteiligen Einheitswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2009

…dass bei abgabenrechtlichen Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen und dgl) der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände…

UFSL RV/0392-L/08Kinesiologische Einzelbehandlungen für ein behindertes Kind als außergewöhnliche Belastungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…kann, wobei die Gründe dafür einzeln anzuführen und glaubhaft zu machen sind. Der Grundsatz der Amtswegigkeit tritt insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die…

UFSW RV/1353-W/05Der im Zuge einer Handelsspaltung erfolgte Erwerb eines Grundstückes, das nicht zu einem Teilbetrieb gehört, ist nicht nach dem UmgrStG begünstigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2008

…dass bei abgabenrechtlichen Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen und dgl) der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände…