…März 2003 nicht abzugsfähig bzw. sei nur ein anteiliger Vorsteuerabzug für den unternehmerisch genutzten Teil des Gebäudes möglich. Ein Vorsteuerabzug hinsichtlich des privat genutzten Gebäudeteiles stehe lediglich im Falle einer untergeordneten nicht unternehmerischen Nutzung zu. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde erster Instanz…
…17 Abs. 6 der 6. EG-RL Gebrauch gemacht habe und demgemäß, abgesehen von der im gegenständlichen Fall nicht vorliegenden untergeordneten privaten Nutzung, ein Vorsteueranspruch auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht nur bezüglich des unternehmerisch genutzten Teiles bestehe, abgewiesen. Mit derselben Begründung wurde der Umsatzsteuerbescheid für das…
…Ergebnis erreicht. Beide Regelungen bewirken, dass die auf den privat genutzten Gebäudeteil entfallende Vorsteuer vom Abzug ausgeschlossen ist. In Fällen der untergeordneten nicht unternehmerischen Nutzung (bis zu 20,00 %) ist die ab 1. Jänner 1998 in Geltung befindliche Regelung unter Bedachtnahme auf Art. 17 Abs…
…Ergebnis erreicht. Beide Regelungen bewirken, dass die auf den privat genutzten Gebäudeteil entfallende Vorsteuer vom Abzug ausgeschlossen ist. In Fällen der untergeordneten nicht unternehmerischen Nutzung (bis zu 20,00 %) ist die ab 1. Jänner 1998 in Geltung befindliche Regelung unter Bedachtnahme auf Art. 17 Abs…
…und andererseits werde mit nachstehender Begründung für beide Streitjahre der Vorsteuerabzug für 100,00 % der Baukosten (dh. auch hinsichtlich des Anteiles der Privatnutzung in Höhe von 61,82 %) begehrt: Die angefochtenen Bescheide stützten sich offenkundig auf die Änderung bzw. Ergänzung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 vom 21…
…so würde dies zu einer völligen Verzerrung hinsichtlich der Kostenverursachung führen. Die der Privatnutzung entsprechenden Kosten setzen sich somit aus den direkt zuordenbaren und jenen zusammen, die das gesamte Gebäude betreffen und mangels einer direkten Zuordenbarkeit nach einem bestimmten Schlüssel (Nutzfläche) anteilig zu bestimmen sind…
…wo eine anteilsmäßige Zurechnung entsprechend der betrieblichen und der privaten Nutzung erfolgt. Die Aufteilung hat - sofern nicht besondere Verhältnisse des Einzelfalles die Heranziehung eines anderen Aufteilungsmaßstabes nahe legen - nach der Nutzfläche der unterschiedlich (betrieblich und nicht betrieblich) genutzten Gebäudeteile zu erfolgen. Diese anteilsmäßige Zurechnung unterbleibt…
…Wirtschaftsgüter gedacht sei. Für gemischt genutzte Gebäude habe eine anteilsmäßige Zurechnung zum Betriebs- und Privatvermögen zu erfolgen, sofern das Verhältnis betrieblich/privat zumindest 80/20 bzw. 20/80 betrage. Überwiege die betriebliche Nutzung, sei die private Fläche in den betrieblichen Teil aufzunehmen. Die Beurteilung der…
…des dargestellten Sachverhaltes wurde die Nutzungsaufteilung von der Betriebsprüfung wie folgt ermittelt: Unstrittig ist, dass das Gebäude in X. vom Abgpfl. sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird. Es liegt daher ein so genanntes gemischt genutztes Gebäude vor, sodass eine anteilsmäßige Zurechnung zum Betriebs- bzw…
…Dezember 2006 ein Fahrtenbuch, in dem die Fahrleistung zum Zwecke der Vermietung mit 8.919 km und die private Nutzung mit 1.108 km angegeben werden, vorgelegt. Das Finanzamt hat die abweisende Berufungsvorentscheidung wie folgt begründet: Unter Bedachtnahme auf die vorgelegte Aufstellung betrage die gewerbliche…
…auch privaten Zwecken dient, ist es nach seiner überwiegenden Nutzung zur Gänze entweder Betriebsvermögen oder Privatvermögen......Die anteilsmäßige Zurechnung bei Gebäuden (Liegenschaften) findet ihre Begründung vor allem darin, dass sie zeitgleich in einem räumlich abgrenzbaren Teil betrieblich und in einem anderen räumlich abgrenzbaren Teil privat…
…die in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und geeignet sind, eine Funktion im Betriebsgeschehen zu erfüllen. Kommt neben einer betrieblichen auch eine private Nutzung in Betracht, zählt das Wirtschaftsgut bei tatsächlicher (überwiegender) betrieblicher Verwendung zum notwendigen Betriebsvermögen. Maßgebend sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes…
…im Veranlagungsakt). Aus Sicht der Referentin kann unter diesen Umständen eine privat veranlasste Anschaffung bzw. eine nicht nur völlig untergeordnete private Nutzung ausgeschlossen werden. Die Bw würde zwar möglicherweise auf Grund ihrer berufsbedingt ausgezeichneten Sprachkenntnisse auch für private Zwecke ein Kochbuch in italienischer Sprache anschaffen…
…des Bw. offensichtlich nicht stattfindet, käme die vom Bw. ventilierte anteilsmäßige Abzugsfähigkeit nur dann zum Tragen, wenn eine einwandfreie Trennung des beruflichen und privaten Anteils vom Bw. nachgewiesen werden kann und eine Überprüfung dieser Angaben durch die Behörde möglich wäre. Bei einem Fernsehgerät, welches noch…
…Lebenshaltungskosten in Brüssel entgegen getreten. Anzumerken ist, dass Ausgaben für Kleidung, ausgenommen es handelt sich um eine absolut typische Berufskleidung, bei welcher eine private Nutzung ausgeschlossen ist (beispielsweise: Talar) immer um Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot der Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…so würde eine Beendigung der Privatnutzung nicht zur anteilsmäßigen Erhöhung der Zehntelabsetzung führen, weil es sich nach der Verwaltungspraxis bei § 28 Abs. 2 EStG um eine bloße Verteilungsregelung handelt und für die Geltendmachung das Nutzungsausmaß zum Zeitpunkt der Ausgabe für die Instandsetzungsmaßnahmen maßgeblich ist (Rauscher…
…Werbungskosten abzugsfähig ist. Allerdings ist bei Einzelunternehmern bzw. Arbeitnehmern idR von einer privaten Mitbenutzung auszugehen. Eine behauptete ausschließliche betriebliche oder berufliche Nutzung ist durch Aufzeichnung aller Telefongespräche nachzuweisen (VwGH 21.2.1996, 93/14/0167). Andernfalls ist der berufliche Anteil an den Gesamtkosten zu schätzen…
…des Berufszweiges des Steuerpflichtigen sowie die Verkehrsaufassung (vgl. ua. VwGH 16.12.1998, 96/13/0046). Kommt neben betrieblicher auch private Nutzung in Betracht, zählt das Wirtschaftsgut grundsätzlich bei tatsächlicher überwiegender betrieblichen Verwendung zum Betriebsvermögen (vgl. VwGH 18.9.2003, 2001/15/0008). Die Frage…
…2.EL § 4 Anm 14). Gebäudeteile, die zwar eindeutig einer betrieblichen oder privaten Nutzung zuzuordnen sind, die aber wertmäßig deutlich hinter den anderen Räumen zurückbleiben, sind bei Berechnung des Aufteilungsschlüssels des Gebäudes nicht mit ihrer gesamten Nutzfläche anzusetzen (vgl Zorn in Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar…
…jedoch nach Schrifttum und Rechtsprechung eine anteilsmäßige Zurechnung Platz. Das Gebäude ist, soweit es betrieblich genutzt wird, notwendiges Betriebsvermögen, und, soweit dies nicht der Fall ist, Privatvermögen. Dies gilt allerdings nicht, wenn ein entweder der betrieblichen oder der privaten Nutzung dienender Gebäudeteil im Verhältnis zum…