…Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jedweden Zweifels die Umstände darzulegen, die…
…ihnen zutrifft. Wenn es um abgabenrechtliche Begünstigungen wie zB Befreiungen geht, tritt aber der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei hier eine besondere Behauptungslast obliegt (VwGH 22.10.1992, 91/16/0103). Es liegt daher an der Partei…
…Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte…
…Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte…
…Steuerrechts II, Tz. 526). Bei abgabenrechtlichen Begünstigungen tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt am Steuerpflichtigen, selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, die für…
…Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen…
…strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt, wenn es um abgabenrechtliche Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, geht und der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt (siehe zB VwGH 18.5.1995, 93/15/0079; VwGH 1.10.1991, Zl…
…sowie der Zweck der einzelnen Fahrt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bei abgabenrechtlichen Begünstigungen (dazu zählen auch Vergütungen) insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt an der Partei…
…Geschäftszahlen odgl) verwiesen. Bei abgabenrechtlichen Begünstigungen wie gem § 34 EStG tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen…
…andererseits als Folge der dem Bundesfinanzgericht zukommenden freien Beweiswürdigung. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach der bei abgabenrechtlichen Begünstigungen der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt, liegt es an der Partei…
…und aufbewahrt) würden. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH trete der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes bei abgabenrechtlichen Begünstigungen (dazu zählten auch Vergütungen) insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliege. Es liege an der Partei, selbst einwandfrei das…
…Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen, etc.) der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände darzulegen, die für die…
…sowie der Zweck der einzelnen Fahrt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bei abgabenrechtlichen Begünstigungen (dazu zählen auch Vergütungen) insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt an der Partei…
…Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen, etc.) der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände darzulegen, die für die…
…kann, wobei die Gründe dafür einzeln anzuführen und glaubhaft zu machen sind. Der Grundsatz der Amtswegigkeit tritt insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die…
…02.05. 2005, G 104/04) Wie auch sonst bei Befreiungs-und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG 1955 eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte Erstattung sprechen. (VwGH…
…02.05. 2005, G 104/04) Wie auch sonst bei Befreiungs-und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG 1955 eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die angestrebte Erstattung sprechen. (VwGH…
…um abgabenrechtliche Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen und Ähnliches) geht, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei hier eine besondere Behauptungslast obliegt (vgl. VwGH 22.10.1992, 91/16/0103 und 91/16/0111). Es liegt daher an der…
…der Sachverhaltsermittlung tritt bei Begünstigungstatbeständen gegenüber der Offenlegungspflicht das Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wie auch sonst bei Befreiungs- und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen…
…Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit insofern in den Hintergrund tritt, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt also an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die…