…betreffend Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. Anlässlich einer Betriebsprüfung (BP) bei der RILG (Bw.) wurde im Besprechungsprogramm vom 30. Mai 2008 folgende Feststellung getroffen: a. Verlustumrechnung Gruppenbesteuerung, Umrechnung des ausländischen Verlustes…
…Die Bw. erklärte in der Körperschaftsteuererklärung 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv € 318.119,32. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2009 (Schreiben vom 21.3.2011) wurde von der Bw. folgendes ausgeführt: Sie sei seit 2005 ausländisches Gruppenmitglied der X-AG. Die Bw. habe eine…
…2005 vom 2. April 2010 an das Finanzamt Wien 1/23. Am 7. Juni 2010 ergingen der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2005, in dem die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder auf -286.723,00 € reduziert wurden, und der gemäß § 295 Abs. 1 BAO…
…Abs. 1 Z 2 KStG) unter Abzug "zu berücksichtigender Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder" von 2,002.888,00 € und der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2005. Auf Grund einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2004 bis 2006 änderte das Finanzamt mit Gruppenfeststellungsbescheid 2005 vom 2. April…
…Gruppenantrag ist nach dem oben zitierten § 9 Abs. 8 erster Teilstrich KStG 1988 von den ausländischen Gruppenmitgliedern - wie hier der LD - gar nicht zu unterfertigen, weil in dieser Bestimmung nur der Gruppenträger und die einzubeziehenden inländischen Körperschaften genannt sind. Dies geht auf eine Änderung zurück…
…XY (als zustellungsbevollmächtigter Geschäftsführer) + Adresse Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2007 Y GmbH RNF X-AGSt.Nr. Einkommen des Gruppenmitgliedes im Jahr 2007 beträgt 243.108,29 € Zu berücksichtigende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder - 673.688,69 € Hinweis: Gruppenträger/ Hauptbeteiligter der Beteiligungsgemeinschaft : FA+St.NrX…
…Abs. 1 dieser Bestimmung ist das Ergebnis jedes unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedes mit Bescheid gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO festzustellen. In diesem Bescheid ist abzusprechen über: - Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder…
…Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nicht unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar sind und ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger finanziell verbunden sind (Abs. 4). Inländische unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder können auch Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft nach Maßgabe des…
…verstoße und somit gemeinschaftsrechtswidrig sei, weshalb auch für die ausländische Beteiligung an Z (Slowakei) eine Firmenwertabschreibung in Höhe von 366.666,67 € (1/15 von 5.500.000,00 €) geltend gemacht worden sei. 3. Mit Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2006, E H GmbH RNF GM…
…27f, hin, indem er ausführt, dass eine Firmenwertabschreibung auf ausländische Gruppenmitglieder einen Widerspruch in sich bedeuten würde, weil dann firmenwertabgeschriebene Auslandsbeteiligungen steuerneutral veräußert werden könnten. 13.5.7. Im überwiegenden Teil der Literatur wird das Vorliegen des Rechtfertigungsgrundes der Kohärenz aber abgelehnt; dies insbesonders deswegen…
…1. Das Ergebnis jedes unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedes (§ 9 Abs. 2) ist mit Bescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung) festzustellen. In diesem Bescheid ist abzusprechen über: - Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder…
…Erstberufungswerberin, in der Folge: EBw.) II. Gruppenmitglieder A. Inländische Gruppenmitglieder: GM1 GM2 GM3 GM4 B. Ausländische Gruppenmitglieder GM5 GM6." Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid - der gegenüber allen genannten Gesellschaften ergangen ist - stellte das Finanzamt fest, dass diese Unternehmensgruppe als aufgelöst gilt. Begründet wurde dies damit…
…Abs. 3 sechster Teilstrich durch Zusammenrechnung des eigenen Einkommens des Mitbeteiligten mit dem anteilig auf jeden entfallenden Anteil an den Ergebnissen der Gruppenmitglieder unter Berücksichtigung der Sonderausgaben. Auf die sich daraus ergebende Körperschaftsteuerschuld sind anzurechnende inländische Steuern, anrechenbare ausländische Steuern und verrechenbare Mindeststeuern (Abs. 4…
…Abs. 1 Z 2 KStG) unter Abzug "zu berücksichtigender Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder" von 2,002.888,00 € und der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2005. Im Zuge einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2004 bis 2006 wurde in der Niederschrift der Schlussbesprechung vom 17. März…
…vom Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) zur Entscheidung vorgelegt, wobei der Streitpunkt wie folgt bezeichnet wurde: "Strittig ist, ob bei einem positiven Einkommen der gesamten Unternehmensgruppe eine ausländische Quellensteuer eines Gruppenmitglieds, dessen Einkommen negativ ist, auf die sich für die gesamte Gruppe ergebende Körperschaftsteuer anzurechnen…
…es heiße, dass "beim GT die anrechenbaren eigenen Quellensteuern auf das zusammengefasste Ergebnis zu beziehen seien" und dass beim GT im Ergebnis kein Unterschied bestehe, ob eigene oder von Gruppenmitgliedern zugerechnete ausländische Quellensteuern anzurechnen seien (KStR 418). Dieser Rechtsauffassung sei zu folgen. 3. Die Berufung…
…Im Ergebnis besteht beim GT daher kein Unterschied, ob eigene oder von Gruppenmitgliedern zugerechnete ausländische Quellensteuern anzurechnen sind. Ein Teil der Lehre hat daraus den Schluss gezogen, dass der Anrechnungshöchstbetrag nur vom zusammengefassten Ergebnis (Einkommen 2) zu ermitteln ist (Stefaner/Weninger in Lang/Schuch/Staringer…
…Im Ergebnis besteht beim GT daher kein Unterschied, ob eigene oder von Gruppenmitgliedern zugerechnete ausländische Quellensteuern anzurechnen sind. Ein Teil der Lehre hat daraus den Schluss gezogen, dass der Anrechnungshöchstbetrag nur vom zusammengefassten Ergebnis (Einkommen 2) zu ermitteln ist (Stefaner/Weninger in Lang/Schuch/Staringer…
…Im Ergebnis besteht beim GT daher kein Unterschied, ob eigene oder von Gruppenmitgliedern zugerechnete ausländische Quellensteuern anzurechnen sind. (1) Ein Teil der Lehre hat daraus den Schluss gezogen, dass der Anrechnungshöchstbetrag nur vom zusammengefassten Ergebnis (Einkommen 2) zu ermitteln ist (Stefaner/Weninger in Lang/Schuch…
…Im Ergebnis besteht beim GT daher kein Unterschied, ob eigene oder von Gruppenmitgliedern zugerechnete ausländische Quellensteuern anzurechnen sind. (1) Ein Teil der Lehre hat daraus den Schluss gezogen, dass der Anrechnungshöchstbetrag nur vom zusammengefassten Ergebnis (Einkommen 2) zu ermitteln ist (Stefaner/Weninger in Lang/Schuch…