…hingewiesen, dass das Kriterium vom "Mittelpunkt der Lebensinteresse allein nach "Aufenthaltsbewilligung - Student" nicht beurteilt werden dürfe. In der Berufungsentscheidung vom 11.07.2006 (UFSW, GZ RV/1187-W/06 - Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder ausländischer Studenten) hätte der UFS wortwörtlich folgendes erwogen: "Dass die Bw…
…der Berufungswerberin auf Gewährung der Familienbeihilfe ab und begründete dies folgendermaßen: Ab 1. 1. 2006 hätten ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis "Studierender" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. Dieser Aufenthaltstitel werde ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt…
…Wien, Mittelpunkt der Lebensinteressen) erfüllten und sie beabsichtigten, ihren dauernden Wohnsitz auch in absehbarer Zukunft weiterhin in Österreich zu haben. Der Umstand, dass die ausländische Person keiner Erwerbstätigkeit nachgehe, hätte keine Bedeutung, wenn sein Familienbezug in Österreich liege (VwGH 30.01.1990,89/14/0054)…
…Bescheid sowie die Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Berufungswerberin (Bw.) trotz einer Aufenthaltsbewilligung als Studentin Familienbeihilfe in Österreich ab März 2006 zusteht. Die Bw. ist kroatische Staatsbürgerin und studiert seit 8. Oktober 1999 in Österreich. Am 00.00.2006 gebar sie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Studentin, Adr.Bw., vom 31. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch ADir. Grandits, vom 21. März 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Februar…
…November 2005 begehrte der Bw die Familienbeihilfe ab Februar 2002. Das Finanzamt wies das Begehren mit Bescheid vom 7. Dezember 2005 mit der Begründung ab, dass ausländische Studenten in Österreich weiterhin zum Haushalt der Eltern gehörten. Der Familienwohnsitz des Bw sei in der Türkei gelegen…
…A*** (kurz Bw.) auf Gewährung der Familienbeihilfe vom 2. Juni 2006 für seine Tochter A***B***. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass der Bw. als ausländischer Student mit dem Aufenthaltstitel "Ausbildung, § 7 Abs. 4 Z 1 FrG" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich habe…
…wo ich mich das ganze Jahr über aufhalte, verbunden. Ich decke hier meine Lebensbedürfnisse und bezahle als ausländischer Student die Studiengebühr sogar verdoppelt. Die Einschränkung, dass ich mich "nur" zu Studienzwecken hier aufhalte ist insofern unrichtig, weil ich in ein Ausland keine anderen Beziehungen habe…
…Meldezettel von Ihnen und Ihrer Tochter nachgereicht, jedoch kein Mietvertrag. ... Ausländische Studenten, die sich vorerst nur für Ausbildungszwecke in Österreich aufhalten, gehören weiterhin zum Haushalt der Eltern. Ein ausländischer Student mit dem zeitlich begrenzten Aufenthaltstitel ´Studierender´ hält sich ohne Anbindung an Österreich nur vorübergehend in…
…des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 mit der Begründung abgewiesen, dass ausländischen Studentinnen kein Anspruch auf Familienbeihilfe für sich selbst und für ihre Kinder zustehe, da sie sich zu Studienzwecken nur vorübergehend in Österreich aufhielten. Mit Schriftsatz vom 26. November 2007 brachte die Bw. gegen…
…angefochtenen Bescheides mit 31. Dezember 2005 beschränkt. Laut Aktenlage liegt im Berufungsfall folgender Sachverhalt vor: Der im strittigen Zeitraum bereits volljährige Bw. - ist türkischer Staatsbürger und lebt laut seinen Angaben auf dem Antragsformular seit 30.01.2004 in Österreich in einem Studentenheim, als Familienwohnort wurde…
…sich mit dem Aufenthaltstitel "Student" bzw. "Ausbildung § 7 Abs. 4 Z 1 FRG" in Österreich auf, die Eltern des Bw. wohnen (laut den Angaben des Bw. im Vorlageantrag) in der Türkei, - hat laut vorgelegtem Studienblatt (für das Sommersemester 2004) die ausländische Reifeprüfung im März 1997…
…2 Abs.8 FLAG 1967 - wie folgt als unbegründet ab: "... Demnach wird bei Personen, die auch einen ausländischen Wohnsitz haben, in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen dann in Österreich angenommen werden können, wenn sie sich hier aufgrund einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit aufhalten (z.B…
…besteht jedoch, wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate dauert. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie…
…Türkei" (ident mit Heimatadresse laut vorgelegtem Studienblatt), - wohnte laut den vorliegenden Meldedaten in verschiedenen Studentenheimen (Unterkunftgeber jeweils der Verein Wonder), - wurde mit Bescheid vom 1.12.2003 - unter der Voraussetzung der Ablegung der Ergänzungsprüfung für den Nachweis der deutschen Sprache - ab dem Sommersemester 2004 zum…
…Ermittlungen die Berufung des Bw. mit Berufungsvorentscheidung wie folgt ab: "Unter Hinweis auf die ha. aufliegenden Aufenthaltstitel, wonach dieselben für einen jeweiligen Zeitraum von ca. 1 Jahr unter der Anmerkung - Student bzw. Ausbildung § 7 Abs. 4 Z 1 FRG - erteilt wurden, kann nicht automatisch ein…
…Angaben der Bw. von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die bereits volljährige Bw. - ist türkische Staatsbürgerin, - hält sich laut den Angaben auf dem Antragsformular seit Februar 2001 in Österreich auf (Aufenthaltstitel laut den vorgelegten Kopien aus dem Reisepass: "Student" bzw. ab 1.1.2003 "Ausbildung § 7 Abs…
…für 2006 machte die Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.) als außergewöhnliche Belastung (agB) gem. § 34 EStG 1988 neben Kosten für Zahnregulierungen einen Betrag von 2.411,79 € wegen Besuches eines ausländischen Gymnasiums durch ihre Tochter P.F. geltend. Das Finanzamt veranlagte die Bw…
…wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate dauert. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/Innen verstößt. Gemäß Abs.3 gilt Abs.1 nicht für Personen , die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten…
…Sie wohne in keinem gemeinsamen Haushalt mit einem oder beiden Elternteilen. Bis Juni 2002 sei sie AHS-Schülerin gewesen und ab Oktober 2002 Studentin. Sie habe seit Wintersemester 2007/2008 Anspruch auf Studienbeihilfe in Höhe von 450,00 € und verdiene selbst rund 330,00…