…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe (1) Strittig ist im Berufungsfall allein die Frage, ob eine steuerliche Mitunternehmerschaft (in Form einer atypisch stillen Gesellschaft) vorliegt - und daher gemeinschaftliche Einkünfte gemäß § 188 BAO festzustellen sind - oder nicht. Der hier berufungsgegenständliche Sachverhalt und die daraus resultierende…
…fremdübliche Vertrag über die atypisch stille Beteiligung des A an der A GmbH (deren Gesellschafter A war und ist) ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Dies bedeutet, dass das Bestehen einer Mitunternehmerschaft zwischen A und der A GmbH (und die Parteifähigkeit der "stillen Gesellschaft" im Abgabenverfahrensrecht…
…streitgegenständliche Mitunternehmerschaft noch nicht einmal existent gewesen ist. Die Frage des Vorliegens einer atypisch stillen Beteiligung konnte in diesen Verfahren somit tatsächlich noch gar nicht Gegenstand einer näheren Prüfung gewesen sein. Soweit also die Berufungswerber auf Abgabenverfahren (bzw. allenfalls in diesen Verfahren erworbene Kenntnisse der…
…KVG) mit Gesellschaftsteuerbescheid vom 28. Februar 1994 ausgehend von der erklärten Gegenleistung gegenüber der Bw Gesellschaftsteuer in Höhe von S 225.000,00 fest. In der Folge wurde die atypisch stille Beteiligung von der RRVT GmbH in eine Aktiengesellschaft eingebracht. Unter § 1 Vertragsgegenstand des Einbringungsvertrages…
…oder § 38, für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche 132.500,--" Die angeführte Beilage ./A Punkt B (AS 11/01) hat u.a. nachstehenden Inhalt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.) Atypisch stille Beteiligung an der I...Anlagenleasing .. GesmbH., 1060 Wien, mit einer Einlage von S 100.000…
…O L F-AG garantiert, für die Finanzierung deren Leasinggeschäftes 50 % der notwendigen Mittel bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 230 Mio. Schilling in Form atypisch stiller Beteiligungen aufzubringen. Wäre die B-L-GmbH dazu nicht in der Lage gewesen, dann wären die Mittel vom…
…im Bescheidspruch namentlich angeführte) Anleger atypisch stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt ATS 16,9 Mio (Fragebogen anlässlich der Gründung, beantwortet samt Beilagen am 7. Mai 1991). Laut § 7 des Vertrages über die atypisch stille Gesellschaft (atypStillGes) waren die stillen Gesellschafter am Gewinn und Verlust…
…wolle. Denkbar sei auch eine Einlagenerhöhung als atypisch stiller Gesellschafter ohne Abschichtung der Altbeteiligung gegen eine weitere Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Fraglich sei weiters, ob die Vorgangsweise, wonach der Gesellschafter abgeschichtet werde und sodann den Erlös als Einlage für den Erwerb einer neuen Beteiligung verwende, überhaupt…
…mit Gesellschaftsvertrag zwischen der Bw. und einer Treuhänderin eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. In der 2. Stufe sollte die Kapitalbeschaffung bei anlagesuchenden Zeichnern stehen, was allein durch die Treuhandkonstruktion erfolgte. Die Beteiligung der Zeichner (=Treugeber) wurde über Treuhandverträge und Zeichnungsscheine, abgeschlossen zwischen der Treuhänderin und…
…mit Gesellschaftsvertrag zwischen der Bw. und einer Treuhänderin eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. In der 2. Stufe sollte die Kapitalbeschaffung bei anlagesuchenden Zeichnern stehen, was allein durch die Treuhandkonstruktion erfolgte. Die Beteiligung der Zeichner (=Treugeber) wurde über Treuhandverträge und Zeichnungsscheine, abgeschlossen zwischen der Treuhänderin und…
…mit Gesellschaftsvertrag zwischen der Bw. und einer Treuhänderin eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. In der 2. Stufe sollte die Kapitalbeschaffung bei anlagesuchenden Zeichnern stehen, was allein durch die Treuhandkonstruktion erfolgte. Die Beteiligung der Zeichner (=Treugeber) wurde über Treuhandverträge und Zeichnungsscheine, abgeschlossen zwischen der Treuhänderin und…
…ab Gründung der atypisch stillen Gesellschaft ebenso wie im Jahr 1999 keinen eigenen Betrieb besaß, wird nach Sicht des UFS mit einem Feststellungsverfahren auf einer Ebene das Auslangen zu finden sein. Nach der Rechtsprechung des VwGH begründet eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer Beteiligung (Unterbeteiligung durch…
…des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage begrenzt. Darüber hinausgehende Verluste waren dem Geschäftsherrn zuzuweisen. Es bestand keine Nachschusspflicht. Schied ein Gesellschafter aus, so war ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln. (§ 13 des Gesellschaftsvertrages). Für die Kosten des Geschäftsherrn wurden vom gemäß dem Beteiligungsverhältnis ermittelten Auseinandersetzungsguthaben 20…
…Leistenden sowie Zeitpunkt und Höhe der Leistung ersucht. Urkunden hierüber mögen angeschlossen werden. 3) H.a. bereits erfaßt: Stammkapital S 500.000,-- davon S 500.000,-- geleistet Atypisch stille Beteiligung i.H.v. S 8 Mio + Darlehensvertrag i.H.v. S 17 Mio vom Dez…
…mit Gesellschaftsvertrag zwischen der Bw. und einer Treuhänderin eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. In der 2. Stufe sollte die Kapitalbeschaffung bei anlagesuchenden Zeichnern stehen, was allein durch die Treuhandkonstruktion erfolgte. Die Beteiligung der Zeichner (=Treugeber) wurde über Treuhandverträge und Zeichnungsscheine, abgeschlossen zwischen der Treuhänderin und…
…wurden "atypisch stille Beteiligungen", tatsächlich sind jedoch derartige Geschäfte nicht vorgelegen. Über die tatsächlichen rechtlichen Grundlagen, die für die Zurverfügungstellung der Gelder maßgeblich waren, konnten keine Angaben gemacht werden. Fest steht jedenfalls, dass Hr. Werner S. tatsächlich nicht weiß, was unter einer unechten stillen Beteiligung…
…und Finanzdienstleistungsbereich oder im finanzdienstleistungsnahen Bereich tätig sind. Überschüssige Liquidität wird im Rahmen eines Risiko- und Liquiditätsmanagements direkt an den internationalen Kapitalmärkten veranlagt. .............................. Im Geschäftsjahr 2007 hielt die X. I. AG ausschließlich Genussrechte und atypisch stille Beteiligungen an der X. AG, S.. Ab dem 2…
…ist, waren noch Betriebsprüfungen im Gange bzw. Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Einige Gesellschaften waren ihrerseits auch an anderen Gesellschaften als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt (doppelschichtige Beteiligungen). Die Gewinnermittlung gestaltete sich daher äußerst aufwendig und langwierig (vor allem, weil noch keine endgültigen Ergebnisse feststanden bzw. teilweise…
…dass eine Beteiligung der stillen Gesellschafter nach der Art einer Mitunternehmerschaft gar nicht ernsthaft gewollt war, weshalb in wirtschaftlicher Betrachtungsweise diese Vereinbarungen als darlehensähnliche Vertragsverhältnisse anzusehen wären. Neben allgemein interessierenden Hinweisen über das Vorliegen von atypisch stillen Gesellschaften (Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert) betont…
…Einwand, dass hinsichtlich der atypisch stillen Beteiligung bereits ein finanzamtlicher Feststellungsbescheid existiere, ergänzend aus, dieser Bescheid sei heute (leider) nicht Gegenstand des Verfahrens und die Frage, ob hier allenfalls Eigenkapitalersatz in Form von Darlehen oder Einlagen oder die Rechtsnatur einer unecht stillen Gesellschaft vorliege, müsse…