…Einreise nach Österreich: 20.06.00; bisheriger Wohnsitzstaat: Bulgarien, ....; Beruf: Studentin; Wohnort: 1030 Wien, ....... Im Akt befinden sich Bestätigungen der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien für folgende Studienzeiten: | Universitätslehrgang Vorstudienlehrgang | Wintersemester 2000(/2001) - Sommersemester 2001, 2 Semester als außerordentliche Studierende |…
…dass die Bw. als ausländische Studentin mit dem Aufenthaltstitel "Ausbildung" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich habe, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend im Bundesgebiet aufhalte und dieser Aufenthaltstitel ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt werde und demzufolge der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich gelegen…
…des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 mit der Begründung abgewiesen, dass ausländischen Studentinnen kein Anspruch auf Familienbeihilfe für sich selbst und für ihre Kinder zustehe, da sie sich zu Studienzwecken nur vorübergehend in Österreich aufhielten. Mit Schriftsatz vom 26. November 2007 brachte die Bw. gegen…
…sie sei Studentin und ihr Ehemann sei "arbeitslos". Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 8. November 2007 ab, weil die Mitbeteiligte sich als ausländische Studentin nur vorübergehend in Österreich aufhalte und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nicht im Inland habe. In ihrer Berufung gegen…
…sie sei Studentin und ihr Ehemann sei "arbeitslos". Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 8. November 2007 ab, weil die Mitbeteiligte sich als ausländische Studentin nur vorübergehend in Österreich aufhalte und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nicht im Inland habe. In ihrer Berufung gegen…
…vom 15. Februar 2007 wies das Finanzamt diesen Antrag mit der Begründung ab, für ausländische Studenten mit einer Aufenthaltsbewilligung "Studierende" bestehe kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Personen nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. vor…
…Sie wohne in keinem gemeinsamen Haushalt mit einem oder beiden Elternteilen. Bis Juni 2002 sei sie AHS-Schülerin gewesen und ab Oktober 2002 Studentin. Sie habe seit Wintersemester 2007/2008 Anspruch auf Studienbeihilfe in Höhe von 450,00 € und verdiene selbst rund 330,00…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Studentin, geb. [Datum], Ort, Straße, vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des [Finanzamt2] vom 12. Dezember 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2005 entschieden…
…ab "April". Die Bw. sei türkische Staatsbürgerin, am 29.3.2001 eingereist und verheiratet. Sie sei Studentin, ebenso wie ihr am 23.3.2001 eingereister Ehemann. Sie beantrage Familienbeihilfe für ihre am 12.4.2007 geborene Tochter A. Das Kind lebe mit Mutter und Vater…
…8. Oktober 2002 wurde eine Schul-, und Heimfahrtbeihilfe nur für Schüler und Lehrlinge eingeführt. Da ihre Tochter R. eine Fachhochschule besucht und daher Studentin ist, besteht kein Anspruch auf Schul.- und Heimfahrtbeihilfe." Gegen diesen Bescheid brachte der Bw am 26. September 2003 eine Berufung ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Studentin, Adr.Bw., vom 31. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch ADir. Grandits, vom 21. März 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Februar…
…Aufenthaltstitel als Studentin. Im Dezember 2008 beantragte die Bw. für ihre in Wien geborene, mit ihr und Ihrem Ehemann NNA im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter NNT die Familienbeihilfe ab Oktober 2008. Das Finanzamt wies diesen Antrag ab und führte begründend aus, dass für ausländische Studierende…
…der Studierenden war der XXYYZZZZ angegeben. Die in H geborene österreichische Staatsbürgerin F sei ordentliche Studentin der theologischen Fakultät und werde - wenn sie die "Klassen" schaffe - 2017/2018 ihren Abschluss machen. Darüber hinaus reichte der Berufungswerber ein Schreiben F´s ein, in dem sie ausführte: Das…
…die das Kind besucht: Universität A... - Ägypten Art und Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes: x (gemeint: keine) Studienrichtung etc.: Elektrotechnik Für das Kind besteht Anspruch auf eine ausländische Familienbeihilfe (z.B. Kindergeld): x Auf Grund einer Versicherungsdatenabfrage der österreichischen Sozialversicherung stellte das Finanzamt die…
…Bescheid sowie die Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Berufungswerberin (Bw.) trotz einer Aufenthaltsbewilligung als Studentin Familienbeihilfe in Österreich ab März 2006 zusteht. Die Bw. ist kroatische Staatsbürgerin und studiert seit 8. Oktober 1999 in Österreich. Am 00.00.2006 gebar sie…
…Da Herr X einen Aufenthaltstitel als Betriebsentsandter erhielt, war eine Familienzusammenführung nicht möglich, sodass die Gattin nun als Studentin in Österreich ist und die Kinder um einen Aufenthaltstitel als Schüler ansuchen mussten. Die gesamte Familie hält sich somit rechtmäßig nach § 8 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…Studium "Betriebswirtschaft" an der KF - Uni in Graz aufgenommen. Weiters habe ich es bis zum Ende des Sommersemesters 2009 als ordentliche Studentin abgebrochen um mich neu zu orientieren. Somit habe ich im Juli 2009 eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen und seit November 2009 bin ich als Bankangestellte…
…2007 mit Bescheid vom 14. April 2008 ab. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass ausländische Studenten mit einer Aufenthaltsbewilligung "Studierender" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich hätten, da sie sich nur vorübergehend für Ausbildungszwecke in Österreich aufhielten. Am 2. Mai 2008 stellte die Berufungswerberin…
…deren Staatsangehörigkeit die Bw. offensichtlich unverändert besäße und wo deren Familie lebe - könne der Fall der Bw. nicht anders beurteilt werden als bei anderen ausländischen Studenten. Die Bw. habe zwar zuletzt schriftlich argumentiert, dass sie um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht hätte und dass diese eine…
…der Berufungswerberin auf Gewährung der Familienbeihilfe ab und begründete dies folgendermaßen: Ab 1. 1. 2006 hätten ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis "Studierender" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. Dieser Aufenthaltstitel werde ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt…