…Abgabenschuld (§ 4 BAO), voraussetzt, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (E 21.3.1995, 94/14/0156). Gemäß § 4 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…BAO) voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 25.6.1992, 91/16/0045, vom 27.6.1991, 90/16/0097, und…
…Dies folgt unter anderem aus § 224 Abs. 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung des Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes zur Abgabenfestsetzung zulässt. Abgabenrechtliche Haftungen haben keinen bescheidakzessorischen Charakter (vgl. z. B. VwGH 21.3.1995, 94/14/0156). Die…
…2.2004, 99/14/0242: "Die Geltendmachung einer Abgabenschuld setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter"). Der in der Literatur vertretene Standpunkt (Ritz, BAO³, § 206, Tz 5…
…Abgabenschuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (VwGH 21. 3. 1995, 94/14/0156). Allerdings bedarf es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Feststellungen darüber, ob…
…BAO), voraussetzt, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (E 21.3.1995, 94/14/0156). Gemäß § 4 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den…
…immer noch unerledigt ist. Der Standpunkt des Berufungswerbers, er könne deshalb nicht als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen werden, übersieht aber, dass abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben (vgl. VwGH 24. 2. 2004, 99/14/0242). Die Haftungsinanspruchnahme setzt somit auch nicht die (formelle) Rechtskraft der…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. B., vertreten durch Mag. Andreas Wimmer, Steuerberater, 4020 Linz, Wurmstraße 18, vom 11. Februar 2004 gegen das als "Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen" bezeichnete Schriftstück des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Februar…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.GesbR, vertreten durch R., vom 27. Jänner 2004 gegen das als "Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen" bezeichnete Schriftstück des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Jänner 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…
& atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend der 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille unterbleibe für die namentlich angeführten 156 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist; mit 11. November…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr.M., vertreten durch Dr. Josef Schlager, Steuerberater, 4040 Linz, Freistädterstraße 307, vom 8. August 2002 gegen das als "Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000" bezeichnete Schriftstück des Finanzamtes Urfahr vom 11. Juli 2002 entschieden…
Für die 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille sei das Finanzamt A zuständig gewesen. Die Prüfung sei durch das Finanzamt C im Auftrag des aktenführenden Finanzamtes im Wege der "Nachbarschaftshilfe" erfolgt. [Anm: Wie oben bereits erwähnt, hat dieser Begriff der "Nachbarschaftshilfe" nichts mehr mit benachbarten Zuständigkeitsbereichen des…
Die Gesellschaftsverträge dieser Beteiligungsrunden - soweit aktenkundig - enthalten unter Punkt IX/1 die Bestimmung, dass nur die 2. Geschäftsherrin zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet sei sowie im Außenverhältnis nur die 2. Geschäftsherrin aufzutreten berechtigt sei. Die Beteiligtenlisten für die Beteiligungsrunden an der 2. Geschäftsherrin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. Juli 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., KFZ-Meister, xy, vertreten durch Dr. Reinhard Kern, Notar, 9100 Völkermarkt, Hauptplatz 17, vom 14. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 8. Juni 2005 betreffend Abweisung des Antrages auf gesonderte Einheitswertfeststellung des…
Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…
§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…
Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Kaan, Cronenburg & Partner, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Kalchberggasse 1, vom 9. Jänner 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 11. Dezember 2001 betreffend Schenkungssteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Josef Hofinger, Dr. Roland Menschick, Rechtsanwälte, 4710 Grieskirchen, Rossmarkt 20, vom 2. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 2. Dezember 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…