…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 19. November 2010 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid anerkannte das Finanzamt Landeck Reutte die Rückstandsanzeige des…
…Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 10. Dezember 2009 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid anerkannte das Finanzamt Kitzbühel Lienz die Rückstandsanzeige des…
…die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Ist auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen (wie hier die genannten EU-Richtlinien) die Vollstreckung ausländischer Abgaben in Österreich zugelassen, dann sind die Rückstandsausweise ausländischer Abgabenbehörden den inländischen Exekutionstiteln gleichgestellt. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden sind in Österreich unter der Voraussetzung vollstreckbar…
…die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Ist auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen (wie hier die genannten EU-Richtlinien) die Vollstreckung ausländischer Abgaben in Österreich zugelassen, dann sind die Rückstandsausweise ausländischer Abgabenbehörden den inländischen Exekutionstiteln gleichgestellt. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden sind in Österreich unter der Voraussetzung vollstreckbar…
…bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz) eine Vollstreckung auf Ersuchen der ausländischen Abgabenbehörde nur zulässig wäre, wenn für die Vollstreckung im ersuchenden Staat ein Exekutionstitel vorliege. Dies wäre jedenfalls ganz offensichtlich hinsichtlich eines Abgabenanspruches gegen…
…13 EO hier nicht zur Anwendung, da dieser Bestimmung die Vorschriften des ZollR-DG und der Beitreibungsrichtlinie vorgingen. Soweit das ZollR-DG die Vollstreckung ausländischer Abgaben vorsehe, seien ausländische Exekutionstitel (Rückstandsanzeigen) den inländischen Rückstandsausweisen gleichgestellt, bedürften jedoch zur Vollstreckung der Anerkennung nach § 119 ZollR-DG…
…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954) die Vollstreckung ausländischer Abgaben in Österreich zugelassen, dann wären die Rückstandsausweise ausländischer Abgabenbehörden den inländischen Exekutionstiteln gleichgestellt. Demnach wäre die Rückstandsanzeige in Deutschland gleichzusetzen mit dem in Österreich für vollstreckbare…
…Berufungswerber Gesellschafter dieser Firma in Baia Mare sind. Im Überprüfungsschreiben des Finanzamtes vom 30. November 2005 wurde als ausländischer Dienstort Baia Mare und bei der Ehegattin wurde als Beruf Hausfrau und selbstversichert angeführt. In einem weiteren Überprüfungsschreiben vom 28. April 2006 wurde als Dienstgeber "selbständig…
…Soweit bekannt, würden vollstreckbare Exekutionstitel sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen Ing.S vorliegen. Die Honorarforderung des Bw sei nach derzeitigem Wissensstand uneinbringlich. Zur KB-GmbH: Die Gesellschaft habe den Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft zur Abdeckung offener Verbindlichkeiten an die Raiffeisenbank abgetreten…
…sind (VwGH 25.5.1997, 96/14/0129). Ist auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen (wie hier die genannte EG-Richtlinie) die Vollstreckung ausländischer Abgaben in Österreich zugelassen, dann sind die Rückstandsausweise ausländischer Abgabenbehörden den inländischen Exekutionstiteln gleichgestellt. Da gemäß Art 12 Abs. 1 der genannten EG…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für OÖ betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rücksandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…Überprüfung der materiellen Richtigkeit des ausländischen Exekutionstitels, auch nur zulässig wären (z.B. VwGH 31.10.2000, 2000/15/0092). Die im o.a. Amtshilfevertrag angeführten formellen Voraussetzungen sind durch das Vorliegen einer Bestätigungen der Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit des ausländischen Finanzamtes sowie das Vorliegen einer…
…zu erklären, ohne dass vorherige weitere Erhebungen, wie beispielsweise die Überprüfung der materiellen Richtigkeit des ausländischen Exekutionstitels auch nur zulässig wären (zB VwGH 31.10.2000, 2000/15/0092). Diesbezüglich sei im vorliegenden Fall trotzdem immer wieder mit dem FA-BRD Rücksprache gehalten worden, inwieweit…
…der RL des Rates vom 15.3.1967 (76/308/EWG). So sei eine Grundvoraussetzung für die Vollstreckung eines ausländischen Exekutionstitels, nämlich dass er im Erststaat vollstreckbar sei, nicht erfüllt. Es läge kein Rückstandsausweis (als tauglicher Exekutionstitel) vor, sondern lediglich eine "Rückstandsanzeige" eines deutschen Zollamtes…
…Insgesamt schulde daher die Bf. weiterhin nur die im Zahlungsplan festgelegte Quote von 5 %, die sie dem Zollamt allerdings bereits bezahlt habe. Der Exekutionstitel (Rückstandsausweis) hätte wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen nach § 156 Abs. 6 KO nicht ausgestellt werden dürfen. Folglich hätte dem Antrag auf Aufhebung…
…Bw. war daher- ohne Aussicht auf Änderung (Einstellung der Geschäftstätigkeit, dauernde Abwesenheit der ausländischen Geschäftsführerin und 100% igen Gesellschafterin )- als derart schlecht einzustufen, dass zur Sicherstellung der zu erwartenden Abgabennachforderung ein sofortiger Zugriff auf das auf dem Abgabenkonto bestehende Guthaben geboten war. Dem Vorbringen, dass…
…Nichtvorliegen eines Exekutionstitels. Der Bw. habe weder gewusst noch wissen können, dass sein ehemaliger Rechtsvertreter die Berufung nicht einbringen würde, daher sei er durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert gewesen, die Berufungsfrist einzuhalten. Da es sich bei dem Bw. um einen ausländischen Staatsangehörigen mit…
…Nichtvorliegen eines Exekutionstitels. Der Bw. habe weder gewusst noch wissen können, dass sein ehemaliger Rechtsvertreter die Berufung nicht einbringen würde, daher sei er durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert gewesen, die Berufungsfrist einzuhalten. Da es sich bei dem Bw. um einen ausländischen Staatsangehörigen mit…