…cit. ist Beitragsschuldner in allen übrigen Fällen ua. derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst hat. Gemäß § 9 Abs. 2 AlSAG idgF hat ein Beitragsschuldner spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Anmeldung bei dem für die Einhebung zuständigen Hauptzollamt…
…lt. § 6 Abs.1 Z.3 AlSAG: € 65,00 (ab 1.1.2004) je angefangene Tonne für gem. § 3 beitragspflichtige Tätigkeiten) festgesetzt. Für die Entrichtung dieses Betrages (auf das P.S.K.-Konto Nr.5524.567 zugunsten der Abgabenkonto-Nr. 099-9423) wird gem…
…1.403 m3 im Zeitraum von März bis Juni 2010) seinem Grundstück in L zur Baureifmachung/Vorbelastung für diverse Baumaßnahmen zugeführt habe, ohne über eine Baugenehmigung für diese Baumaßnahmen zu verfügen, und dadurch eine beitragspflichtige Tätigkeit iSd § 3 Abs.1 Z.1 lit.a) iVm. …
…TA AG damit beauftragt und somit die nach § 3 Abs.1 Z.1 ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst habe; die mit 10.454 Tonnen festgestellte Menge an Betonabbruch ergebe sich aus dem (von der Bf selbst erstellten) Baurestmassenformular vom 3.5.2007. Gegen diesen Abgabenbescheid erhob…
…Adresse, Altlastenbeiträge für beitragspflichtige Tätigkeiten im zweiten und dritten Quartal 2007 in der Höhe von € 23.448,00 festgesetzt, einen Säumniszuschlag und einen Verspätungszuschlag in der Höhe von je € 427,36 ausgemessen und der nunmehrigen Beschwerdeführerin (Bf) den Gesamtbetrag in der Höhe von…
…haben die Bf im Wesentlichen damit begründet, die verwendeten Baurestmassen würden einen Ausnahmetatbestand erfüllen, der Zeitraum, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen worden ist, sei nicht im zweiten Quartal 2004 gelegen bzw. sei die Menge (Bemessungsgrundlage) unrichtig ermittelt worden. Das Zollamt habe sich auf ein…
…24. April 2003 das Konkursverfahren eröffnet wurde, gelagert worden seien. Da bekannt sei, dass die Fa. T. die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst habe, könne die Bf. keinesfalls Abgabenschuldner sein. Die Bf. sie nicht zur alleinigen Nutzung der Liegenschaft, auf welcher die Baurestmassen gelagert worden seien, berechtigt…
…der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Weiters argumentiert die Behörde, die im Feststellungsverfahren rechtskräftig entschiedenen Fragen würden für die Zollbehörde Vorfragen iSd der Bestimmung des § 116 Abs 1 BAO darstellen…
…um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Die Entscheidung der BH Innsbruck wurde im Berufungsverfahren vom Amt der Tiroler Landesregierung bestätigt. Weiters argumentiert die Behörde…
…um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Die Entscheidung der BH Innsbruck wurde im Berufungsverfahren vom Amt der Tiroler Landesregierung bestätigt. Weiters argumentiert die Behörde…
…entschärfe. Sie wären sofort zur Wiederaufforstung bereit gewesen. Nach § 4 Z 3 ALSAG sei Beitragsschuldner derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst hat. Nur wenn dieser nicht feststellbar ist, sei der Auftraggeber als Beitragsschuldner heranzuziehen. Die abladende C sei an sie beide mit dem Ersuchen herangetreten…
…der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Weiters argumentiert die Behörde, die im Feststellungsverfahren rechtskräftig entschiedenen Fragen würden für die Zollbehörde Vorfragen iSd der Bestimmung des § 116 Abs 1 BAO darstellen…
…der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der C, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Weiters argumentiert die Behörde, die im Feststellungsverfahren rechtskräftig entschiedenen Fragen würden für die Zollbehörde Vorfragen iSd der Bestimmung des § 116 Abs 1 BAO darstellen…
…um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Die Entscheidung der BH Innsbruck wurde im Berufungsverfahren vom Amt der Tiroler Landesregierung bestätigt. Weiters argumentiert die Behörde…
…um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem AlSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Die Entscheidung der BH Innsbruck wurde im Berufungsverfahren vom Amt der Tiroler Landesregierung bestätigt. Weiters argumentiert die Behörde…
…berufen. Er führt im Wesentlichen aus, die vom Zollamt im bekämpften Bescheid vertretene Rechtsansicht sei nicht richtig, weil er eine beitragspflichtige Tätigkeit weder veranlasst noch geduldet habe. Das Zollamt Graz hat über die Berufung gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 28. November 2008, Zl…
…Zeit zwischen dem 26. Juli und 31. August 2000 im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Masse von mindestens 486 Tonnen Abfall ausgebracht und langfristig abgelagert habe. Nach Auffassung der Abgabenbehörde erster Instanz stelle dies eine beitragspflichtige Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1…
…in allen übrigen Fällen derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet." Das Vorarlberger Abfallgesetz 1998 enthält wie auch das Abfallwirtschaftsgesetz 1990 oder das Wasserrechtsgesetz keine Legaldefinition des Begriffes "Deponiebetreiber". Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes umfasst der Begriff des "Betreibens" einer Deponie dem Wortsinn nach…
…Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft. Aus der Sicht des ALSaG entsteht ein Beitragsanspruch (eine Beitragsschuld) nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem eine Ablagerung oder die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen werden. Weil der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld entsteht…
…beitragspflichtige Tätigkeit im Sinne des § 7 Abs.1 Zi.2 AlSaG mit Abfällen, nämlich 1.600 Tonnen mit Baurestmassen kontaminiertes Aushubmaterial, den im § AlSaG normierten abgabenrechtlichen Pflichten zuwider unterlassen hat, spätestens bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr (Anmeldungszeitraum), in das die beitragspflichtige…