…Theater beschäftigt, sein Beschäftigungsverhältnis wurde also laufend verlängert. Es kann nach Ansicht der Berufungsbehörde angesichts dieser Umstände keine Rede davon sein, dass die Beschäftigung des Bw. in L. von vornherein mit Gewissheit auf einen bestimmten Zeitraum befristet gewesen wäre. Vielmehr beweist die inzwischen mehr als…
…darzustellen (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Nun lagen beim Berufungswerber tatsächlich immer wieder insofern befristete Beschäftigungsverhältnisse vor als er im Winter arbeitslos war und behauptet er auch im Vergleich zu Kroatien seien die Lebenshaltungskosten in Österreich so hoch, dass er das Verlegen des…
…liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Nun lagen beim Berufungswerber tatsächlich immer wieder befristete Beschäftigungsverhältnisse vor und behauptet er auch im Vergleich zu A seien die Lebenshaltungskosten in Österreich so hoch, dass er das Verlegen des Familienwohnsitzes nach Österreich…
…individuell unterschiedliche "Sachen" seien jedoch beispielsweise einmal die Berücksichtigung von Sonderausgaben, das andere Mal die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, oder das Vorliegen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse während eines Kalenderjahres, oder wie hier die Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten. Jeder dieser "steuerlichen Parameter" stelle im Rahmen der so genannten "Arbeitnehmerveranlagung…
…davon auszugehen, dass der Bw. jedenfalls nach etwa fünf Jahren ab der Erteilung der ersten befristeten Niederlassungsbewilligung seine Wohn- und Beschäftigungsverhältnisse und damit auch sein Familienleben fix in Österreich aufrechterhalten wollte (wie es zumindest hinsichtlich der Wohn- und Beschäftigungsverhältnisse der Realität entspricht). - Dies deshalb, da…
…des Bw. mit zahlreichen Ein- und Austrittsvermerken der österreichischen, slowenischen und bosnischen Grenzorgane, zwei befristete Aufenthaltsbewilligungen zum Zecke der unselbständigen Erwerbstätigkeit und zwar vom 26. April 1995 Nr. 0776676 für die Zeit vom 17.4.1995 bis 1.11.1996 sowie vom 28. Oktober 1996…
…ihm lebenden Kinder, die in R die Schule bzw. den Kindergarten besuchen und legte der Abgabenbehörde erster Instanz eine befristete Beschäftigungsbewilligung seiner beruflichen Tätigkeit für den örtlichen Geltungsbereich sowie eine Haushaltsbestätigung vor. Dieser Antrag wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz unter Verweis auf § 3 Abs…
…des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). Da der Familienwohnsitz freiwillig nach Wien verlegt wurde und keine befristete Entsendung vorliegt sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht gegeben. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden" In weiterer Folge…
…Steht fest, dass der Verbleib am Beschäftigungsort nur von (nach den Umständen gemessen) kurzer Dauer sein wird, weil das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet und nach den Umständen des Einzelfalles von einer Rückkehr an den Hauptwohnsitz auszugehen ist, liegt eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vor (vgl. VwGH 7…
…wenn ein solcher zu besorgen ist. Zweifelhaft ist das Recht, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt und Umfang oder auch über das Erlöschen nicht im Klaren sind. Das trifft insbesondere auf bedingte und befristete Rechte zu (Ertl in Rummel, Kommentar zum ABGB, 1992, § 1380…
…zu lassen. a. S. muss sich ein Eigeneinkommen anrechnen lassen, das sie auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses zu M von diesem erhält. b. S. ist derzeit im Handelsunternehmen des M angestellt und bezieht daraus ein (sohin auf den Gesamtunterhaltsanspruch anrechenbares) Eigeneinkommen. Im Falle der Auflösung des…
…abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 6. November 2008 gibt das FA das Ergebnis der Aussage von H1 vom 20.3.2006 wieder und führt inhaltlich unter Hinweis auf einschlägige Entscheidungen aus, dass für die steuerliche Beurteilung für das Vorliegen von Beschäftigungsverhältnissen ausschließlich § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…dass es akten- und tatsachenwidrig sei, dass sie seit 01.02.2006 einen unbefristeten Dienstvertrag besäße, da dieser ursprünglich befristet gewesen sei und auch jederzeit vom Dienstgeber gekündigt werden könne. Die Bw wies daraufhin, dass sie tschechische Staatsbürgerin sei und jederzeit wieder nach Tschechien versetzt…
…GmbH und der H GmbH handelt es sich um dasselbe Unternehmen, welches lediglich die Firma geändert hat. Die aufgezeigten Beschäftigungsverhältnisse lassen weder zeitlich befristete Tätigkeiten noch die Möglichkeit jederzeitiger Verwendung an einem anderen Beschäftigungsort erkennen, welche die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar gemacht…
…im Streitfall ist von einer vollständigen Abwicklung der (saisonalen) Beschäftigungsverhältnisse des Bw. auszugehen. Dem vorgelegten Versicherungsdatenauszug zufolge erfolgte jeweils eine An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung. Dem Bw. wurden - den vorliegenden Lohnzetteln zufolge - aliquot auch Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug) für die befristeten Beschäftigungsverhältnisse ausbezahlt…
…Monatsbezug) für die befristeten Beschäftigungsverhältnisse ausbezahlt. Nach Beendigung der (saisonalen) Dienstverhältnisse hat sich die Bw. - bis zur späteren Wiederkehr nach Österreich - nicht nur vorübergehend im Ausland aufgehalten. So kehrte sie nach Auflösung der befristeten Arbeitsverhältnisse wieder an ihren Familienwohnsitz in Bosnien und Herzegowina zurück und…
…im Falle eines aufgrund des AktG befristet bestellten Vorstandsdirektors einer AG, bei dem die Wiederbestellung ungewiss ist, laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.5.2004, 2000/14/0207, nicht von einer vorübergehenden Beschäftigung auszugehen, da der Fortbestand privatrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse regelmäßig mit einer Unsicherheit behaftet und…
…beantragt. Im Ergänzungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenates v. 15.07.2008 wurde die Bw. aufgefordert , folgende Fragen zu beantworten: 1. Um Vorlage der jeweiligen vertraglichen Beschäftigungsverhältnisse (freier Dienstvertrag , Werkvertrag ? etc.) bzw. Honorarabrechnungen für das Jahr 2003 zwecks Überprüfung wird ersucht. 2. Zur Klärung der arbeitsrechtlichen Vorfrage …
…weiteres Indiz dafür, dass es sich nicht bloß um eine (befristete) Entsendung handle. Hinsichtlich der Verschiebung der Mitarbeiter innerhalb des Konzerns sei es zwar richtig, dass ein Teil der Mitarbeiter nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der Einschreiterin wieder zum ursprünglichen Arbeitgeber zurückgekehrt seien. Dies habe…
…nachweist, dass seine Arbeitsfähigkeit nicht gegeben war. Auch der Bezug einer Pension hindert den Bezug der Familienbeihilfe nicht. Darüber hinaus beruhten die Beschäftigungsverhältnisse jeweils auf einem besonderen Entgegenkommen des Arbeitgebers, sodass keine Arbeitsfähigkeit vorlag. Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ersichtlich, dass nur eine Erwerbstätigkeit…