…10,000.000,00 von der Fa. T-GmbH an den Besch.2 aufgrund eines mündlichen Kaufvertrages am 19. November 2001 erfolgt sei und dass dies eine Anzeigepflicht von Käufer und Verkäufer auslöse, der die Beschuldigten nicht nachgekommen seien. Über das Vorliegen des - für die…
…vorliegenden Sachverhalt nicht nachvollziehbar. Gegenständlich strittige Leistung - di. die Übernahme von Verlustanteilen aufgrund einer abweichenden Gewinnverteilung 2004 - wurde lt. Gesellschafterbeschluss vom 28. November 2005 zweifelsfrei von den stillen Gesellschaftern als unmittelbar an der B-GmbH Beteiligte erbracht, dagegen in keinster Weise durch eine hier nicht…
…sei) der Gewinn um 1,000.000,00 S reduzieren müssen. Die Vorschreibung der Anspruchszinsen sei (mangels Steuergrundlage) weder dem Grunde noch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Vorschreibung des Verspätungszuschlages sei rechtswidrig, weil keine Verpflichtung zur Einreichung einer Steuererklärung vorliege und die Bemessungsgrundlage nicht bestehe…
…gab der Bw. an, er habe darauf "durch die Weisung der fristgerechten Erledigung an die Mitarbeiter des Unternehmens, hier Fr. FG reagiert". Nähere Angaben machte er nicht, weshalb mangels anderer Möglichkeiten aufgrund der Aktenlage zu beurteilen ist, ob die verspätete Einzahlung der USt-Vz März…
…der Abgabenanspruch gegenüber der Berufungswerberin nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass ein Konkursverfahren mangels Vermögens im Dezember 1999 aufgehoben wurde und trotz Ermittlungen der Abgabenbehörden kein Vermögen hervorgekommen ist. Haftungsmöglichkeiten bestehen keine, zumal der ehemalige Geschäftsführer der GmbH…
…Abs. 2 BAO nicht in Betracht kommt.Der hier zu entscheidende Fall ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass die Personenmehrheit (Mitunternehmerschaft) eben keine zivilrechtlich "zur Führung der Geschäfte bestellten Personen" haben kann. Es bleibt somit aus den beiden zitierten Erkenntnissen auf den vorliegenden Fall übertragbar, dass…
…Säumniszuschlages unzulässig wäre, liegt jedoch hier vor. Die Umsatzsteuernachforderung 2007 war im gegenständlichen Fall erst nach Aufhebung des Konkurses über das Vermögen der Berufungswerberin fällig. Gemäß § 60 Abs. 1 KO können Konkursgläubiger, gleichviel ob sie ihre Forderungen im Konkurs angemeldet haben oder nicht, ihre unberichtigten…
…für 2006 fest. Hinsichtlich der hier berufungsgegenständlichen Körperschaftsteuerbescheide betrug die sich im Vergleich zu den Vorbescheiden ergebende Nachforderung € 28.148,13 für 2004 bzw. € 134.222,33 für das Jahr 2005 sowie schließlich die aus der neuen Vorschreibung für 2005 abgeleitete Festsetzung an…
…der GmbH gewesen sei , deren Vermögenslosigkeit daraus ersichtlich sei, dass ein Konkurs laut Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 2. Jänner 2007 mangels Kostendeckung nicht eröffnet worden sei. Die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin sei somit gegeben. Für 2004 und 2005 seien im Zuge der Jahresfestsetzung die…
…nicht mehr in Österreich gemeldet gewesen sei. Und auch eine Ausstellung eines Haftungsbescheides an den letzten Geschäftsführer CC., der für den berufungsanhängigen Rückstand zur Haftung heranzuziehen wäre, müsse unterbleiben, da dieser in Österreich nicht gemeldet sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die Löschung der GmbH…
…Konkursverfahren der Primärschuldnerin angemeldet wurden. Zunächst ist zum Berufungsvorbringen, dass leider noch nicht sämtliche Abgabenbescheide der H-GmbH vorliegen würden, auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach infolge unvollständiger Information im Sinne des Erkenntnisses vom 4. November 1998, Zl. 98/13/0115, ein Mangel…
…Liquidation (§ 89 GmbHG) stattgefunden hat. Nicht erfasst sind Fälle, in denen eine Kapitalgesellschaft gemäß § 40 Abs. 1 FBG wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht gelöscht wird oder eine Gesellschaft gemäß § 39 Abs. 1 FBG bei Konkursabweisung mangels eines zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichenden Vermögens (§ 71b IO…
…Liquidation (§ 89 GmbHG) stattgefunden hat. Nicht erfasst sind Fälle, in denen eine Kapitalgesellschaft gemäß § 40 Abs. 1 FBG wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht gelöscht wird oder eine Gesellschaft gemäß § 39 Abs. 1 FBG bei Konkursabweisung mangels eines zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichenden Vermögens (§ 71b IO…
…solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Berufungswerber verzichtet (vgl. UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06; UFS 17. 12. 2008, RV/0816-L/03). Die Löschung der GmbH im Firmenbuch hat nach übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte…
…auch nicht mehr nachgewiesen werden, ob Zahlungen auf die nunmehr geltend gemachten Ansprüche gewidmet worden wären bzw. ob das Finanzamt gleichbehandelt worden wäre. Zusätzlich wäre im hier vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass der Bw. über kein Vermögen verfüge und lediglich ein Einkommen in der Höhe…
…im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht einbringlich gemacht werden kann. Nach dem vorliegenden Verfahrensergebnissen kann keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, ob die den Gegenstand der Haftung bildenden Abgabenschulden mangels einer zu erzielenden Konkursquote zur Gänze uneinbringlich sind. Eine Beurteilung, ob es im Konkurs der Erstschuldnerin zu…
…und vorlegen. Einsicht ist in den Büroräumen der GmbH zu nehmen oder beim Steuerberater, wenn dort die Bücher geführt werden und dies dem Gesellschafter zumutbar ist (Rz 2/733). Die "Feststellung" (früher: "Genehmigung") des Jahresabschlusses obliegt den Gesellschaftern. Ein anderes Organ kann dafür nicht zuständig…
…89/15/0067). Auf Grund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO erfolgte somit die Inanspruchnahme des Bw. als Haftungspflichtiger für die nachfolgenden Abgabenschuldigkeiten der B-GmbH im Ausmaß von nunmehr € 48.886,17 zu Recht: | Lohnsteuer 2003 | 121…
…geltend gemachte Aufwendungen in Höhe von 1.073.509,40 ATS nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden könnten, da es sich beim Empfänger dieser Zahlungen um eine ausländische Briefkastenfirma handle und diesen Zahlungen keine Leistungserbringung gegenüberstehe. Diese Zahlungen würden zunächst das Einkommen der Gesellschaft erhöhen bzw…
…nach übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte bloß deklaratorischen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, also Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt sind, was dann der Fall ist…